Der TÜV sagt: " Reifen/Räder Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen: Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht."
Sind zwar Vorraussetzungen für eine H-Zulassung, sind aber meiner Meinung nach auch Kriterien der Originalität.
Bremsen sowie Reifen sind sicherheitsrelevant und 30 Jahre alte, nicht akzeptabel.
Recht hast Du! ![]()
Wobei mir "Originalausrüstung" nicht alte Teile gemeint sind, sondern Teile, die dem Original entsprechen. Sprich Originaldimensionen und nicht etwa MZ-Felgen mit extra breiten Reifen. Da auch ein Preisrichter auf Sicherheit achten würde bzw. sollte, dürfte er eigentlich nur darauf achten, ob die Profilform dem Original entspricht. Eher nicht auf den Hersteller.