Simson Verkauft mit 60ccm

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Da es sich um ein Privatgeschäft handelt, greift das HGB meines Erachtens hier nicht, jedoch das BGB (§§ 437 & 439).
    In Deinem Fall sehe ich aber eher §444 BGB als relevant, in dem es heißt: "Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."


    Abgesehen davon, wäre nach Ablauf der Zeit selbst bei einem unternehmerisch abgewickelten Geschäft der Kunde in der Pflicht, den Nachweis des von vornherein bestehenden Mangels zu erbringen, da die gesetzliche Gewährleistung.
    Der Mangel besteht, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht in der Tatsache, das ein 60ccm-Aggregat als Treibsatz dient, sondern in vorgeblich qualitativen Mängeln (Lagerschäden o.ä.).
    Hätte sich der Käufer innerhalb 6 Monaten nach Kauf bei Dir gemeldet, wärst Du in der Nachweispflicht und ggf. sogar in der Pflicht zu Nachbesserung und/oder Regress gewesen. Da dem nicht so ist, würde ich mich an Deiner Stelle entspannt zurück lehnen und der Dinge harren, die da (sehr wahrscheinlich überhaupt nicht) kommen. Kommt doch etwas, so würde ich Dir dringend anwaltlichen Rat empfehlen.


    Na das ist doch das was ich schon dargestellt habe.
    Bei ein Gewerblichen Verkäufer muss der Käufer nach 6 Monaten belegen da das Mängel bereits beim kauf vorlag um Gewährleistung Anspruch zu stellen TE ist Privater der der Gewährleistung laut Kaufvertrag ganz ausgeschlossen hat.
    Darauf sollte TE den Käufer mal sachlich drauf hinweisen, damit würde ich das beenden.
    Schriftwechsel gut aufheben und wenn doch noch was von ein Anwalt kommt sollte, selber bei einen Rat suchen.
    Da will einer sich 400€ in die Tasche stecken, oder will sich Tuning-Motor zulegen/aufbauen.
    Wäre TE in der Nachbesserung Pflicht, ist das seine Sache wie er dem Mangel abstellt.
    Nur mal so bei RZT kostet eine Überholung 195€ noch Stino Zylinder-Kit ist man da bei rund 250€.
    Eine 400€ Forderung für anderen Motor, kann der Verkäufer so oder so knicken.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Also normalerweise haste als Dienstleister 6 Monate Gewährleistung. Was im privatbereich nicht zählt. Desweiteren sagt ja der TE, gekauft wie gesehen.


    Soll der Käufer ruhig mit dem Anwalt drohen... der wird seinem Mandanten schon was anderes erzählen......(Dejavu: hatte mal vor Jahren nen Calibra Turbo verkauft-Probefahrt von 20km- gekauft wie gesehen & halbes Jahr später meldet sich der Vater des Käufers- Motor sei geplatzt....hätte gerne 500€ von mir( wäre der Preis des Motorumbaus) , als der dann noch mit dem Anwalt gedroht hat- hab ich Ihn ausgelacht.)


    Und auch wenn die zu dritt sind- und sollten Dich besuchen kommen- erst Hausverbot erteilen- danach gibts ne Klage wegen Hausfriedensbruchs......

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson

    Einmal editiert, zuletzt von Dillinger ()

  • Was soll denn nach 1 Jahr passieren? Dann müsste dir der Käufer erstmal Nachweisen das es noch DIESER Motor ist der beim Kauf verbaut war, oder das zwischenzeitlich nichts am Motor geändert wurde usw. Er hätte ja auch innerhalb dieses Jahres den Motor völlig unfachmännisch selbst zusammenstückeln können und was weis ich noch alles. Eigentlich kann er dir nix, auch nicht wenn er mit 20 "Zeugen" kommt. Der Typ sucht nur nen "Dummen" um sich schön Geld zurück zu holen weil er wahrscheinlich den Motor selbst geärmelt hat durch völlige Dummheit... ich würde mal Annehmen das er den Motor schön festgerammelt und geschrottet hat und nun jemanden sucht der ihm nen Ersatzmotor finanziert. Solche Leute sollte man durchaus mal im Dunkeln treffen...... ;) Also lass den mal kommen und Kommuniziere Idealerweise gar nicht mehr mit demjenigen, bringt nix.

