S51N Blinker ohne e-prüfzeichen?

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  • Ich sage mal definitiv NEIN . a) Blinker ohne Prüfzeichen :kopfkratz: b) "Umbauten" am Fahrzeug :kopfkratz: ,muß abgenommen werden. c) ja die wäre weg.


    Wenn dann richtig mit zugel. Blinkern und dem dazugehörigen E-Paket fahren und dieses vom Tüv/Dekra abnehmen lassen. Sonst kommt das Böse "Erwachen" wenn du ..km schieben darfst,und nur wegen den 4Blinkern das aufs Spiel zu setzen----> :thumbdown:

  • Es reicht ja schon, wenn die Abstrahlwinkel nicht richtig hinhauen, weil das Glas nicht richtig profiliert ist. Das wird man als Laie auf den ersten Blick garnicht erkennen.


    Bei Unfällen mit Toten oder Schwerverletzten wird ja ein Schverständiger zur Ursachenermittlung hinzugezogen (den Job hab ich auch einige Zeit gemacht). Und wenn dann im Gutachten zu lesen steht, daß nicht-Bauartgenehmigte lichttechnische Einrichtungen am Fahrzeug angebracht waren, wird es im anschliessenden Prozess schwer zu beweisen, das diese Dinge nicht unfallursächlich waren.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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