oder auf welchen absatz spielst du an?
z.B. auf § 19/2 - Gefährdung durch Verwendung eines falschen Bremshebels / einer falschen Fußrastenanlage - in diesem speziellen Falle und auf Erläuterung 1 zu § 19 StVZO im allgemeinen.
Gruss von Frank
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
oder auf welchen absatz spielst du an?
z.B. auf § 19/2 - Gefährdung durch Verwendung eines falschen Bremshebels / einer falschen Fußrastenanlage - in diesem speziellen Falle und auf Erläuterung 1 zu § 19 StVZO im allgemeinen.
Gruss von Frank
ohne mir alles durchzulesen:
ist der E-Auspuff nicht ein erlaubter Umbau???
Wenn er ein e oder E Prüfzeichen hätte und der Verwendungsbereich eingehalten wäre, vielleicht ...
ja die fußraste und bremshebel sind in dem fall natürlich ausschlaggebend, da andere gefährdet werden könnten, aber irre ich mich oder gibts dazu nich auch die passenden teile? ... naja mir egal ... ich würde es sowieso original halten
Da mein Möp auch von ner S50 auf S51 Enduro umgebaut wurde mach ich morgen mal Fotos von meinem Bremshebel. Funktioniert janz jut und soweit ich das weiss ist das auch passend für den Puff.
Da mein Möp auch von ner S50 auf S51 Enduro umgebaut wurde mach ich morgen mal Fotos von meinem Bremshebel. Funktioniert janz jut und soweit ich das weiss ist das auch passend für den Puff.
bei dir bin ich mir nich wirklich sicher, da ich da echt schlecht ran komme, aber mach mal fotos
Du hast ja auch kleinere Füße als icke :dma_smile2:
Da ich es ja nur so kenne hab ich damit eigentlich keene Probleme, Vorderbremse ist bei vorrausschauendem fahren eh besser.
z.B. auf § 19/2 - Gefährdung durch Verwendung eines falschen Bremshebels / einer falschen Fußrastenanlage - in diesem speziellen Falle und auf Erläuterung 1 zu § 19 StVZO im allgemeinen.
Gruss von Frank
Und genau deshalb hab ich auf die beiden teile hingewiesen
Hmm, irgendwie hab ich mein Mini-USB-Kabel verloren ![]()
Föten kommen dann zwangsweise erst morgen....
Oh man, wenn man denkt, es geht nicht noch komplizierter, dann irrt man sich.
Inwiefern ist das nun heute noch anwendbar?
Eine Umlackierung "melden"? Nach meinem Verständnis muss man dann JEDE Veränderung vorführen, das finge bei Auspuff an und hört bei Zündung auf....
MfG
Christian
Umlackierung kannst wie du willst
steht ja in KBA papieren ja keine Farbe des Fahrzeuges
Hallo Christian, eine Umlackierung musstest Du in den alten Bundesländern noch nie melden, auch wenn die Farbe in den Fahrzeugpapieren (PKW) vermerkt ist. Aber der Rest gilt heute noch. Der Simson Umrüstkatalog ist lediglich eine Information mit Herstellerfreigaben, die (wie jeder Umrüstkatalog, gibt es von vielen Herstellern) als Basis für eine Begutachtung dienen kann.
Gruss von Frank
Und wie sieht das Gesetz es mit Austausch bzw. Zubehörartikeln? Ich mein, eine AHK am Fahrzeug, Original Verspoilerung eines anderen Modells oder original Felgen, sofern vom Hersteller freigegeben, muss man doch beim Kfz auch nicht eintragen....
MfG
Christian
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!