"Ich selber fahre zu selten mit der Schwalbe"
Würde ich auch nicht. Kein Bock auf der Straße angepöbelt und beleidigt zu werden.
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
"Ich selber fahre zu selten mit der Schwalbe"
Würde ich auch nicht. Kein Bock auf der Straße angepöbelt und beleidigt zu werden.
Ach.. Und ich dacht Papone kommt mit Schalke umme Ecke. Wollte schon schauen wo Veltins im Angebot ist.. Zwecks VB bzw Tauschgeschäft.
Vielleich mal was zur Zulassung:
Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet B - Straßenverkehr
Abschnitt III
$2
(23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund
solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr
gebracht werden.
Ein Auszug aus dem Einigungsvertrag. Demnach gilt die Ausnahme für alle Fahrzeuge, die in der DDR zugelassen wurden, nicht produziert. Übersetzt gesagt, eine VESPA, die in der DDR zugelassen wurde, darf auch 60 KM/h fahren, ein Moped, das in Ungarn zugelassen wurde, nicht. Bei Reimporten ist somit nicht nur mit dem erlöschen der Betriebserlaubnis zu rechnen sondern auch noch mit empfindlichen Strafen, sofern die Sache raus kommt.
Ich hoffe, damit ist solchen Irrtümern für die Zukunft vorgebeugt.
solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr
gebracht werden.
wo hast du das her?
Und hier findet Ihr den Text dazu, nach der (alten) Zulassungsordnung wäre die BE nämlich erloschen, da kein Kleinkraftrad mehr, und es wäre eine neue Zulassung mit HU und neuem Führerschein (Die heutige A1)notwendig. Der §19, der dies betrifft, Beschreibt die sogenannte Einzelnorm. Das ist der §19.
Was du daraus liest ich lese das jedenfalls nicht.
Das ist nicht nur einfach schwarz weiß.
Du muss schon mal unterscheiden ob das Fahrzeug erstmalige (Erstzulassung) eine BE ausgestellt/zugelassen wird oder ob ein Fahrzeuge was breites eine BE/Zulassung hatte wieder zugelassen wird.
Bei ein gebrauchte Import/Reimort Fahrzeugen, die in ein anderen Land eine BE/ Zulassung hatten und gelten nun mal nicht die selben kreierten wie bei einen Fahrzeug was erstmaligen in verkehr gebracht wird (Erstzulassung).
Bei ein Fahrzeug das zb. 1988 erstmalig in den Verkehr gebracht wurde zählen für eine Wiederzulassung oder eine Erlangung eine deutschen BE,
die Vorschriften der StVZO/FZV die 1985 in der BRD gültig waren und keine neuen Zulassungs-Vorschriften nach EU-Recht.
Sonst würde man kein gebrauchtes Fahrzeug oder einen Oldtimer mehr zugelassen bekommen.
Kniffelig wird es halt bei ein KKR was in der DDR gelaufen ist, weil diese BEs durch die BRD anerkannt wurden und im Einigungsvertrag geregelt ist das diese rechtlich wie KKR der BRD zu behandeln sind, trotz das die 60km/h fahren.
Wenn nun bei ein solchen KKR die Papiere verloren gingen, kann trotzdem die Zulassungsstelle über eine 21er Abnahme eine 60km/h BE wieder so erteilen und damit da wahrscheinlich nicht so einfach die Simson-Reimporte durch dieses "Schlupfloch" an eine 60km/h BE kommen,
gibt immer mehr Zulassungsstellen die mit so einer Anweisung kommen.
Ausschlag geben ist das in der BE als Fahrzeugart steht und wenn da Kleinkraftrad mit 60km/h drín steht, hat es so eine gültige BE .
Da die ja so erteilt wurde, erlischt nicht einfach so ohne das da jemand technische Veränderungen im Nachhinein macht hat, weil da sich was in der StVZO/FZV geändert hat.
Da muss schon einer kommen und diese bestehende BE für ungültig erklären.
Nur mal so,
zb. laut Aktueller StVZO/FZV muss ein Bremslicht rot leuchten,
Da es nun früher auch gelbes Bremslicht gab, würde das ja bedeuten das ein gelbes Bremslicht nicht mehr erlaubt ist und alle Fahrzeuge die gelbes Bremslicht haben umgerüstet werden müssten, weil es sonst nicht den Vorschriften entspricht.
Nein so ist es nicht, es gibt da den §72 StVZO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen, darin ist ua. geregelt bei welchen Fahrzeugen das gelbe Bremslicht weiterhin zulässig ist.
Das ist nicht nur einfach schwarz weiß.
Das ist es auch nicht. Es gab nicht nur K-Kräder aus deutscher Produktion, JAWA Mustang z.B. Alle diese fallen unter diese Klausel. Sie müssen nur in der DDR bis 94 zugelassen sein.
WAS DEKRA und alle anderen dazu sagen, spielt eine völlig unter geordnete Rolle. Wer sein Simson modifiziert, z.B. mit 60ccm, der riskiert auch das Erlöschen der BE, steht in fast jedem Angebot solcher Bausätze drin.
Und wenn man vor den Behörden falsche Angaben macht, es reicht zu, die Herkunft zu verschweigen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, dem drohen ordentliche Bußgelder.
Was ich hier schreibe und wie das andere sehen, ist da eher ohnehin zweitrangig, aber wer dann vor den Behörden oder vor Gericht solche "Ansichten" los lässt, gilt als unbelehrbar und zahlt dann eben noch mehr. Da wünsche ich viel Freude beim Konto abräumen. Ich bin auf keinen Fall bereit, ein solches Risiko in Kauf zu nehmen.
Ach und ein Test ist doch einfach. Weist die Prüfer doch mal darauf hin, dass es ein Ungarn-Moped ist, mal sehen, ob ihr die Dokumente dann immer noch bekommt, ich wäre mal gespannt drauf, ob das jemand schon mal gemacht hat. Und bitte nicht nur behaupten, ein kleiner Beweis wäre da schon hilfreich.
Einen Kindergarten sehe ich da weniger drin und wer mit einem Reimport und offiziellen Papieren herumfahren kann, für den freue ich mich ehrlich, Jede Simme hat ihre Exeistenzberechtigung, habe aber eben dennoch den Gedanken im Hinterkopf, dass das schnell vorbei sein und teuer werden kann.
Denn ganz gleich, wie wir das hier sehen, am Ende, wenn es hart auf hart kommt, zählt nicht unsere Sicht, sondern die eines Richters. Hat da jemand Hinweise?
Sie müssen nur in der DDR bis 94 zugelassen sein
2 Fehler in einem Satz
DDR gabs von 1949-1989
Erstzulassung in Deutschland bis 28.02.1992 dann noch 60km/h ( für auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellten Krafträder der 50ccm Klasse sowie bereits erwähnte Kräder aus den ehemaligen Bruderstaaten der DDR)
2 Fehler in einem Satz
DDR gabs von 1949-1989
Erstzulassung in Deutschland bis 28.02.1992 dann noch 60km/h ( für auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellten Krafträder der 50ccm Klasse sowie bereits erwähnte Kräder aus den ehemaligen Bruderstaaten der DDR)
Und die KKR sind niemals zugelassen wurden, sondern sind nur in Betrieb genommen.
*Schmunzel*
https://www.ebay-kleinanzeigen…s&utm_content=app_android
Sehr Original
Edit:
Fast so original wie die Papiere für schlanke 650 Euro
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!