die Betriebserlaubnis erloschen, das heisst, sie darf heute nicht mehr neu hergestellt werden.
Um Korinthen zu kacken:
Natürlich darf eine Firma etwas herstellen, wofür es keine Betriebserlaubnis gibt. Sie darf das sogar verkaufen. Warum nicht?
Und auf privatem Gelände oder irgendwo außerhalb der brd können die Leute das sogar auch benutzen.
Keine Betriebserlaubnis heißt nur, daß man das nicht mehr im öffentlichen Verkehr benutzen darf.
Man kann im Zubehör jede Menge Sachen kaufen, die keine Betriebserlaubnis haben (man denke nur an die von MZA vertriebenen Blinkern mit Gläsern ohne jegliche Prüfzeichen; - auch wenn es da ja inzwischen ein anderslautendes Urteil gibt ...).
Da wird (z.B. bei Auspüffen, die dann mit "nur für Rennzwecke; nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen" bezeichnet werden) dann explizit darauf hingewiesen, daß der Käufer das in dem Wissen kauft, es nicht im öffentlichen Verkehr verwenden zu dürfen.
Wenn man Sachen aber per Einzelabnahme eintragen läßt, ersetzt die Eintragung die vorher fehlende "allgemeine Betriebserlaubnis", und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, die mit Anbringung eines solchen Teils gleich mit erloschen ist, wird durch die Eintragung wieder hergestellt.
Nun weiß ich natürlich nicht, ob es einen Sachverständigen (bei TÜV oder sonstwo) gibt, der eine Anhängerkupplung, die keine allgemeine Betriebserlaubnis hat, per Einzelabnahme einträgt.
Vorstellen kann ich mir das allerdings schon (ich habe bei meinem großen Moped selbstgedrehte Gabelverlängerungen ohne jede Kennzeichnung und ohne Materialgutachten eintragen lassen; den meisten Prüfern würden beim bloßen Anblick schon die Haare ausfallen, doch mein Sachverständiger konnte das verantworten, und nun ist das legal).
Oder ein anderes Beispiel sind die Telefix-Gabelstabilisatoren. Da ist wohl das Gutachten auch "ausgelaufen". Aber die Sachverständigen wissen, daß es früher gültig war, daß damit die Dinger früher eingetragen wurden, - und tragen sie deshalb i.d.R. auch weiterhin ein, - genau wie irgendwelche anderen Gabelstabis, die überhaupt noch nie so ein Gutachten hatten (Einzelabnahme).
Wenn die Firma Hebie die Anhängerkupplungen nun nicht mehr herstellt, weil die Betriebserlaubnis abgelaufen ist, daß ist das ihre private Entscheidung aus wirtschaftlichen Gründen, weil sie sich denken können, daß ohne Betriebserlaubnis (worauf dann hingewiesen werden müßte) die Leute dafür kein Geld mehr ausgeben und sie so Verluste einfahren würde.
Auf der anderen Seite werden ja (von MZA ?) auch Nachbauten der "DDR"-18mm-Anhängerkupplungen vertrieben. Offensichtlich werden die gekauft, obwohl sie nicht im öffentlichen Verkehr verwendet werden dürfen.
Wer weiß denn schon, daß die keine originalen "DDR"-Restbestände sind (genau wie bei nachgebauten Kindersitzen)?
Daß es nach einem Unfall und dann erstellten Gutachten Streß mit der Versicherung geben kann, steht wieder auf einem anderen Blatt; da wird dann ein Gegengutachten dem Gericht zeigen müssen, daß sich die Nachbauten in Punkto Sicherheit nicht von den originalen DDR-Teilen unterscheiden (oder sogar besser sind?).
Die Zeiten, als Versicherungen nicht zahlten, nur weil durch den Anbau eines nicht unfallursächlichen Teils die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist und sie ein solches nicht versichert hätten, sind durch entsprechend anderslautende Gerichtsentscheidungen längst vorbei.
____________________________________________________