Beiträge von Atomfred
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was würdest du denn dann in den Einspruch schreiben, um die Chancen zu steigern?
Das, was ich oben geschrieben hab zu den Eigenschaften, die passen. Mit der Bitte, um Erläuterung dessen, was untypisch ist oder die Ablehnung hervorgerufen hat.
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Damals hat man da noch nicht drauf geachtet, du hast ja noch eine der ganz alten KBA Blätter. Du kannst ja mal spaßeshalber noch eine Zweitschrift anfragen und schauen was man jetzt, 20 Jahre später dazu sagt. Was nicht heissen soll das du irgendwas damit getrieben hast sondern lediglich das das KBA strenge Vorgaben bekommen hat die nicht immer realitätsnah sind
Haha, eine KBA Zweitschrift von 2004 ist ganz schlechter Beleg in Punkt Echtheit der FIN/Typenschild, schlisst nicht mal aus das es ein Reimport ist.
Zu diesen Zeitpunkt hat das KBA keine Bilder von der FIN, Typenschild oder Moped gefordert.......
Das ist mir bewusst. Das war selbst 2018 noch so. Erinnert euch aber selbst mal daran, welche Rolle damals (2004) Reimporte oder nachgemachte Rahmen gespielt haben. Mir ist sowas nicht untergekommen und ich hab auch viel ge- und verkauft. Neue Nachbaurahmen gab es nicht und wirklich nötig hatte man so einen Schmu auch nicht. Kaufpreis für das o.g. Moped damals 120€. Dafür muss man niemanden übers Ohr hauen. Darauf zielte das Beispiel ab.
Ob man dafür Zweitschriften kriegt, steht auf nem anderen Blatt und entscheide ja nicht ich. Ich habe aber oft genug mit den Mitarbeitern zu tun, um zu wissen, dass das auch ganz stark vom Einzelnen abhängig ist. Mir wurde auch gesagt, dass es nach einer Umstellung auf ein neues System beim KBA auch nicht möglich sei mehrere Zweitschriften für die selbe Nummer zu kriegen. Da wurde ich auch 6 Monate später eines besseren belehrt.
Was ist denn nun auffällig?
Schrift passt, Ort passt, nach der Lackierung eingebracht passt, ein Grat an den einzelnen Ziffern ist auch zu erkennen. Die letzte Ziffer ist ne Drei mit nem geraden Dach, soweit man das erkennen kann. Mir sind keine Schlagzahlen in dieser Schriftart bekannt. Ich bleib dabei, dass das ne originale Nummer ist.
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Wenn es nur das wäre was auffällig ist........
Was ist denn auffällig?
Meine Nummer hat auch nen Versatz. Und ich weiß, wo ich herkomme und wo das Moped herkommt.
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Ich sag, die Nummer ist Original. Bis auf die 8, die etwas hochgesetzt ist, ist die Nummer unauffällig. Typenschild ist auch original. Hab schon viel Schlimmeres gesehen, was auch KBA-Papiere bekommen hat.
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Wo belehre ich dich bitte ?
Belehrend war vielleicht etwas missverständlich. Ich wollte nett sein und nicht klugsch… oder besserwisserisch schreiben. Vielleicht bin ich nach unserem letzten Disput aber auch etwas feinfühlig geworden, was deine Kommentare angeht.
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Ich wollte darauf:
Und er war definitiv der letzte Besitzer und Eigentümer.
Pustekuchen, meine Zulassungsstelle hat das rundweg abgelehnt, er musste bei seiner Zulassungsstelle einen neuen KFZ-Brief..
und darauf:
Ja, das könnte ein Problemchen werden... Der Rahmen liegt seit mittlerweile über einem Jahrzehnt hier rum und ich kann nicht mehr ermitteln, von wem ich den irgendwann mal hatte.
und darauf hinaus, dass die Zulassungsstelle so etwas niemandem auferlegen kann, wenn sie selbst nicht mal weiß, wer da denn kommen soll. Ist eh sinnfrei und überflüssig.
Ich kenne den Unterschied zwischen einer BE für ein LKR und einer Zulassungsbescheinigung Teil 1+2. Die Aufbietung hast du selbst bereits in deinem ersten Post ins Spiel gebracht.
Möglich ist auch das du eine Aufbietung über die Zulassungsstelle machen lassen musst.
Aber da kannst du nur auf deiner Zulassungsstelle nachfragen, was die haben wollen, weil das jede anderes handhaben kann.
Den Rest deines belehrenden Kommentars, ohne Bezug zum hiesigen Thema ignoriere ich mal (wieder).
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Hier mal zur Info die BE. Wenn ein Kfz 7 Jahre oder länger abgemeldet ist, werden die Daten dazu beim KBA und den Zulassungsstellen gelöscht. Ich musste bei meiner 251er nur handschriftlich vor Ort ein Dokument fertig machen, in dem ich angebe, wo das Motorrad herkommt.
Aufbietung bei nem Fzg. dass über 7 Jahre abgemeldet ist, kommt ja eher selten vor.
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Ergebnis der Geschichte: Einstellung nach §153(1) StPO (Geringfügigkeit)
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Ein Richter muss sich an das Gesetz halten hat aber natürlich in seiner Urteilsfindung einen gewissen Spielraum. Und das kann auch mal von der Tagesform abhängig sein (was es nicht sollte) oder eben wie Angeklagte sich verhalten und äussern. Klar sagt man das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt aber es sollte natürlich in das Strafmaß einfließen. Du willst hier ein definitve Vorraussage was auf deinen Bekannten zukommt aber die gibt es nicht. Kann auch sein das die ganze Sache fallen gelassen wird da es zum Glück keinen Personenschaden gab.
Wichtig ist das nicht vorsätzlich gehandelt wurde sondern unwissentlich. Es wurde ja nicht getunt damit das Moped auf 60 kommt sondern nur die DDR Sonderreglelung bedacht. Ein strenger Richter widerrum könnte der Meinung sein das man als Vater 2 mal hinschauen müsste bevor man seinem Sohnemann die Maschine aushändigt.
Von wirklich nichts anderem rede ich die ganze Zeit. Wenn man mich aber als doof hinstellt, werde ich mich ja wohl noch erklären dürfen. Ich habe aber auch schon geschrieben, dass meine Frage ergebnisoffen ist. Dass ein solcher Fall etwas vom Standard abweicht, zeigt ja schon die Ausnahmeregelung in der FEV. Ich habe auch keine Glaskugel und kann den Ausgang vorhersehen. Ich habe eine (vielleicht zu) spezielle Frage nach bisherigen Erfahrungen mit genau dieser Problematik gestellt und nur allgemeingehaltene, belehrende Antworten bekommen, die nichts mit der Fragestellung zu tun hatten. Das wird seltsamerweise nicht angemahnt.
Und wenn ich mehrfach schreibe, dass ich weiß was eine BE ausmacht und trotzdem wieder darauf eingegangen wird, scheint nicht nur diese Information ohne den Umweg über die menschliche Schaltzentrale direkt vom Auge in die Finger zu gehen!
Und das nun es soweit gekommen ist, zeigt das dies nicht mal beim kauf gemacht wurde.
Pass auf DerSebbi89 gleich bekommst auch gesagt "widersprichst dir selbst innerhalb von zwei Sätzen."

