Ein 30+Jahre altes Fahrzeug ein Jahr nach Kauf beanstanden. Ich würde das ignorieren.
Du bist schon sehr weit gegangen mit deinem Angebot. Am 60ccm-Zylinder liegt es ganz sicher nicht, dass Lager ausgeschlagen sind. Schließlich gibts den gleichen Motortyp mit gleichen Lagergrößen auch mit 70ccm.
Simson Verkauft mit 60ccm
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Bezahlt hat er 2450 euro ist eine Enduro komplett neu aufgebaut
dafür soll er mal eine gut restaurierte heute versuchen zu kaufen.
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Was es nun kostet etc. ist ja nun völlig egal.
Was mich wundert: Wenn der Verkäufer den Motor regeneriert hat und sich unsicher wird wenn der Kunde sagt,da ist alles ausgeschlagen,dann mache ich mir darüber auch wieder Gedanken.... - 
			
Stimmt schon, Schwarz-weiß ist fast gar nichts im Leben.
Wenn ich 2,5k für ein Moped ausgegeben hätte, wär ich damit zuhause ausgibigst rumgejagt, gerade bei dem geilen Sommer letztes Jahr.
Er aber behauptet, sie habe ab Inbesitznahme nur bei ihm gestanden - so ein Käse. - 
			
Würde ich gekonnt ignorieren und auf Post warten (wenn überhaupt was kommt)
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Ich habe neu gemacht Kirbelwelle SKF lager Dichtungen,Simmerringe, Schrauben, Sicherungsringe, Kolben Zylinder Almot, Vergaser und noch so paar Kleinteile. Das Fahrzeug wurde auch vor Ort Probe gefahren und es gab nichts zu beanstanden.
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Beim Gewerblichen Händler brauch er so auch nicht ankommen, der müsste zwar gewährleisten aber nach
6 Monate liegt die Beweislast beim Käufer.
Also der Käufer müsste jetzt beweisen das der Mangel beim kauf vorlag.
Kann er das nicht ist die Geschichte gegessen.
Abgesehen davon der Verkäufer hat das recht dem Mangel selber an zu stellen dazu hat er drei versuche, erst dann steht kauf rückgängig machen im Raum.
Bei ein Privatverkauf ohne Gewährleistung, nach dieser Zeit, was will er noch ???
Kann er dir eine arglistige Täuschung vorwerfen und diese belegen, denke mal nein. - 
			
So ein änlichen Fall hatte mein Vater auch mal. Er Hat ein Balkenmäher verkauft mit Mängeln auf die er auch hingewiesen hat. ein Paar Wochen Später meldete sich der Käufer per Email und wollte ein Teil vom Kaufpreis wiederhaben. Da gab es eine passende Email zurück und das Thema war für beide Seiten erledigt.
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Hast du im Kaufvertrag den km stand angegeben? Laß Dir mal ein aktuelles bild vom Tacho schicken. Und Vergleich den. Ansonsten mal zum Anwalt gehen und beraten lassen. Soweit ich weiß ist das erste Beratungsgespräch kostenlos.
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Ich muss den Kaufvertrag mal raussuchen. Aber man kann ihn ja auch leicht zurückdrehen
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			Zitat
Aber man kann ihn ja auch leicht zurückdrehen
Das würde ich dann auch so angeben wenn es zu Untersuchungen oder Verhandlungen kommt. Ein unveränderter Tachostand ist kein Beweis, dass die Simme ein Jahr rumstand. Und wenn die Beweislast wie hier zu lesen tatsächlich nach 6 Monaten umgekehrt wird, sollte es dem Käufer schwer sein das nachzuweisen.
Und zur Not nimmste dir ein Akkuschrauber und einen Tacho mit und führst das vor Gericht vor
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Da es sich um ein Privatgeschäft handelt, greift das HGB meines Erachtens hier nicht, jedoch das BGB (§§ 437 & 439).
In Deinem Fall sehe ich aber eher §444 BGB als relevant, in dem es heißt: "Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."Abgesehen davon, wäre nach Ablauf der Zeit selbst bei einem unternehmerisch abgewickelten Geschäft der Kunde in der Pflicht, den Nachweis des von vornherein bestehenden Mangels zu erbringen, da die gesetzliche Gewährleistung.
Der Mangel besteht, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht in der Tatsache, das ein 60ccm-Aggregat als Treibsatz dient, sondern in vorgeblich qualitativen Mängeln (Lagerschäden o.ä.).
Hätte sich der Käufer innerhalb 6 Monaten nach Kauf bei Dir gemeldet, wärst Du in der Nachweispflicht und ggf. sogar in der Pflicht zu Nachbesserung und/oder Regress gewesen. Da dem nicht so ist, würde ich mich an Deiner Stelle entspannt zurück lehnen und der Dinge harren, die da (sehr wahrscheinlich überhaupt nicht) kommen. Kommt doch etwas, so würde ich Dir dringend anwaltlichen Rat empfehlen. 
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