Beiträge von KGBerlin

    Seit dem diese Regelung abgschafft wurde kommen immer mal wieder solche Gerüchte in die Umwelt.
    Abgeschafft wurde der ganze Spaß damals doch da die Unfallzahlen explodierten. Jeder Depp dachte er könne Motorrad fahren weil er ein Lenkrad gerade halten kann.
    Ich würde gerne eine 125ccm fahren aber eigentlich ist es ganz gut so das es nicht so ist.
    Wenn ich mir die ganzen Leute hier anschaue wie die ihre Pling Pling Roller heizen dann kommen die mit 75ccm mehr niemals lebend um eine Kurve :pinch:


    Außerdem würde diese Regelung den Tod für Simson bedeuten.
    Wer will schon 50ccm wenn er 125ccm haben kann 8o

    Wegen dem Reifen kannst du kaum was machen.
    Erstens sieht man den Zustand sehr gut auf dem Bild und was erwartet man von einem gebrauchten Reifen ?
    Nach Rechtslage muß man wohl vom gebrauchtesten Zustand ausgehen.


    Ein VW Kübel von 1943 den man in Wald vergraben findet, wäre selbst mit Einschußloch und Panzerkettenspuren noch in einem guten Zustand,
    dafür das er 72 Jahre lang vergraben war :whistling:


    Was nicht in Ordnung ist das ist die Felge.

    Dann viel Spaß mit deiner Simson und gut Holz das es so bleibt :thumbup:


    Meint zumindest der Fischkopp der seit 22 Jahren als Boulette rumgeistert 8o

    Na, na, na :D


    Immer ruhig Mädelz und Jungens.
    Ich wollte hier keinen Krieg entfachen sondern nur mal die Sache ansich anprangern.
    Wichtig ist das er die Punkte los ist und sich bald neue Reifen aufzieht.


    Ansonsten > :u_blumenkind:

    Hi


    Egal ob er als privater oder gewerblicher Verkäufer bei Ebay auftritt, einen Mängel den die zu verkaufende Sache hat muß er beschreiben.
    Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
    Selbst wenn das Rad gebraucht ist, ist es offentlich das es unrund läuft. Dies streitet er nichtmal ab.
    Durch diese Unwucht ist der Gegenstand in seiner eigentlichen Funktion eingeschränkt und nicht nutzbar.
    Darauf hätte der Verkäufer hinweisen müßen aber im Gegenteil, wie man dem Schriftverkehr entnehmen kann, hat er diesen Mangel bewußt verschwiegen.

    Zitat

    ich werde ihn kein anderes rad schicken sie haben ein 20 jahre altes gebrauchtes rad gekauft was erwarten sie für 26 euro

    Für 26 Euro erwarte ich ein gebrauchtes Rad das in seiner Funktion der eines gebrauchten Rades entspricht. Sprich kann die Decke abgefahren sein, die felge kann rostig sein aber selbst von einer 20 Jahre alten Felge erwarte ich das sie rund läuft.
    Der Verkäufer ist so klever das er nichtmal die Gewährleistung ausgeschlossen hat was er als privater Verkäufer hätte tun können.


    Und gewöhnt euch bei eurem Schriftwechsel einen anderen Ton an.
    Dieses "Ey du Penner du hast mir Scheisse verkauft" zieht kein bißchen, eher im Gegenteil wie man sieht.



    Wie wäre es damit ?

    Sehr geehrter Herr XXXX


    Am XX.XX.XXXX kaufte ich über die Onlineplattform Ebay folgenden Artikel aus ihrem Angebot:
    "Simsonrad s51 mit bremstrommer" Artikelnummer:

    220414603760
    Der Artikelbeschreibung war zu entnehmen das dass Rad sich in einem "guten gebrauchten Zustand" befindet.
    Dieser Zustand beschreibt die normale Abnutzung des Artikels im täglichen Gebraucht.
    Da die Felge aber eine Unwucht aufweist ist dies nicht als normale Gebrauchsspur zu deuten sondern als Mangel der die weitere Nutzung
    der Felge vollkommen ausschließt.
    Auf diesen Mangel hätten Sie in der Artikelbeschreibung hinweisen müßen.
    Da Sie diesen Mangel aber verschwiegen haben, der Artikel nicht die Eigenschaften besitzt wie sie in der Artikelbeschreibung beworben wurden,
    trete ich hiermit vom Kauf zurück.