  • Ich würde es auch ignorieren. Der kann in dem Jahr den Motor 5 mal selbst getauscht haben. Wer soll das nachprüfen... Muss man sich mal überlegen was so alles versucht wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manuel

  • Ich würde auch abwarten, bis wirklich Fakten (Brief vom Anwalt) ins Haus flattert. Ich glaube eher, der Käufer wollte das Moped weiterverkaufen (da es ja angeblich 1 Jahr stand und doch nicht genutzt wurde) und ist selbst der Angearschte beim neuen Käufer. Ansonsten macht man doch nach einem Jahr nicht son Terz...


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Ich denke der ist das Ding sehr wohl gefahren und hat irgendwas mächtig zu Schrott verarbeitet. Nun versucht er sich Geld vom Verkäufer mit irgendwelchen Lügen zu ergattern weil er selbst zu Dämlich war und nen Haufen Schaden gemacht hat (Motor fest etc.). ;)

  • Sehe das ähnlich wie die Vorposter, nur dass ich im Bekanntenkreis schlechte Erfahrungen teilen kann.
    Biete ihm an, das Fahrzeug zu prüfen; dafür soll er es dir vorbei bringen oder ggf. gegen Kaufpreis zurück nehmen. (Da kannst du dann noch ggf. Abnutzung etc. abziehen aber am Ende die Wertsteigerung einkassieren). Also bereite ihm ein faires Angebot zur Nachbesserung/Kontrolle, verzichte ansonsten auf weitere Kommunikation.


    Aus meinem nahen Bekanntenkreis kenne ich 2 solcher Fälle, manche Leute sind einfach irre, haben eine Rechtsschutz und kommen damit durch.


    Wenn die 3 zu 1 mit Zeugen dir die 60cc anhängen können, würde ich mir etwas Sorgen machen. Der angeblich defekte Motor wäre mir auch schnuppe. Vor Allem wenn der Typ nen Unfall baut und es kommt etwas zwecks Motor raus. So etwas sollte vorab schriftlich festgehalten werden.


    Fall 1: Gute Bekannte haben nen Fabia verkauft. Nix dolles, ein paar tausend Euro. Nach über einem Jahr gab es Terror. Die Reifen gehören angeblich nicht zum Fahrzeug und das Fahrzeug hatte einen Unfallschaden. (Damals vom Händler unfallfrei gekauft und auch belegbar, HU mit diesen Reifen ebenfalls bestanden). Vor dem Verkauf wurde ausgiebig Probe gefahren. Es wurde auch angeboten, bei einer technischen Stelle vorstellig zu werden und das Fahrzeug bereits vor dem Kauf detailliert zu prüfen.
    Der ordentliche Kaufvertrag vom ADAC wurde jedoch vor Gericht erfolgreich vom Gegner angefochten. Nach mehreren Gerichtsverhandlungen waren sie die dummen und durften ordentlich zahlen, obwohl jeder (inkl. Anwalt) gesagt hat, das wäre nicht nachvollziehbar. Nach dieser Verhandlung bin ich der Meinung, dass man zumindest im Bereich privatem KFZ mit sehr viel mehr durchkommen kann, als man zu meinen wagt.


    Fall 2: Entfernter Verwandter. Corsa verkauft. Nach einem Jahr baut der neue Besitzer einen Unfall. Meint plötzlich, das sei vom Vorbesitzer ein Mangel, zieht vor Gericht und bekommt Recht. Der ehemalige Besitzer hatte anschließend (s)ein kaputtes Auto wieder und das Geld war weg.


    Fall 1 habe ich live mitverfolgt, Fall 2 "nur erzählt bekommen", das gebe ich zu ;)


    Wie bereits gesagt, es gibt irre Leute und 2450€ ist für manch einen viel Geld, sodass er dafür über Leichen/Richter gehen würde.
    Bereite ihm ein faires Angebot zur Nachbesserung, ansonsten warte auf Post.

