Ich habe meins seit 2.März, auch kein Kärtchen bekommen, allerdings muss man bis dahin eh die Versicherungsbestätigung mitführen. Ist zwar etwas klobig im Portmonaie, aber dort steht auch alles drauf.
Mopedoldtimerkennzeichen
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
-
-
Ich habe auch dass für 25 € und mein Versicherungsmensch wusste erst gar nichts davon , dass es dass gibt.
Aber ich weis nichts von Gelegenheitsfahrten und er natürlich auch nicht, ich kenne auch noch mehr mit diesem Schildle und die wissen auch nichts. -
Ich habe meine Kennzeichen seit mitte März aber bis heute kein Kärtchen.

Kommisch geht mir auch so !!!

-
Ich habe auch dass für 25 € und mein Versicherungsmensch wusste erst gar nichts davon , dass es dass gibt.
Aber ich weis nichts von Gelegenheitsfahrten und er natürlich auch nicht, ich kenne auch noch mehr mit diesem Schildle und die wissen auch nichts.Wie geht der Spruch?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?!Diese Diskussion ist sowieso noch ohne jegliche klare Aussage. Nicht mal die Allianz kann dahingegend genau aufklären. Herr Reck schreibt zwar, dass es täglich gefahren werden kann, allerdings schreibt er auch, dass die Bezeichnung "Gelegenheitsfahrten" keiner genauen Definition untersteht. Er schreibt außerdem von zwei verschiedenen Oldtimerversicherungen für 25€, einmal mit dieser Beeinträchtigung und die Versicherung, der Herr Reck selbst anbietet - angeblich ohne Beeinträchtigung. Ich verfolge dieses Thema schon eine gewisse Zeit im Forum auf seiner Werbeseite.
http://allianz-reck.de/Hier mal die Antwort von Herrn Reck auf die Alltagsnutzung mit dem Oldtimerkennzeichen:
ZitatGenerell stellen Sie sich doch mal die Frage warum Oldtimer deutlich günstiger sind.
Nicht weil es im Versicherungsschutz Einschränkungen gibt. Es handelt sich immernoch um eine Pflichtversicherung. Wir reden von richtigen Oldtimern! Diese werden in aller Regel sehr pfleglich behandelt, entsprechend weniger benutzt und nicht alltäglich verwendet, so die Kalkulation. Sammler und Fans dieser Fahrzeuge sind die Zielgruppe des Angebots. Oldtimer sind lt. den Bestimmungen Fahrzeuge die Älter als 30 Jahre sind. Wie auch beim PKW Oldtimer profitieren davon auch Fahrzeugbesitzer, die nicht zur eigentlichen Zielgruppe vom Oldtimertarif gehören. Die Allianz beschreibt eine gelegentliche Nutzung. Gelegentlich heisst im Sinne der Definition, manchmal, ab und zu und nicht regelmässig.
Das heißt der Pizzabote der mit seine 30 Jahre alten Vespa täglich berufsmässig die Pizza ausliefert, hat wohl keine gelegtliche Nutzung.Gruß
Matti -
Die Fakten:
-In den Vertragsbedingungen, die man zum Nummerschild bekommt, steht kein Wort von gelegentlicher Nutzung.
-Im Versicherungsantrag, den man unterschreibt, steht nichts von gelegentlicher NutzungZitatDie Allianz beschreibt eine gelegentliche Nutzung.
Diese Aussage ist falsch und nicht belegbar. Ich habe das zweite Jahr in Folge so ein Kennzeichen, und mir wurde niemals, weder in Schriftform noch mündlich, weder bei bei Vertragsabschluss noch danach, in irgendeiner Form mitgeteilt, dass die Fahrzeuge nur gelegentlich genutzt werden dürfen. Ebenso könnte ein Allianzvertreter jetzt behaupten, dass nur grüne Mopeds mit Fuchsschwanz versichert sind. Solange nichts schriftliches vorliegt, spielt das meiner Meinung nach keine Rolle.
ZitatDas kappier ich jetzt nicht ganz. Ist die Ausstellung der Betriebserlaubnis nicht automatisch an das Fahrzeugalter gebunden?
Muss nicht unbedingt sein. Hab eine Prima 5 hier stehen, Baujahr 1983, ABE wurde 1982 ausgestellt. Läuft trotzdem als Oldtimer, da sich die Allianz nach dem Datum der Betriebserlaubnis richtet. Meine Florett ist Bj 66, auch hier wurde die ABE eher erstellt, als Datum steht 1964 drin.
-
Alles anzeigen
Die Fakten:
-In den Vertragsbedingungen, die man zum Nummerschild bekommt, steht kein Wort von gelegentlicher Nutzung.
-Im Versicherungsantrag, den man unterschreibt, steht nichts von gelegentlicher NutzungZitat
Die Allianz beschreibt eine gelegentliche Nutzung.Diese Aussage ist falsch und nicht belegbar. Ich habe das zweite Jahr in Folge so ein Kennzeichen, und mir wurde niemals, weder in Schriftform noch mündlich, weder bei bei Vertragsabschluss noch danach, in irgendeiner Form mitgeteilt, dass die Fahrzeuge nur gelegentlich genutzt werden dürfen. Ebenso könnte ein Allianzvertreter jetzt behaupten, dass nur grüne Mopeds mit Fuchsschwanz versichert sind. Solange nichts schriftliches vorliegt, spielt das meiner Meinung nach keine Rolle.
