Eigentlich ist die WGV die schlimmste von allen, die an jeden ohne Papiere raus gibt.
Wird überall gern genannt, wenn einer eine Versicherung will ohne ABE.
War auch mal mit 2 Möps bei denen vor Jahren, sind mir aber zu lästig geworden mit Werbung.
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@Duodriver das war auch eher als Scherz gemeint
das is mir alles durchaus bewusst, meine HUK Tante will auch keine Papiere sehen, der reicht die Fin auch um es zu versichern.
Meine Aussage stammt von der Dekra Prüfstelle Hildburghausen ist dann Nummer 4 hab dort mal vor einer Weile nachgefragt weil ich dachte mir hat einer ne ungarnmöhre untergeschoben, war aber dann doch nicht so, KBA hat nur lange gebraucht und nein ich handele nicht mit Mopeds ich geh normal für mein Geld arbeiten. -
Dekra Jena sollte, nach meinem aktuellen Stand, auch möglich sein.
An sich kann man hier wirklich noch ewig hin und her sabbeln.
Wer keine KBA Papiere bekommt, nuja der versuchts halt bei Tüv oder Dekra.
Wer nicht der nicht, da muss man nun nicht 1000 Beiträge hin und her verfassen, was solls bringen?
Hab auch noch 2 Rahmennummern wo das KBA abgelehnt hat, wegen angeblicher Ungarnrahmen. -
Von der Versicherung wird wegen eines Reimport/Import auch nichts kommen, wieso auch ?
Warum sollen die prüfen was du für ein Kleinkraftrad versichern, für richtige Angaben ist der Versicherungsnehmer verantwortlich wie auch für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges.
Im Haftpflicht-Fall muss die Versicherung zahlen, egal ob man eine gültige BE hat oder nicht.
Nur wenn dir die Versicherung nachweisen kann das du fahrlässig gehandelt hast, kann sie Regress Forderungen stellen. Bei Fahren unter Alkohol/Drogeneinfluss, bei unzulässigen umbauten, technischen Mängeln wenn sie das Ursache für den Unfall mit bei getragen haben zb.
3. Aussage Prüfer es entspricht den Vorschriften der DDR, also Hupe ran, sowie hintere Fußrasten
Genau da erzählt dein Prüfer Käse, weil er eine Einzelabnahmen nach bundesdeutschen Regelung machen muss und nicht nach den von der DDR.
Wenn man ein Ami aus den Staaten holt zählt auch nicht Zulassung-Vorschriften der USA sondern bundesdeutsche.
Selbst englische Fahrzeuge müssen angepasst werden um hier eine Einzelbetriebserlaubnis zu bekommen.
Gibt es genug Fahrzeuge die man aus irgend welchen Ländern importieren könnte, die man auch nicht über eine Einzelabnahme hier zugelassen bekommt, nur alleine schon weil sie die Abgasnorm nicht erfüllen, die zum Tag ihrer Erstzulassung in Deutschland vorgeschrieben war.
Im übrigen müssen hinten keine Fußrasten dran, sie wird dann halt als Solomaschiene abgenommen, ist dann ein Einsitzer wie die zb S53M. Habe ich schon alles durch.Dekra Jena sollte, nach meinem aktuellen Stand, auch möglich sein.
Niederlassung in Jena kenne ich und die macht es nicht.
Was auch gerne durcheinander gebracht wird, was Fahrzeug relevante ist und
den was im Einigungsvertag Führschein relevantes steht bezüglich der DDR Kleinkrafträder steht. -
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Dann schreib ich das mal anders das selbst dreijährige es verstehen.
Der Einigungvertrag wurde zwischen welchen staaten geschlossen?
Wer das beantworten kann, der beantwortet sich auch selbst die gültigkeit und das gebiet um welches es sich dabei handelt, In dem auch der "verkehr" genannt wird.
Ich weiß das beamtendeutsch schwer zu deuten ist, aber solange es nicht ein schriftstück gibt wo explizit daraufhingewiesen wird, gilt eben geltendes recht. Auch bin ich mir selbst bewusst das recht in diesem land nicht gleich recht ist, gelangt ihr aber an den richtigen herren in grün und fahrt mit einer ungarn simme und papieren durch die gegend die nicht stimmen, dann wird es richtig finster...
Ps: Wer beratungsresistent ist und bleibt ,darf und kann meinetwegen machen was er will, ich finde es nur bescheiden tipps zu geben womit jeder hans und franz losläuft und dann am ende ne schöne überraschung erlebt...
Ok, dann warten wir,bis die Dekramenschen und die leute der Zulassungsstellen 3 Jahre alt sind und dann von dir lernen können.
ich resümiere : Alle sind doof,außer Mutti und dir
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Das Einzige was ich aus dem ganzen "Kauderwelch" rauslese ist, das es sich mehr oder weniger um eine Ermessenssache handelt. Ist doch bei vielen "Gummigesetzen" so, und im Zweifelsfall gewinnt der mit dem besseren Anwalt oder dem dickeren Geldbeutel.
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Es geht solang gut bis der richtige kommt.
Man geht quietschvergnückt zur DEKRA bei der es immer geklappt hat und plötzlich steht da ein frisch ausgelernter der noch ein paar Sterne verdienen möchte. Hoppla. Plötzlich geht es nicht mehr. Das selbe gilt für Polizisten, der alte Günter der 40 Jahre im Dienst ist sieht die simme sagt OK alles gut Papiere da nix gefälscht fertig. Die nächste Kontrolle, das selbe Spiel wie bei der DEKRA. Also mir wäre das ehrlich gesagt zu riskant. 99 Mal geht's gut.
Es wird wieder solange Schindluder getrieben bis wir alle unsere karren schön in die Vitrine stellen können da verschärfte regeln kommen die besagen das man ab jetzt nur noch 45 kmh fahren darf wie die plastebomber.
Lg

