Hallo, undzwar muss man ja bei der S51N garkeine Blinker haben.. jetzt stell ich mir grade die Frage, ob ich Blinker OHNE e-Prüfzeichen anbauen darf.
Mein Gedanke dahinter ist:"Blinker ohne Prüfzeichen sind ja immernoch eine Verbesserung und sollten daher eigentlich nicht die Allgemeine Betriebserlaubnis außer Kraft setzen."
Hat jemand Ahnung davon? Oder zumindest eine Vermutung?
Ich danke jetzt schonmal für jede (Hilfreiche) Antwort.