VAPE eintragen lassen?

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    Zitat

    Jep, hab ich schon gesehen. Man müsste wissen, ob er deswegen einen Mängelbericht bekommen hat, denn ganz streng nach den Regeln hat der Polizist natürlich recht, daß die Anlage eingetragen werden müsste. Bei der Schwalbe kann man noch nicht mal mit S 53 argumentieren


    und eine allgemeine ABE gibt es nicht.


    und über die eintragung wird dann nachgewiesen das eine VAPE keine leistung erhöht.



    Ahoi!



  • richtig, die haben mich ja auch gehen lassen weil sie mich nur beim schieben gesehen haben. allerdings erst nachdem ich die schwalbe zur polizei station schieben durfe...


    Wie du hast sie zu deren Polizeirevier geschoben , ich hätte den gesagt das ich den garnix irgentwo hinschiebe
    Hoffe das es nicht al zu weit weg wahr

  • Hmmm... ganz streng nach den Regeln haben die Polizisten natürlich Recht, Veränderungen an der Zündanlage sind eintragungspflichtig, wenn für die Bauteile keine ABE oder ähnlich vorliegt. Siehe dazu Beispiel 8.5 im Beispielkatalog zu § 19 StVZO (leider immer noch nicht onlein verfügbar).


    Bei der S 51 kann man immer noch argumentieren, das die Anlage ja im Nachfolgemodell S 53 verbaut wurde, bei der Schwalbe gabs aber nie eine Vape serienmässig.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Wenn beim Vergleich Schwalbe zu S51 dieselben Motoren verbaut sind und in der S51 keine Leistungssteigerung erreicht wird
    dann dürfte nach Logik doch auch in der Schwalbe keine Leistungssteigerung zu erwarten sein oder?
    Außerdem ist die Schwalbe ja nicht windschnittiger als ne S51.... :biglaugh:

  • Wenn beim Vergleich Schwalbe zu S51 dieselben Motoren verbaut sind und in der S51 keine Leistungssteigerung erreicht wird
    dann dürfte nach Logik doch auch in der Schwalbe keine Leistungssteigerung zu erwarten sein oder?

    Ist ja von der Theorie her alles richtig, nur Du hast keinen Nachweis darüber ...


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Hallo,


    ich habe bei MZA, die die VAPE-Produkte in Deutschland exklusiv vertreiben, nachgefragt, ob man bei der Umrüstung einer 6 Volt KR 51/2 oder 6 Volt S51 (ich habe in meiner Anfrage speziell diese beiden Fahrzeugtypen genannt) auf 12 Volt Vape eine Abnahme bei TÜV/Dekra mit Eintragung in die ABE machen lassen muss.


    Als Antwort wurde mit mitgeteilt, dass beim Umbau auf eine VAPE Zündanlage keine extra Abnahme von TÜV oder DEKRA notwendig sei, da durch diese Anlagen die Motorleistung nicht gesteigert werde und demnach keine Gefährdung zu erwarten sei. Durch den Einsatz der VAPE erhöhe sich zudem sogar die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch eine bessere Beleuchtung.


    Hört sich logisch an, ist aber vermutlich keine rechtsverbindliche Aussage. Ich denke jedoch, die werden sich bei MZA bestimmt schon mit diesem Thema beschäftigt und bei TÜV/DEKRA entsprechend erkundigt haben.


    Viele Grüße
    Peter

  • Zitat

    Als Antwort wurde mit mitgeteilt, dass beim Umbau auf eine VAPE Zündanlage keine extra Abnahme von TÜV oder DEKRA notwendig sei, da durch diese Anlagen die Motorleistung nicht gesteigert werde und demnach keine Gefährdung zu erwarten sei. Durch den Einsatz der VAPE erhöhe sich zudem sogar die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch eine bessere Beleuchtung.


    gleiche Antwort habe ich von meinem TÜV Prüfer auch bekommen, auf die Frage nach Vape im Sperber. Auch bei der Umschreibung vom SR50 (BJ87) auf 70ccm war die verbaute Vapezündung angesprochen wurden, aber der TÜV lehnt die Eintragung ab, bzw. gibte es keine Notwendigkeit dazu.

  • Das sind auch die Antworten die ich von Powerdynamo und meinem GTÜ Prüfer bekommen hab. Hab den aber nur gefragt weil ich eh mit dem Auto da war und die in Sachen Motorrad Know-How hier einen guten Ruf haben.
    Trotzdem müsste/sollte für den Fall der Fälle usw. und wenn es mal einer ganz genau nimmt das wohl irgendwie auf einem amtlichen Zettelchen stehen. Wurde hier ja auch schon vom Experten erläutert. Haben die TÜVfer denn einfach keine Lust sich mit sowas zu beschäftigen oder woher stammt der Unwille?

    Bild von Abload.de nicht mehr verügbar? Kurze PN und ich binde es neu ein, ist alles noch vorhanden!

  • Zitat

    Haben die TÜVfer denn einfach keine Lust sich mit sowas zu beschäftigen oder woher stammt der Unwille?


    weil:


    Zitat

    Als Antwort wurde mit mitgeteilt, dass beim Umbau auf eine VAPE Zündanlage keine extra Abnahme von TÜV oder DEKRA notwendig sei, da durch diese Anlagen die Motorleistung nicht gesteigert werde und demnach keine Gefährdung zu erwarten sei.



    dann kannst du ja genauso lächerlicherweise deine rosa griffgummis eintragen lassen. aber was soll der scheiss? ebenso weil der VAPE.



    Ahoi!



  • Wenn ich ein Moped habe,daß mit einer 12V Elektronikzündung ausgestattet ist,dann habe ich mit der Vape ebenfalls eine 12V Elektronikzündung


    Folglich brauch ich nichts umtragen lassen 8logischer Maenschenverstand ist aber leider nicht immer mit der kleinkarierten gesetzgebung konform)


    Anders verhält es sich,meines Erachtens,wenn ich dann auf H4 umrüste.
    Denn dann habe ich ja eine veränderte Lichtanlage.


    Bei Mopeds,die keine /1 sind,müßte ,strengenommen,sogar der Umbau auf 12V Zündung eingetragen werden

  • Bei umrüstung auf Halogen verbaut man aber auch einen entsprechenden Scheinwerfer mit Prüfnummer - damit ist der Scheinwerfe eintragungsfrei.


    Da in der BE soweit ich weiß kein Bezug auf die Zündanlage oder Batterieanlage genommen wird, kann diese auch nicht erlöschen wenn eine Änderung an Zündanlage oder Batterieanlage erfolgt. Zumindest kann das unmöglich bei einer Polizeikontrolle geprüft werden - in meinen BE steht dazu nichts.


    Gibt es zur Vape nicht auch so einen Wisch von wegen "...offizielles Ersatzteil, keine EIntragung erforderlich und unbedenklich..." so wie man es bei jedem Bing Vergaser auch bekommt?

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