Das ist es auch nicht. Es gab nicht nur K-Kräder aus deutscher Produktion, JAWA Mustang z.B. Alle diese fallen unter diese Klausel.
Drum meinte ich ja , Kniffelig wird es halt bei ein KKR was in der DDR gelaufen ist, weil diese BEs durch die BRD anerkannt wurden.....
Zitat, die Herkunft zu verschweigen
Dazu kann ja das KBA rein über die FIN auch nicht zu jeden Fahrzeug was 100% tiges sagen.
Das bekommt man ja vom KBA sogar schriftlich, wie zb hier in diesen schreiben https://www.ddrmoped.de/forum/…55&view=findpost&p=643795
Wenn man mit so einen Schreiben zur Prüfstelle geht, da ein Gutachten mit 60km/h ausgestellt bekommt und dann zu Zulassungsstelle gehe,
die ja wie es hier ist, ohne das KBA Schreiben kein 21er Gutachten abstempelt, das Gutachten dann so abstempeln,
kann mir keiner in der Richtung
"wenn man vor den Behörden falsche Angaben macht, es reicht zu, die Herkunft zu verschweigen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe,."
was vorwerfen oder Bußgeld verhängen.
was vorwerfen oder Bußgeld verhängen. Erstzulassung in Deutschland bis 28.02.1992 dann noch 60km/h ( für auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellten Krafträder der 50ccm Klasse sowie bereits erwähnte Kräder aus den ehemaligen Bruderstaaten der DDR)
Das ist nicht ganz richtig,
nur wenn sie auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 in den Verkehr gebracht wurden haben die eine 60Km/h BE bekommen.
Sprich, in den gebrauchten Ländern haben die nach BRD-Vorschriften von 1986 über KKR, eine 50km/h bekommen.
Fast so original wie die Papiere für schlanke 650 Euro
Und schon sind die Fake Papiere, raus genommen .......