Reimport S50N durch Einzelabnahme für 60km/h zulassen?

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  • @Starheizer
    Ganz einfach weil wir in der BRD leben und die DDR schon über 20 Jahre nicht mehr gibt.
    Die Betriebserlaubnis der DDR ist laut Einigungsvertrag anerkannt bzw. weiterhin gültig, damit darf die 60km/h mit Mopedführeschein gefahren werden. Ist alles im Einigungsvertrag geregelt.
    Nur eine Simson zb. für Ungarn, Tschechien usw.
    gebaut wurde hat nie eine Betriebserlaubnis vom KBA der DDR bekommen, zu was auch.
    Die Moped sind entsprechend der Vorschriften des jeweiligen Landes gebaut worden.


    Genau deshalb ist eine Vollabnahme zur Erteilung der Betriebserlaubnis nötig und da zählen nun mal die Bundesdeutschen Vorschriften.
    Entsprechend muss das Moped den Vorschriften angepasst werden, wenn nötig.
    Nach bundesdeutschen Vorschriften gibt es kein Kleinkraftrad was 60km/h fahren darf, nur 50km/h und ab 2002 45km/h.
    Deswegen bekommen die Reimporte maximal eine 50km/h BE. und vom KBA gibt es keine zweitschrift der Betriebserlaubnis weil das Moped keine vom KTA der DDR bekommen hatte.
    So einfach ist das.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • @ckich Das es so ist habe ich schon verstanden, ich bin nur auf der Suche nach einem Schlupfloch...

  • Da bist du nicht der einzige und ich behaupte mal, gäbe es eins wäre das schon mit Sicherheit bekannt.
    Im Prinzip macht nur das mit der BE, maximal 50km/h, was ich geschildert habe die Reimporte nicht so "unbeliebt".
    Was für den ein oder anderen vielleicht in Frage kommt, ist eine Zulassung als Leichtkraftrad, macht aber Führerschein A1 notwendig.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Das ist dann aber immer noch rechtlich anfechtbar Auch ein TÜV Gutachten ist vom Ermessensspielraum des Tüvers abhängig. Spätestens bei einem Unfall mit schwer lebensgefährlichen Verletzungen wird er wieder heranzitiert und steht mit auf der Anklagebank

  • Das Schlupfloch wäre, das Fahrzeug als Leichtkraftrad anzumelden ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • und dann kann man auch gleich größeren Zylinder verwenden, und gemäßigtes Tuning betreiben :) außer man will irgendwas hochgezüchtetes unterm Popo



    Schlupfloch ist das ja auch wieder nicht genau genommen

    Einmal editiert, zuletzt von ColonelSandfurz ()

  • Habe mal gelesen, dass man eventuell auch eine 60km/h-Berechtigung kriegen kann, wenn der Typ vom TÜV keine Ahnung oder gute Laune hat oder beides. Das Eine schließt das Andere nicht aus.
    So einfach ist das? Ganz genau!


    Ich habe in Forums und das nicht nur einmal gelesen das Ahnungslose Tüv-Prüfern die 60km/h Bescheinigungen gegeben haben
    aber in dieser stand allerdings Kraftrad mit Leistungsbeschränkung oder Leichtraftrad, statt Kleinkraftrad.
    Frag mal Passa hir aus den Forum.


    Das ist blankes Glücksspiel und sollte man da Glück haben, kann die Zulassungstelle noch Nein sagen kann.
    Die Zulassungstelle muss die BE von der Dekra/TÜV noch Abstempeln , damit sie gültig ist.
    Ganz besondes da das KBA eine Anweisung in bezug Simson-Reimporte eine an die Prüfrganisation rausgegeben hat.
    Da kann man davon aus gehen das die Zulassungstelle das auch haben.
    Das Schreiben hat mir ein Prüfer gezeigt.


    Da die meisten Reimporte technisch nicht in Ordnung sind oder den Vorschriften nicht entsprechen , bestehen die die Einzelabnahme nicht.
    Also muss man neben den Kaufpreis noch Kohle in die Hand nehmen und sie technisch Fit zu machen und dann soll man sich auf ein Glücksspiel einlassen, was mit großer Sicherheit mit einer Pleite endet.?

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ist ein schwerer Weg bei dem man es nur mit viel Glück schafft, ein Reimport in der BRD als 60km/h-Kleinkraftrad anerkannt zu bekommen.
    Also lohnt sich ein Reimport hier eigentlich nur als Sportfahrzeug oder für den Wald auf dem dünnbesiedelten Lande.

  • Mhm, das mit dem LKrad schwirrte mir auch durch den Kopf. Also als S70 sozusagen, das sollte sicher gehen.


  • Also lohnt sich ein Reimport hier eigentlich nur als Sportfahrzeug oder für den Wald auf dem dünnbesiedelten Lande.


    Nein, man muss sich nur damit abfinden das man maximal 50km/h fahren darf und mit den Kosten und lauferrei für die Einzelabnahme
    dann ist alles im grünen Bereich.
    Nur die meisten wollen ja legal 60km/h fahren.
    Wer A1 Führerschein hat, kann so ein Reimport gleich als Leichtkraftrad abnehmen lassen, quasi als S70.

  • Und wenn man mal eins auf dem Markt sucht ist gerade keins da, nur Leute die selbst Ungarnmopeds kaufen...
    Was die wohl damit machen? Schlachten oder vielleicht die Nummer ändern... wer weiss?!

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