Einbruchsversuch Velten
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wenn sich z.B. eine Art Tür schließt.
Der "normale" Bürger hat lediglich das Festnahmerecht für jedermann gem. 127(1) StPO.Also erst einmal ganz legal "festnehmen" durch sich schließende Tür/Klappe. - Und wenn man dann die Legalität vergißt und sich in die Illegalität begibt, darf man sich halt nicht erwischen (d.h. nichts mehr übrig) lassen ...
Das wäre die Variante, von der man am meisten hat (so man nicht erwischt wird ...).
Die andere Variante (Armbrust, Spießgrube o.ä.) geht schneller (gnädiger für den Delinquenten), ist aber halt von vorneherein illegal.
Muß jeder für sich entscheiden.
Schade nur, daß es keine legale Möglichkeit gibt, dem Delinquenten einen Denkzettel zu verpassen; denn ein Gerichtsurteil wird ihn (wenn er nicht gerade massenhaft vorbestraft ist oder noch Bewährung offen hat) herzlich wenig interessieren. Über den "Rechtstaat" lachen die doch nur.________________________________________________________________________
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Hallo
Mein Bruder mußte eine nicht unerhebliche Summe an Schmerzensgeld zahlen, weil er einen Mitbürger der seine fast neue C-Klasse verkrazt hat, ruhig gestellt hatte bis die Polizei kam.
Wenn der liebe Mensch dann auch noch arbeitsunfähig gewesen wäre, wäre es noch teurer geworden.
Er hätte laut Richter den lieben bis dahin unbescholtenen Mitbürger nur mit sanfter Gewalt festhalten dürfen.
So hatte der liebe Mitbürger einige Prellungen an Körper und Gesicht.
Da die Verhandlung wegen der Körperverletzung einige Monate vor der offiziellen festsetzung der Zahlungsmodalitäten der Lackierung war, war das Schmerzensgeld das mein Bruder zahlen mußte natürlich verbraucht. Auf dem Schaden blieb mein Bruder sitzen da der liebe Mitbürger kein Einkommen hat und von Harz4 lebt, ergo zahlungsunfähig ist.
Soviel zur Selbsthilfe in Deutschland. -
Zitat
sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen
sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der
gesundheitlichen UnbedenklichkeitErfüllt ein Weidezaungenerator nicht genau die Bedingungen? Ansonsten wäre normale Benutzung doch auch Körperverletzung?
(abgesehen davon kann man sich überlegen ob bei unserer Elektrik das Weidezäunen des Rahmens besonders sinnvoll ist
geht eher ums Prinzip) -
hi !
... hört sich hier so an, als ob ich zusehen müßte, wie mir einer die simme klaut
- ich warten muß, bis der typ über alle berge ist
und erst dann die rennleitung rufen dürfte
.
... wenn ich auf so einen fall vorbereitet (mit einem schönen kräftigen schlagwerkzeug) wäre, würde ich den/die typen windelweich prügeln
!mahlzeit und tschüß
grüßle von
s.u.
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Nein, Du darst ihn nur ganz "rechtstaatlich" mit Samthandschuhen festhalten, bis die Polizei kommt, ein Protokoll mit ihm aufnimmt und ihn wieder laufen läßt, damit er später ganz "rechtstaatlich" zu einer Geld- oder Bewährungsstrafe verurteilt wird und er Dir eine lange Nase drehen kann.
Beim Festhalten mußt Du aber die dick gepolsterten Samthandschuhe anziehen, damit er ja keine Druckstellen oder gar blaue Flecken bekommt; denn sonst wirst DU wegen Körperverletzung verurteilt, hast nicht nur die Kosten für Gericht und evtl. Anwalt, sondern auch noch dicke Schmerzengeldforderungen an der Backe, mit welchem sich das "arme Opfer" Deiner ach-so-brutalen und ja sooo "überzogenen" Körperverletzung einen buten Lenz macht.
Bedanke Dich bei den "rechtstaatlichen" Parlamentariern, die sich alle paar Jahre wählen lassen und dann den Wählern eine lange Nase drehen und solche Gesetze machen, die dann von Polizisten, Staatsanwälten und Richtern umgesetzt werden müssen. Das nennt sich nämlich "Demokratie" ...___________________________________________________________
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Hallo
Genau das was Schwabe schreibt ist bei meinem Bruder passiert, wo er sein Eigentum verteidigt hat. -
Und einem bekannten von mir auch.
Der hat in einer SK-Filiale gearbeitet,die überfallen wurde. Er konnte den Täter überwältigen und festhalten.
Zum dank durfte er Schmerzensgeld zahlen
Die SK hat das aber übernommen und ihm noch einen bonus zukommen lassen
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Geschichten gibt es,einfach unglaublich.mfg

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Naja, eins ist aber Fakt. Würde ich sehen wie irgendein Kunde gerade in meine Werkstatt einsteigt, dann würde ich ihm ein paar verpassen. Dabei wäre mir egal ob er alle Zähne verliert oder heulend am Boden liegt.
Mag sein, dass ich dann ne Anzeige bekomme, aber das ist es mir nunmal wert. Wenn es so weit kommen würde, dann würde ich ihm aber gleich richtig eine verpassen, muss sich ja lohnen.Wobei das mit der C-Klasse natürlich krass ist. Frage mich nur, welcher Einbrecher mit nem gebrochenen Arm zur Polizei geht und freiwliig zugibt, dass er in ne Garage einsteigen wollte.
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Frage mich nur, welcher Einbrecher mit nem gebrochenen Arm zur Polizei geht und freiwliig zugibt, dass er in ne Garage einsteigen wollte.
Das is doch ne ganz einfache Kosten-Nutzen-Rechnung: Wenn das zu erwartende Schmerzensgeld grösser is als die ggf zu erwartende Strafe, dürfte die Entscheidung klar sein
In diesem Fall isse wohl mehr als ausgeglichen gewesen
Gruss
Mutschy
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Ich würde aber genauso handeln wie thimmy
Wenns um meine Garage oder Mopeds geht, kenn ich kein Spaß.
Und ich denke mal, es gibt immer Mittel und Wege (legal) dem EInbrecher einen Denkzettel zu verpassen.
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