Du bewegst dich da aber in einer ganz dunklen Grauzone. Ich würde sogar sagen,daß das illegal ist.
Wer eine 60er Zulassung bekommt ist gesetzlich ganz klar geregelt. Siehe Einheitsvertrag zw. DDR und BRD
Das moped muß vor dem 01.03.1992 erstmalig in der DDR zugelassen worden sein
Mich würde interessieren .was @hallo-stege da mitzuteilen hätte
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Schöne Grauzone, für die die es brauchen.

Ich hab ihn ja nur spaßeshalber mal gefragt, mein Rahmenvorrat an echten DDR ist noch ausreichend, mehr als ich je selbst brauchen werde.
Die beiden Importrahmen die ich hier noch liegen habe mit Dekra Papieren, werd ich eh nicht brauchen, da es beides S51N sind.
Aber haben ist ja besser als brauchen.
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@hallo-steges Meinung würde mich da auch brennend interessieren, mein Dekramann hat was ähnliches verlauten lassen, is laut ihm kein Problem nem Ungarn Möp ne 60'er Zulassung als Mopete zu verpassen, solange es auf DDR Version umgerüstet wurde (Hupe, Fussrasten, Blinker) Kostenpunkt um die 100 taken
PS Ja natürlich Dekra, is halt im Osten

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Du bewegst dich da aber in einer ganz dunklen Grauzone. Ich würde sogar sagen,daß das illegal ist.
Wer eine 60er Zulassung bekommt ist gesetzlich ganz klar geregelt. Siehe Einheitsvertrag zw. DDR und BRD
Das moped muß vor dem 01.03.1992 erstmalig in der DDR zugelassen worden sein
Mich würde interessieren .was @hallo-stege da mitzuteilen hätteWas soll er da sagen. Du hast es schon geschrieben, es muss in der ddr zugelassrn sein, ansonnsten ist und wird das auf leichtkraftrad geschlüsselt. Sollte es durch unwissenheit des prüfers passieren das der rahmen dennoch durchrutscht, ist es erstmal nicht strafbar, strafbar wirds wenn man so ein fahrzeug dann wissentlich in den straßenverkehr bringt, da ist es dann betrug seitens der versicherung und fahren ohne gültige BE...
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Hab ihm auch direkt gefragt, wie es sich bei Ungarnimport verhält. Muss halt alles dran sein was dran muss und dann ist es kein Problem 60er Papiere zu bekommen. Allerdings halt Dekra und nicht Tüv.

Somit ist es dem Prüfer bekannt, woher das Moped stammt. Also kanns nicht so ganz strafbar sein, man hat ja wahrheitsgemäße Angaben gemacht und dafür Papiere erhalten.
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Und dann bekommt man eine Erstzulassung vor 1992, Obwohl der rahmen wissentlich nie vorher zugelassen war...?
Gut, wenn dem so ist bin ich raus..
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Habe das selbst noch nicht probiert, hab keine Ungarnmühle hier stehen, man müsste mal schaun was da in diesen Papieren vom Tüv/Dekra jeweils eingetragen ist.
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Ich hab mal ein Schein raus gekramt.
Da steht das passige Baujahr zur Rahmennummer drin, 1987.Papiere als Kleinkraftrad Mockick bis 60km/h.
Laut Dekramensch wird Baujahr immer auf den 01.07. gesetzt, wenn nichts genaueres bekannt ist.
Also meine beiden Rahmen sind auch tatsächlich auf den 01.07. ausgestellt.Der Rahmen war ja vorher zugelassen, nur nicht bei uns halt.
Wenn du ein PKW importierst, bekommt der hier auch kein neues Erstzulassungsdatum.
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Hab ihm auch direkt gefragt, wie es sich bei Ungarnimport verhält. Muss halt alles dran sein was dran muss und dann ist es kein Problem 60er Papiere zu bekommen. Allerdings halt Dekra und nicht Tüv.

Somit ist es dem Prüfer bekannt, woher das Moped stammt. Also kanns nicht so ganz strafbar sein, man hat ja wahrheitsgemäße Angaben gemacht und dafür Papiere erhalten.
Dein Dekramann kann dir so viel ausstellen, wie er will. Trotzdem braucht er dafür immer einer Rechtsgrundlage, die in diesem Fall fehlt.
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Weshalb sollte die fehlen? Als Vorlage dient das Datenblatt des entsprechenden Types, wie bei allen anderen Fahrzeugen auch.
Daruafhin erteilt er eine neue Betriebserlaubnis, wie bei allen anderen auch.
Das es eine Grauzone auf diese Art ist, ist schon klar, aber so ganz illegal kanns ja nicht sein.
Wenn man dem Prüfer sagt "Reimport" und man trotzdem von Dekra und Tüv 60er Papiere bekommt, muss es ja doch legal sein.
Weshalb sollten sich soviele Prüfer in die Nesseln setzen wollen? Also mein Prüfer sicher nicht, der ist schon bisel genau und wenn zum Datenblatt nichts steht, von wegen, Import nur 50er Zulassung. Dann ist dem eben so und es kann doch rechtens sein.
100% Grauzone, da kann man sicherlich wochenlang drüber streiten. -
Naja, WIR können darüber streiten soviel wir wollen, rechtssicher ist wohl keiner von uns
(oder hat das einer studiert?) im Endeffekt müssen wir uns darauf verlassen was der Tüver/Dekramann sagt oder dann im im Fall des eingetretenen Falles die Pozilei bzw das Gericht -
Weshalb sollte die fehlen?
Es gibt kein Kleinkraftrad mit 60kmh. Außer es fällt unter die Ausnahmeregelung des Einigungsvertrages. Das ist nur der Fall, wenn es vor 1992 (genaues Datum habe ich nicht im Kopf) auf dem ehemaligen Gebiet der DDR in den Verkehr genommen wurde (Datum des Kaufes oder Erstversicherung).
Diese Vorraussetzung ist bei Reimporten unerfüllt und daher gelten die Regelungen, die zum Zeitpunkt des Baujahres in der BRD galten -> 50kmh.
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