Alles anzeigenHallo, undzwar muss man ja bei der S51N garkeine Blinker haben.. jetzt stell ich mir grade die Frage, ob ich Blinker OHNE e-Prüfzeichen anbauen darf.
Mein Gedanke dahinter ist:"Blinker ohne Prüfzeichen sind ja immernoch eine Verbesserung und sollten daher eigentlich nicht die Allgemeine Betriebserlaubnis außer Kraft setzen."
Hat jemand Ahnung davon? Oder zumindest eine Vermutung?
Ich danke jetzt schonmal für jede (Hilfreiche) Antwort.
Ich sage mal definitiv NEIN . a) Blinker ohne Prüfzeichen
b) "Umbauten" am Fahrzeug
,muß abgenommen werden. c) ja die wäre weg.
Wenn dann richtig mit zugel. Blinkern und dem dazugehörigen E-Paket fahren und dieses vom Tüv/Dekra abnehmen lassen. Sonst kommt das Böse "Erwachen" wenn du ..km schieben darfst,und nur wegen den 4Blinkern das aufs Spiel zu setzen----> ![]()