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  • Vermutlich eine dämliche Frage, aber interessieren tuts mich trotzdem :biglaugh:

    Was passiert eigentlich mit den KBA-Papieren wenn man seine Simson mit größerem Zylinder o.ä. vom Tüv abnehmen lässt?

    Sind dann die KBA immer noch gültig, wenn man irgendwann zurück bauen würde oder entfallen diese nach der Eintragung?

    Dankeschön! MfG

  • Vermutlich eine dämliche Frage, aber interessieren tuts mich trotzdem :biglaugh:

    Was passiert eigentlich mit den KBA-Papieren wenn man seine Simson mit größerem Zylinder o.ä. vom Tüv abnehmen lässt?

    Sind dann die KBA immer noch gültig, wenn man irgendwann zurück bauen würde oder entfallen diese nach der Eintragung?

    Dankeschön! MfG

    Nö keine dämliche Frage.


    Ein Fahrzeug kann nur eine Farzeugart entsprechen, entweder ist es ein KKR oder ein LKR, daher werden die Papiere ungültig, sobald das Moped als LKR per 21er Abnahme abgenommen wird und als solches eine Betriebserlaubnis erlangt

    Das Moped wird dann beim KBA als LKR, somit als Zulassungpflichtiges Fahrzeug geführt.


    Wenn es dann mal wieder ein KKR werden soll, muss es als KKR per 21er Abnahme nun wieder eine Betriebserlaubnis erlangen.


    Ob die Zulassungsstelle in der Zukunft wieder eine BE mit 60km/h als KKR erteilt, kann dir keiner beantworten, bzw. nur die Zulassungsstelle wenn es dann soweit ist.

    Ich würde meinen , ehr nicht wenn man sieht wo die Reise hingeht.


    Ich habe 2022 , einen Sperber per 21er Abnahme zum KKR machen lassen.

    Da sind die auf der Zulassungsstelle rumgeeiert

    wegen den 60km/h.

    Im Endeffekt hat man sich meiner Darstellung das der Sperber in der DDR, 1968 in den Verkehr gebracht wurde und daher als KKR 60km/h darf, angeschlossen.

    Ob das aktuell auch wieder so gesehen wird ?????


    Ich würde daher keine Simson mit Papieren als KKR als LKR abnehmen lassen.

    Da lieber ein Reimport nehmen der braucht eh eine 21er Einzeiabnahme und als LKR ist das kein Problem.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Mal was anderes, ein Kollege wollte eine Ungarn-Simme als LKR mit 70ccm zulassen. KBA Papiere hatte nicht geklappt und die Zulassungsstelle wollte das Gutachten der Einzelabnahme nicht abstempeln. Die Zulassungsstelle wollte als Nachweis haben, dass das Mokick hier in "D" im Betrieb war. Ging natürlich nicht. Dann sagten die, dass eine Zulassung als LKR nicht möglich ist, da es ja quasi einem Neubau gleich kommt. D.h. nur eine Zulassung in aktueller EURO 5 Norm für Zweiräder mit aktuellen Geräusch und Abgas Emissionen. Das ging natürlich nicht.

  • Wenn ich mich recht erinnere, wurde dieses Thema: Export in DE zulassen bzw. KBA schon besprochen.

    So wie ich dies verstanden habe gibt es keine KBA Papiere mehr und bei einer Einzelabnahme dann nur noch 50 km/h.

  • Dann sagten die, dass eine Zulassung als LKR nicht möglich ist, da es ja quasi einem Neubau gleich kommt. D.h. nur eine Zulassung in aktueller EURO 5 Norm für Zweiräder mit aktuellen Geräusch und Abgas Emissionen.

    Das ist Blödsinn und würde allen Oldtimerrestaurationsbetrieben ihrer Grundlage entziehen.

    Es gilt das Datum der Erstzulassung, Ersatzweise Baujahr sofern es schonmal in Verkehr genommen wurde. Letzteres ist üblicherweise anzunehmen.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Das ist Blödsinn und würde allen Oldtimerrestaurationsbetrieben ihrer Grundlage entziehen.

    Es gilt das Datum der Erstzulassung, Ersatzweise Baujahr sofern es schonmal in Verkehr genommen wurde. Letzteres ist üblicherweise anzunehmen.

    Eben, mit der Argumentation könnte man kein "Alt"-Fahrzeug importieren, wobei Alt schon dadurch definiert wäre, dass die aktuelle Abgasnorm nicht eingehalten wird, oder auch nur einen Oldtimer wieder in Betrieb nehmen. Gerade bei Oldtimern hast du fast nie Papiere zur Erstinbetriebnahme. Da wird immer das Baujahr angesetzt und die damaligen Bestimmungen der STVZO oder damals gültigen Regelungen zur Grundlage genommen.

    Wobei nach meiner Erfahrung gern TÜV/Dekra päpstlicher sein wollen, als der oberste Hirte selbst. Die verlangen gern Nachweise, wie der Originalzustand bzw. genauer: die Originalausstattung war. Hab schon leidige Diskussionen zum Thema Quetschhupe statt elektrisch u.ä. geführt.

  • Das ist Blödsinn und würde allen Oldtimerrestaurationsbetrieben ihrer Grundlage entziehen.

    Es gilt das Datum der Erstzulassung, Ersatzweise Baujahr sofern es schonmal in Verkehr genommen wurde. Letzteres ist üblicherweise anzunehmen.

    Tja, dass hatte die Sachbearbeiterin der Zulassungsstelle zu ihm gesagt. Ob das richtig ist oder nicht, sei dahin gestellt.

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