    Hiermit fordere ich Sie desweiteren dazu auf mir die Kaufsumme plus den gezahlten Versandbetrag innerhalb der nächsten 2 Wochen bis spätestens den (der Tag nach Ablauf der 2 Wochen ) zurück zu überweisen.


    Sollten Sie meiner Forderung nicht nachkommen, werde ich nötigenfalls rechtliche Schritte einleiten.
    Den Verdacht des vorsätzlichen Betruges durch Verschweigen eines offensichtlichen Mangels an der Kaufsache sehe ich schon insofern bestätigt, als das
    Sie mir im vergangenen Schriftverkehr mitteilten das ich für mein Geld nur ein defekten der Artikelbeschreibung nicht entsprechenden Artikel
    hätte erwerben können.


    Mit freundlichen Grüßen
    XXXXXXXXXXXXX


    Wenn das nicht zieht ab zur Polizei und Anzeige wegen Betruges.
    Das bringt dich dann dem Geld erstmal nicht näher, zeigt aber eventuell mehr Wirkung als ein Brief von dir.
    Die Fristen musst du aber erstmal einhalten.


    PS:
    Weil jemand hier schrieb das es vielleicht ein falscher Reifen ist.
    Ist es überhaupt eine Simson S51 Felge oder eine MZ Felge ?
    Falls es eine MZ Felge ist wäre die Sache ja noch eindeutiger.

    Lernt doch mal lesen und schreiben :cursing:
    Wenn ich das hier so lese, nein wenn ich versuche das zu entziffern frage ich mich manchmal.... :pinch:


    Zitat

    ja das problem war ja das er auf die mängel karte 1mm draufgeschrieben
    hat aber zu mir gesagt hat 1,6 da hab ich natürlich gesagt als er
    gefragt hat gistes zu das es winger als 1,6 mm sind oder soll ich
    messen da hab ich gesagt ne brauchen se ned sind weniger als 1,6 da
    hatte ich auch ned son plan aber hab mich ja dann hier informiert

    Ja das Problem war das er auf die Mängelkarte 1mm geschrieben hatte aber zu mir 1,6mm sagte.
    Auf seine Frage hin ob ich es zugebe das es weniger als 1,6mm sind oder er nachmessen solle habe ich natürlich zugegeben das es weniger als 1,6mm sind.
    Ich hatte da nicht so den Plan aber habe mich ja dann hier informiert.


    Punkte, Groß- und Kleinschreibung !
    Ok, mit der Kommasetzung hab ich es auch nicht so aber manchmal klappt es.
    Und ein bißchen Grammatik, ein klitze kleines Bisschen Grammatik.
    Naja und Rechtschreibung lassen wir mal Fantasie sein auch wenn ich raten mußte was "gistes" und "winger" bedeuten sollte 8|


    Zum Glück telefoniert und redet ihr mit den Polizisten und schreibt denen keine Briefe, ansonsten wären die Punkte verdient :i_troest:

    Mal eine Frage.


    Wir redet ihr mit der Polizei ?
    Also ich habe öfters Kontakt mit denen gehabt, habe ihn und werde ihn haben, Auto sei Dank aber sowas was ich hier lese, lese ich nur hier.


    Der Polizist kann garnicht behaupten das dies nicht stimmen kann da es so in der STVZO steht.
    Hör auf zu telefonieren und fahre direkt zur Wache und rede mit dem persönlich.
    Setz die Kappe richtig auf, nimm den Kaugummi raus und sag nicht Bulle zu ihm.
    Pack ihn den Gesetzenstext unter die Nase und dann soll er sagen das dies nicht stimmt.