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Also ich komm gebürtig aus Jena und die Dekra Jena hat mehr als 10 Fahrzeuge schon abgenommen im Bekanntenkreis.

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Man kann hier glaube ich noch 1k Seiten diskutieren. Fakt ist das es Reimport Fahrzeuge sind die nicht ordnungsgemäß angemeldet sind. Wenn ich mir aus trumpnation nen 69er Mustang mit rotem Blinklicht und sonstigen Ami Standart kaufe muss ich den auch umrüsten auf EU Standart. Da könnte man ja auch zur nächsten DEKRA fahren und die nehmen den so ab das ändert aber nichts an der Tatsache daß man den hier so nicht fahren darf Punkt aus Ende. Du mit deinen zwei Rahmen hattest Glück und die zehn anderen auch und vielleicht auch noch ein paar irgendwo in Gifhorn oder was weiß ich nicht wo. Aber irgendwann Gerät man an den richtigen Bullen und plötzlich steht einem das Wasser bis zum Hals. Wie schon gesagt 99 Mal geht's gut...
Lg

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naja der Vergleich zum Mustang hinkt etwas, da er ja nicht hier für den Export hergestellt wurde.
Ob in diesem Unterschied jedoch der Hase im Pfeffer begraben liegt? -
Also ich komm gebürtig aus Jena und die Dekra Jena hat mehr als 10 Fahrzeuge schon abgenommen im Bekanntenkreis.

