Hi
Egal ob er als privater oder gewerblicher Verkäufer bei Ebay auftritt, einen Mängel den die zu verkaufende Sache hat muß er beschreiben.
Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
Selbst wenn das Rad gebraucht ist, ist es offentlich das es unrund läuft. Dies streitet er nichtmal ab.
Durch diese Unwucht ist der Gegenstand in seiner eigentlichen Funktion eingeschränkt und nicht nutzbar.
Darauf hätte der Verkäufer hinweisen müßen aber im Gegenteil, wie man dem Schriftverkehr entnehmen kann, hat er diesen Mangel bewußt verschwiegen.
Zitat
ich werde ihn kein anderes rad schicken sie haben ein 20 jahre altes gebrauchtes rad gekauft was erwarten sie für 26 euro
Für 26 Euro erwarte ich ein gebrauchtes Rad das in seiner Funktion der eines gebrauchten Rades entspricht. Sprich kann die Decke abgefahren sein, die felge kann rostig sein aber selbst von einer 20 Jahre alten Felge erwarte ich das sie rund läuft.
Der Verkäufer ist so klever das er nichtmal die Gewährleistung ausgeschlossen hat was er als privater Verkäufer hätte tun können.
Und gewöhnt euch bei eurem Schriftwechsel einen anderen Ton an.
Dieses "Ey du Penner du hast mir Scheisse verkauft" zieht kein bißchen, eher im Gegenteil wie man sieht.
Wie wäre es damit ?
Sehr geehrter Herr XXXX
Am XX.XX.XXXX kaufte ich über die Onlineplattform Ebay folgenden Artikel aus ihrem Angebot:
"Simsonrad s51 mit bremstrommer" Artikelnummer:
220414603760
Der Artikelbeschreibung war zu entnehmen das dass Rad sich in einem "guten gebrauchten Zustand" befindet.
Dieser Zustand beschreibt die normale Abnutzung des Artikels im täglichen Gebraucht.
Da die Felge aber eine Unwucht aufweist ist dies nicht als normale Gebrauchsspur zu deuten sondern als Mangel der die weitere Nutzung
der Felge vollkommen ausschließt.
Auf diesen Mangel hätten Sie in der Artikelbeschreibung hinweisen müßen.
Da Sie diesen Mangel aber verschwiegen haben, der Artikel nicht die Eigenschaften besitzt wie sie in der Artikelbeschreibung beworben wurden,
trete ich hiermit vom Kauf zurück.
Hiermit fordere ich Sie desweiteren dazu auf mir die Kaufsumme plus den gezahlten Versandbetrag innerhalb der nächsten 2 Wochen bis spätestens den (der Tag nach Ablauf der 2 Wochen ) zurück zu überweisen.
Sollten Sie meiner Forderung nicht nachkommen, werde ich nötigenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Den Verdacht des vorsätzlichen Betruges durch Verschweigen eines offensichtlichen Mangels an der Kaufsache sehe ich schon insofern bestätigt, als das
Sie mir im vergangenen Schriftverkehr mitteilten das ich für mein Geld nur ein defekten der Artikelbeschreibung nicht entsprechenden Artikel hätte erwerben können.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXXX
Wenn das nicht zieht ab zur Polizei und Anzeige wegen Betruges.
Das bringt dich dann dem Geld erstmal nicht näher, zeigt aber eventuell mehr Wirkung als ein Brief von dir.
Die Fristen musst du aber erstmal einhalten.
PS:
Weil jemand hier schrieb das es vielleicht ein falscher Reifen ist.
Ist es überhaupt eine Simson S51 Felge oder eine MZ Felge ?
Falls es eine MZ Felge ist wäre die Sache ja noch eindeutiger.