Das geht schon nur wollen die nicht da damit noch weniger verdient ist als mit den normalen Kennzeichen!

Oldtimer Zulassung für S51????
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also bei dem kleinen zzt grünem schild für unsere 50er gibt es KEIN "H" auf dem schild.
die karre muss älter sein als 30 jahre.
für 25 euro gibte das bloss bei der allianz. extra nach der oldtimerversicherung für mopeds fragen. und wenn dein versicherungsfuzzi das angeblich nicht kennt dann sollte er wohl lieber bäcker werden.
eine oldtimerzulassung gibts nur für Fahrzeuge mit einer Zulassung. die bekommen dann auch das "H" auf dem schild.
[edit by Mod]Missverständlichen Ausdruck korrigiert[/edit]
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Nicht unbedingt!
Sperber ist als Oldi zugelassen und hat ein normales Kennzeichen!ok das hätte ich jetzt nicht gedacht
OteKa ich sprach aber nie vom Versicherungskennzeichen für 50ccm
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Zitat
1. es gibt keine Zulassung für ein Mokick 60 km/h
Die FZV behauptet das Gegenteil:
Zitat(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
ZitatSehen die Schildchen dann anders aus?
Die Versicherungskennzeichen beim Oldtimertarif entsprechen exakt denen der normalen Versicherung.
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dann frag ich mich warum es Sperber gibt mit H-Zulassung
Das frag ich allerdings auch. Als Motorrad wird man doch nicht aus der Umweltzone ausgegrenzt, oder? Und ein Sperber kostet mit normalem Kennzeichen 3€ Steuern im Jahr, als Saisonfahrzeug entsprechend weniger aber mit H 46€.
Wo liegt der Sinn eines H-Kennzeichens für so eine Maschine? Aber wir schweifen grade vom Ursprungsthema ab
MfG
Matze
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Steuern kosten Zweiräder bis 125ccm in Deutschland garnix......
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Aha
Wo ist denn das festgelegt? Ich hab auf http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_krad.php 50cm³ als Hubraum angegeben und erhielt die erwähnten 3€ als Antwort.
MfG
Matze
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Ich hatte das Anfang des Jahres auch gehört mit der Oldtimer-Versicherung und wollte mein Mopped dieses Jahr bei der Allianz zulassen aber bei uns gibt es das nicht!
Wahrscheinlich war denen der Tarif nur nicht bekannt. Sollten sie sich bewusst quer stellen, würde ich das evtl der Hauptverwaltung der Allianz mal durchgeben.
Du kannst dir dein Schild zum Oldtimertarif aber auch online bestellen. Z.B. hier: https://vertretung.allianz.de/karsten.reck
Und hier der Direktlink zum passenden Formular: https://www.dw-formmailer.de/forms.php?f=4532_66603 -
So, auf dem Versicherungskennzeichen steht kein H oder sonstiges drauf.
Es entspricht dem normalen Versicherungskennzeichen. Dieses gibt es NUR
bei der Allianz. Bitte danach fragen. Alleine rücken die diese ungerne ´raus,
weil damit logischerweise weniger verdient wird.PS: Auf dem Versicherungsschein steht: Nur für gelegentliche Fahrten zulässig.
Da dies aber eine schwammige Aussage ist, fährt man damit logischerweise
so oft damit rum, wie üblich... -
Aha
Wo ist denn das festgelegt?
Festgelegt wird das wohl nirgends sein, denn die Aussage ist so nicht korrekt. Nur weil manche 125er steuerbefreit sind, heißt das nicht, dass alle Fahrzeuge bis 125ccm steuerbefreit sind.
ZitatVon der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;
Zulassungsfrei sind allerdings nur 125er bis 11kw. Macht man ein zulassungspflichtiges Kraftrad mit beispielsweise 20kw draus, werden Steuern fällig.
ZitatIch hab auf http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_krad.php 50cm³ als Hubraum angegeben und erhielt die erwähnten 3€ als Antwort.
Richtig lesen. "Krafträder". Also beispielsweise eine 50er Kreidler Florett mit 85km/h-Eintragung.
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Jetzt hab ichs verstanden, supi, Danke!
MfG
Matze
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Richtig lesen. "Krafträder". Also beispielsweise eine 50er Kreidler Florett mit 85km/h-Eintragung.
Die "schnelle" 50er Kreidler ist selbstverständlich sowohl ohne als auch mit H-Kennzeichen steuerfrei (da zulassungsfrei aber kennzeichenpflichtig).
Steuerpflichtig sind nur zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge. Siehe dazu im Kraftfahrzeugsteuergesetz:
"§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1.Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind; ... "
Gruss von Frank
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