Dann ist es da so wie Hordas es meint.
Im übrigen, der, Prüfer der mir die Anweisung vom KBA gezeigt hat gehört zu dieser Niederlassung
naja der Vergleich zum Mustang hinkt etwas, da er ja nicht hier für den Export hergestellt wurde.
Ob in diesem Unterschied jedoch der Hase im Pfeffer begraben liegt?
Der hinkt mächtig gewaltig sogar.
Das sie den 69er Mustang nicht nach Deutschland exportiert wurde, heißt noch lang nicht das keinen fürn Export hergestellt haben.
Nimmt man den aktuellen Mustang ist die Ausführung für den EU Markt (damit auch für den deutschen) entsprechen angepasst. Holst du dir ein direkt aus den Staaten, musst du den anpassen an unseren Vorschriften um eine Abnahme zu bekommen. Nachweis über Abgasverhalten und lauter so Zeug. Das gleiche beim deutschen Auto zb. VW oder Porsche der in Deutschland gebaut wurde, für die Staaten also eine Exportausführung für die USA, wird wieder aus den Staaten Importiert nach Deutschland (somit ein Reimport) den muss man auch auf die deutschen Vorschriften anpassen, Nachweis über Abgasverhalten bei bringen usw..Mal abgesehen das es für PKW keine Hubraum Begrenzung, keine Bauart bedingte begrenzte zulässige Höchstgeschwindigkeit, sowie Leistungsbegrenzung gibt, wie bei Zweirädern.
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Theoretisch müsste das KBA ja auch alle anschreiben die ABE´s erhalten haben für Ungarnmopeds und diese wieder einziehen. Warum tun die das nicht? Das KBA ist doch sonst auch gut dabei ABE´s abzuerkennen, kenn ich ja aus dem KFZ Tuningbereich zur genüge. Erst ABE erteilen und paar Jahre später wird es wieder aberkannt. Dann ist auch in den Unterlagen der Prüfer ein dicker Vermerk mit "ungültig" zu finden.Gib uns Zeit und gib uns Leute, dann machen wir das vielleicht

PS: unterscheide zwischen
- einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), das ist ein Verwaltungsakt gegenüber dem Hersteller, welcher ein Fahrzeug (oder Teil) in Serie produzieren will, die Akte dazu ist meist etwas dicker (z.B. für die vom KTA erteilt ABE für die S51 etwa 4-5 Leitz Ordner voll)
- dem ABE Kärtchen, also dem Nachweis, den der Fahrer mitzuführen hat, dass sein Fahrzeug einer ABE entspricht.Eine ABE für ungültig zu erklären kommt schon vor, wenn ein Hersteller Quatsch macht. Das ist aber rechtlich gesehen etwas komplizierter.
Die ABE Kärtchen einzuziehen? Muss man eigentlich nicht, denn, da der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat, sind sie eigentlich schon per se ungültig.Warum sollte der Import von Simson Fahrzeugen dem KBA "missfallen" ? Das ist doch Tagesgeschäft in Europa, und zum Glück darf man in Europa Fahrzeuge frei handeln. Das KBA darf nur für solche Fahrzeuge keine "ABE Kärtchen" ausstellen, aus dem einfachen Grunde, weil sie der damaligen vom KTA erteilten ABE nicht entsprechen. Zuständig wären z.B. die Behörden in Ungarn, CZ oder Polen ... Ob diese Behörden das machen ? Keine Ahnung. Tschechische und polnische Fahrzeuge haben selbstverständlich serienmäßig Papiere ...
Eine Zulassungsstelle darf im Rahmen ihres Ermessens im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Prinzip alles, muss sich jedoch ggf. gegenüber ihrer vorgesetzten Behörde rechtfertigen (also maximal gegenüber dem Landesverkehrsministerium). Da bin ich zum Glück komplett raus. Mir ist es eigentlich auch egal, ob eine Re-Import Simson im Rahmen einer Einzelabnahme 60er Papiere bekommt. Wenn eine Zulassungsstelle das mitmacht - who cares.
Die im Einigungsvertrag getroffene Regelung bezüglich der Kleinkrafträder dagegen gilt natürlich nur für Fahrzeuge, die vor dem Stichtag auf dem Gebiet der DDR beheimatet waren. Das ging sogar so weit, dass Simson auch vor dem Stichtag nur 50 km/h Versionen Richtung alte Bundesländer verkaufen durfte, wer also 1991 bei Simson eine neue S53 bestellt hat, bekam in Bayern eine 50 km/h Version, im angrenzenden Sachsen eine 60km/h.
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