@Starheizer
Ganz einfach weil wir in der BRD leben und die DDR schon über 20 Jahre nicht mehr gibt.
Die Betriebserlaubnis der DDR ist laut Einigungsvertrag anerkannt bzw. weiterhin gültig, damit darf die 60km/h mit Mopedführeschein gefahren werden. Ist alles im Einigungsvertrag geregelt.
Nur eine Simson zb. für Ungarn, Tschechien usw.
gebaut wurde hat nie eine Betriebserlaubnis vom KBA der DDR bekommen, zu was auch.
Die Moped sind entsprechend der Vorschriften des jeweiligen Landes gebaut worden.
Genau deshalb ist eine Vollabnahme zur Erteilung der Betriebserlaubnis nötig und da zählen nun mal die Bundesdeutschen Vorschriften.
Entsprechend muss das Moped den Vorschriften angepasst werden, wenn nötig.
Nach bundesdeutschen Vorschriften gibt es kein Kleinkraftrad was 60km/h fahren darf, nur 50km/h und ab 2002 45km/h.
Deswegen bekommen die Reimporte maximal eine 50km/h BE. und vom KBA gibt es keine zweitschrift der Betriebserlaubnis weil das Moped keine vom KTA der DDR bekommen hatte.
So einfach ist das.