Sagt derjenige der das gelesen nicht versteht

Und ein weiterer Kommentar ohne Inhalt! Was hat „nicht verstehen“ mit Widersprüchlichkeit zu tun? Was habe ich denn nicht verstanden? Erklär dich doch mal vernünftig ohne mich mit deinen sinnfreien Floskeln anzufeinden!
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hängt von den Fall spezifischen Umständen und dem Richter seinen Gemütszustand ab.
Oh man, jetzt nimmst du deinen Leitspruch unter deinem Avatar aber auch beim Wort und legst hier alles auf die Goldwaage und widersprichst dir selbst innerhalb von zwei Sätzen. Was denn nun? Recht und Gesetz oder Gemütszustand? Dann für dich: Innerhalb der Gesetze ist er frei in seiner Entscheidung!
Wenn bei dir alles in einer Verurteilung endet, frag ich mich ja, warum es z.B. den §153StPO gibt.
Und was hat das mit Pflichten zu tun die ein Fahrzeughalter und Fahrzeugführer (welches meist ein und die selbe Person ist) haben ?
Das war ein Vergleich= ein stilistisches Mittel, um etwas zu erklären, zu erläutern oder zu verdeutlichen
Alles anzeigenFalsch der hat sich an Gesetze zu halten und an dem was das Gesetzt für Zuwiderhandlung als Strafmaß vorsieht.
Wie das Strafmaß genau aussieht, ob es nun das Mindeststrafmaß oder das Höchststrafmaß oder was dazwischen wird, hängt von den Fall spezifischen Umständen und dem Richter seinen Gemütszustand ab. Das ist hier auch schon gesagt worden.
Und was hat das mit Pflichten zu tun die ein Fahrzeughalter und Fahrzeugführer (welches meist ein und die selbe Person ist) haben ?
Der hat dafür zu sorgen, das alles Vorschriftsmäßig ist, für die Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis, auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Fahrzeugpapiere, das das Fahrzeug Haftpflicht versichert ist, sowie auch das sein KKR die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit einhält.
Das nun keine Betriebserlaubnis erteilt wurde, ist klar und und deutlich ersichtlich wenn da nichts unter "Bescheinigung der Zulassungsbehörde nach § 4Abs. 5 FZV >> BETRIEBSERLAUBNIS ERTEILT<< " nichts ausgefüllt ist.
Von daher klar seine Pflichten nicht nachgekommen.
So nebenbei ist dann auch noch eine Falsche Angabe beim Abschluss der Haftpflichtversicherung gemacht worden, sonst hättest du ohne BE
keine abschließen können.
Kommt noch hinzu, laut Versicherungsbedingungen, ist für einen aktiven Versicherungsschutz, Voraussetzung das das Fahrzeug eine BE hat.
Von daher klar seine Pflichten nicht nachgekommen und mit falschen Angaben gemacht um eine Versicherung abzuschließen zu können.
Ob man da milde von Richter da erwarten kann

Und was hat dieser ganze Text mit meiner Frage zu tun?