Das was du erzählt bekommst oder was die verschwiegen wird, hat erfahrungsgemäß bei diesem Thema bei der Allianz nichts zu heißen. Was du denkst, ist auch völlig egal, denn die Allianz entscheidet im Falle eines Unfalls, ob sie nach Zahlung des Unfallschadens bis zu 5000€ von dir wegen "Versicherungsbetrugs" wieder verlangt. Und da in der Versicherungspolice die gelegentliche Nutzung drin steht (hab ich vom Allianzmann in meiner Nähe gezeigt bekommen), ist es auch festgelegt. Selbst Herr Reck ist sich dem bewusst, spielt die Situation allerdings herunter, da eine gelegentliche Nutzung eine Definitionssache ist.
-
Da ich dieses Jahr mir auch ein Oldtimer-Kennzeichen geholt habe und mein Vertreter das bis dahin nicht kannte, hab ich mit ihm natürlich auch ein längere Diskussion drüber gehabt.
Problem ist, einem die Nutzungsweise nachzuweisen. Bei einem PKW Oldtimer gibt es eine jährliche Kilometerbegrenzung. Damit kann man da nicht jeden Tag 50km zur Arbeit und wieder zurück fahren. Diese Begrenzung gibt es bei unseren Mopeds nicht. Es wird auch nirgendwo festgehalten wie der Kilometerstand ist. Damit ist dies ganze Diskussion völlig überflüssig, da die Allianz keinerlei Beweise hat, wie man sein Moped wirklich nutzt.Mein Vertreter wollte von mir auch einen Nachweis haben, das das Moped 30 Jahre alt ist. Da in den Papieren vom KBA kein Baujahr steht, hab ich ihm das Gutachten mit den eingetragenen Umbauten auf den Tisch gelegt (was anderes als Nachweis hab ich nicht, ausser der Plakette am Rahmen). Das wurde so hingenommen und noch kam nicht gegenteiliges aus der Allianz-Zentrale, die ja die Oldtimer-Kennzeichen überprüfen muss und dann die Kärtchen verschickt (die Kopien der Papiere werden der Zentrale gefaxt).
Ich gehe auch davon aus. Das ganze ist alles nur eine Masche um den Kunden ein möglichst teures Kennzeichen aufzudrücken. Der Vertreter selbst verdient da so gut wie nichts dran. Dem ist es wahrscheinlich egal, ob normales oder Oldtimer.
Das sich die Versicherung bemüht, die Zahlungen im Versicherungsfall abzuwenden ist normal. Da muss man Standhaft bleiben und Widerspruch einlegen, wenn man weiss das man im Recht ist.
-
in der Versicherungspolice die gelegentliche Nutzung drin steht (hab ich vom Allianzmann in meiner Nähe gezeigt bekommen)
Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Es gibt eine "Versicherungspolice", die dem Normalversicherten i.d.R. vorenthalten wird und ihm nur auf Nachfrage "gezeigt" und nicht ausgehändigt wird?
Kann mir nicht vorstellen, daß das in irgendeiner Form "rechtens" ist. Da werden sie sicherlich von jedem Richter ausgelacht, wenn sie mit soetwas kommen (was ihnen bzw. ihrer Rechtsabteilung sicherlich auch bewußt ist; die sind ja nicht doof)._______________________________________________________
-
Schnitzer liest du nicht mit. Klar können die das beweisen anhand von Zeugen wenn du jeden Tag die selbe Strecke fährst...
-
Das heißt also, es existieren Vertragsbedingungen, die einem verheimlicht werden, und die man nur dann kurz gezeigt bekommt, wenn man nicht weiß, dass diese geheimen Bedingungen existieren.
Kann ich das als Privatperson eigentlich auch so machen? Einen Vertrag mit irgendjemanden abschließen und hinterher beliebig irgendwelche Bedinungen hinzufügen, die der andere niemals akzeptiert hat?
-
Schnitzer liest du nicht mit. Klar können die das beweisen anhand von Zeugen wenn du jeden Tag die selbe Strecke fährst...
Hab ich gelesen. Aber das kann als Nachweis kaum reichen. Dazu müste der Zeuge wirklich jeden Tag da stehen und einen sehen. Und selbst dann würde ich diesen Zeugen anzweifeln.
-
Ich weiss nicht ob eine Versicherung mit einer Fahrzeug-Haftpflicht beim Zahlen so einfach herumeiern kann, wenn dem Versicherungsnehmer keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Sprich besoffen gefahren, mit Absicht und 100 durch die Fußgängerzone etc..
Aus meinen bisherigen Rechtsstreitigkeiten (1x Finanzamt, 1x Bank, 1x Verkehrsrechtskram, 3:0 für Gonzo) kann ich nur sagen dass das zählt was aufm Papier steht und einem die Schuld nachgewiesen werden muss. Ich muss nicht meine Unschuld beweisen. Zumindest dieses Grundprinzip der Rechtssprechung scheint noch Beachtung zu finden.
Trotz aller Eindeutigkeit der Faktenlage gibt es dann natürlich immer wieder Kandidaten die es trotzdem drauf ankommen lassen und den Kunden/Bürger erstmal mit Drohkulisse und ein paar fiesen Formulierungen ins Boxhorn jagen. Wär mir jetzt in diesem Fall aus dem Bauchgefühl raus für die Allianz zu dreist. Aber ich erfülle für meine Begriffe auch die gelegentliche Nutzung, von der ich im Endeffekt nur nach Vertragsabschluss zufällig durch ein Internetforum erfahren habe, mach mir deshalb nicht so ernsthaft Gedanken und kann gut reden

Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!