Alles anzeigenIch meine, dass zu Ostzeiten das Betreiben von Neblern bei eingeschaltetem Standlicht erlaubt war. Heutzuzage ist das aber nicht mehr so:
MfG
Matze
Das ist auch heute noch erlaubt.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Nummer (3)