    Wie schon geschrieben rollen bei 3 Punkten eine menge Unannehmlichkeiten auf dich zu und da kannst du deinen Popo mal ruhig zur Wache schieben :rolleyes:


    Lese dir mal das hier durch und dann leg Widerspruch ein und das besser gestern als heute.
    http://www.fahrschule24.net/bussgeldverfahren.php

    Hi


    Ich habe mir die M+S TG 100 bei Polo für 10 Euro gekauft.
    Einige hatten ja auch die Idee oder haben sie schon gekauft.


    Meine Meinung:
    Mehr als 10 Euro ist das Ding nicht wert.
    Ok, ok sie ist besser als garnichts aber man muß schon ordentlich gegentreten das was passiert.
    Also beim abbocken geht sie 100 % an und wenn man den Lenker etwas stärker einschlägt aber das gewollte "antippen und loskreischen" bringt sie nicht.
    Auf der "Normalstufe" muß man die Karre schon wirklich mißhandeln damit die Sirene loskreischt :pinch:
    Die "empfindliche Stufe" geht es halbwegs 8|


    Außerdem ist die Montage ein Kunsstück.
    Beim SR50 passt die eigentlich nur an einer Stelle wirklich rein überall anders muß man basteln, drücken und improvisieren was beim S50/51 nicht anders sein dürfte.


    Für 10 euro ist es ok. der normale Preis von 30 Euro ist viel zu viel und die 50 Euro mit 2 Handsendern ist .. naja.. absoluter Schwachsinn :wacko:

    Habe ich das jetzt richtig verstanden das der Händler nicht mehr weiß von wem er die Karre hat ?
    Was ist mit dem Kaufvertrag zwischem ihm und dem Verkäufer ?
    Im Kaufvertrag müßten dann auch die Mängel aufgeführt sein.
    Wenn keine drinstehen dann gibt es auch keine.


    Zum Thema das er dir es fahrbereit übergeben muß/kann/will:


    Der BGH Urteil vom 22.11.2006 Az.VIII ZR 72/06


    Des weiteren hat der Händler wohl kaum "im guten Glauben" gekauft wenn er keinen Kaufvertrag mehr hat.
    Das wäre dann "in purer Dummheit".


    Was hier passiert ist keine Hehlerei. In diesem Fall will der Händler dir das Fahrzeug unterschlagen.
    Da der Händler aber der Besitzer jedoch ohne jegliche Besitzrechte ist muß er dir das Fahrzeug aushändigen.
    Notfalls Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft und Strafanzeige erstatten.
    Sollte der Händler behaupten das er das Fahrzeug instand gesetzt hat muß er dies durch Dokumente beweisen können.


    PS:
    Wenn er "gutgläubig erworben" haben will muß er ja die "gefälschten Papiere" besitzen oder die Polizei hat sie.
    In diesen Papieren muß ein Name stehen. Auf dem Kaufvertrag muß es das ebenfalls tun.


    Hier hab ich noch etwas gefunden:


    Also nach meinem Verständnis ist somit der "gutgläubige Erwerb" hinfällig und es ist dein Moped :huh:

    Kleiner Tip wenn du um 19 Uhr nochmals mit den Herren in grün telefonierst.


    Wenn er es sofort wissen will sollte er seine Ausgabe der STVZO aus dem Regal nehmen und § 36 Absatz 2 nachschlagen :whistling:

    Oder er soll mal im Internet nachschauen wenn er die STVZO nicht zur Hand hat, was als Verkehrspolizist eigentlich unentschuldbar wäre :huh:
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

    Also laut Datenblatt ist da nichts mit 6 Volt :huh:


    www.m-u-s.com/download_2007/aktuell/Einbanl_TG100_DE_061205.pdf