Gibt viele den ein Reimport untergeschoben wurde und damit abfinden das sie nur 50km/h dürfen.
Haben das Moped als Bastlerobjekt gekauft ohne Gewährleistung und denken sie können den meist Privaten Verkäufer nicht belangen.
Dem ist nicht so, ist der Käufer nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurden, das es sich um ein Reimport handelt dann ist das eine arglistige Täuschung.
Ordentlichen Kaufvertrag vorrausgesetzt, und auch das in diesen nicht Reimport angekreuzt ist.
Damit kann der kauf rückgängig gemacht werden. Nur das wissen nur ganz wenige.
Gibt aber auch viele, den wurde erzählt, sie brauchen das Moped nur versichern und fahren ohne BE bis zb. die Rennleitung sie mal anhält.
Dann kommt böse Überraschung.