S51 B2-4 mit Enduroauspuff - ABE?

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  • hmmm ... ich glaube, dass die zündung dort raus fällt, da keine verschlechterung des abgasverhaltens zu erwarten ist ... zündet ja nur 1,x mm vor ot


  • hmmm ... ich glaube, dass die zündung dort raus fällt, da keine verschlechterung des abgasverhaltens zu erwarten ist ... zündet ja nur 1,x mm vor ot



    Ich glaube da irrst du,selbst die Vape ist illegal.Der Meinung sind zumindest viele User des DDR-Mopedforum.



    Wobei ich das absolut nicht nachvollziehen kann,es trägt zur Verkehrssicherheit bei und ist ausserdem Wartungsärmer.Das wäre das selbe wenn ich von 15 auf 35W Lichtspule umrüste - das ist ja auch erlaubt!!!

  • ja kann sein. wissen tu ich es nicht ... ich überlege nur inwiefern es gegen §19 stvzo verstoßen könnte. da warte ich mal auf eine fachmännische antwort

  • Also bei der Vape scheiden sich die Geister.


    Laut MZA ist die Vape eintragungsfrei und wurde ja auch in späten Modellen ab werk verbaut.
    Manche Leute haben sich die Vape auch eintragen lassen, sie ist also eintragungsfähig.


    Ob man die wirklich eintragen lassen muss weis keiner so wirklich. Wer auf Nummer sicher gehen will soll se halt eintragen lassen.
    Ich würde es nicht tun, die Zündanlage ist doch total uninteressant.

  • der springende punkt bei der Vape ist nicht die Vape an sich sondern die meistens mit gewechselten Leuchtmittel

    Nööö, das ist völlig harmlos, solange man Leuchtmittel und Scheinwerfer mit Bauartgenehmigung (Wellenlinie, ECE- oder EG- Prüfzeichen) verwendet und die Anbaulage nicht ändert.


    Der Knackpunkt ist die VAPE selbst (siehe Beispielkatalog zu § 19 StVZO), wobei ich sie auch nicht für kritisch halte, solange sich die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit durch Einbau der VAPE nicht erhöht, und es bei laufendem Motor nicht imRadio des Nachbarn knistert (EMV/Funkentstörung).


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

  • Hallo, weder hiesiger TÜV noch GTÜ wollten sich meine Vape angucken, nicht mal gegen Bares.
    Die meinten nur dass es eine Verbesserung der Lichtleistung darstellt und fanden das :thumbup: .


    Da ich MZA jetzt nicht unbedingt mein Leben anvertrauen würde habe ich im Frühling auch noch mal bei Powerdynamo.biz angefragt wie es bezüglich der ABE nach Zündungspimping aussieht:



    Die Begründung lasse ich einfach mal so stehen, zur Wertung enthalte ich mich. Hätte auch lieber was mit konkreten Paragraphen, aber irgendwann wirds albern so als Knochen dem Hund hinterher zu rennen. Vollgas und fertich.

    Bild von Abload.de nicht mehr verügbar? Kurze PN und ich binde es neu ein, ist alles noch vorhanden!

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