  • Das "Gekauft wie gesehen" demontiert jeder vernünftige Anwalt in kürzester Zeit, nehme ich an, da durch diesen Satz die Rechte des Verkäufers mit Hinblick auf etwaige versteckte Mängel gegenüber den Käuferschutzrechten deutlich überhöht wären.
    Rechtlich bindend ist das meiner Ansicht nach nicht, sonst stünde dieser Unfug in jedem Kaufvertrag, egal ob gewerblich oder privat.

    Biete Interpunktionskurse

    Bewerbung per PN

  • Nochmal zur Grundlage: Es wurde privat "gekauft wie gesehen" verkauft.... da is nix mit Gewährleistung - außer es wäre im Vertrag schriftlich festgehalten. (max-6 Monate)


    Mit den 3 Mann...... ich kenn 10 und die behaupten das gegenteil......Wer möchte behaupten, daß der Verkäufer nicht noch selbst dran gebastelt hat..... Das sind alles reine Vermutungen.


    An dem TE seiner Stelle- Ruhe bewahren &nicht handeln. ( Beispiel : Ich verkaufe ein Moped- der Käufer legt sich 8 Monate später damit hin.... und kommt dann zu mir zurück und möchte Schadensersatz....)


    Und noch ne kleinigkeit: Nur weil Advocard Anwalts Liebling ist- heißt es nicht automatisch daß jeder Vollpfosten eine besitzt.... Anwälte, Gerichte, etc kosten viel Geld.......


    Dillinger

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson

  • Ich würde dem auch nichts anbieten und aus Kulanz entgegenkommen, das könnte man ja dann gleich als "Schuldeingeständnis" werten wenn du ihm freiwillig entgegenkommen willst. Du hast ihm die Karre als Privat verkauft, er konnte sie vorab anschauen etc. und hat sie dir abgekauft so wie sie da stand, und du hast nach bestem Wissen und Gewissen angaben über die Karre gemacht. Fertig... nun müsste er dir im Grunde Beweisen das der besagte Mangel schon kurz nach dem Kauf bestand, kann er das? Ich glaube nicht. Ich nehme an es handelt sich um einen Bauernschlauen der denkt er kann durch seine Dummheit nun jemanden abzocken. Ich würde behaupten der hat wie nen wilder dran rumgeschraubt oder "Tuningversuche" unternommen und den Motor hochgejagt.... und nun soll es der gutgläubige Verkäufer berappen.

  • Ich würde dem auch nichts anbieten und aus Kulanz entgegenkommen, das könnte man ja dann gleich als "Schuldeingeständnis" werten wenn du ihm freiwillig entgegenkommen willst. Du hast ihm die Karre als Privat verkauft, er konnte sie vorab anschauen etc. und hat sie dir abgekauft so wie sie da stand, und du hast nach bestem Wissen und Gewissen angaben über die Karre gemacht. Fertig... nun müsste er dir im Grunde Beweisen das der besagte Mangel schon kurz nach dem Kauf bestand, kann er das? Ich glaube nicht. Ich nehme an es handelt sich um einen Bauernschlauen der denkt er kann durch seine Dummheit nun jemanden abzocken. Ich würde behaupten der hat wie nen wilder dran rumgeschraubt oder "Tuningversuche" unternommen und den Motor hochgejagt.... und nun soll es der gutgläubige Verkäufer berappen.


    Korrekt, das könnte man als Schuldeingeständnis werten. Allerdings wäre er das bei dem 60er Zylinder - wenn er nicht schriftlich darauf hingewiesen hat - auch.
    Er könnte aber auch behaupten, dass es beim Verkauf noch nicht so war, sofern er sich nicht bereits widersprochen hat.
    Mit Verweis auf zumindest Fall 1 meiner Darlegung ist aber alles möglich, auch wenn es von unserer Intuition hier deutlich abweicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!