Kann man den Test auf dem Rollenprüfstand in einer Kontrolle verweigern?

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  • Zündschlüssel abziehen!Wie will der Pozilist jetzt prüfen?ER kann das Teil einziehen und zum Tüv bringen und die haben mehr Ahnung was Sie dürfen und was nicht als der Pozilist.

    Dann wirst du eben so lange durchsucht, bis der Zündschlüssel gefunden wird ;) Bei dem Versacht einer Straftat, ist das ein Beweismittel.

    Der Rollenprüfstand kann nicht verweigert werden, genau so wenig, wie eine dB-Messung, da diese Maßnahme nicht in die Grundrechte des Betroffenen eingreift.


    Bei einem Atemalkoholtest sieht es anders aus. Dieser kann verweigert werden (aber man riecht die Fahne trotzdem).

    Einmal editiert, zuletzt von MuZ ()

  • Und wenn das Moped sauber ist nehm ich mir für die Ausfallzeit ein leih Moped und klage das Geld bei Gericht ein ,entweder vom übereifrigen Sherif oder von Vater Staat.Und für MUZ gibt es ja auch noch den verborgenen Kurzschlußschalter .Es tut mir leid Herr Wachtmeister das Sie das Moped nicht anbekommen.

    Wer auf Ost- Blech Runden dreht , hat ein Ost- Blech Runden Drehgerät !!!

  • Und für MUZ gibt es ja auch noch den verborgenen Kurzschlußschalter .Es tut mir leid Herr Wachtmeister das Sie das Moped nicht anbekommen.

    Ich bekomme es an, und auch wenn ich es nicht anbekomme, sage ich Dir, ob und was an Deinem Mopedle frisiert ist ... und dazu brauche ich noch nicht einmal einen Rollenprüfstand. Auf Wunsch könnte ich dazu sogar ein gerichtsfestes Gutachten schreiben.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Ob der Rollenprüftstand erlaubt ist,weiß ich nicht. Allerdings ergibt er bei einer Simson keinen Sinn,weil die übers Fahrergewicht unfd Fahrtwind gedrosselt wird.
    Desweiteren kann der Motor hinüber gehen,da das Möp dann höchstwahrscheinlich überdreht.
    Darauf würde ich,am besten unter Zeugen,hinweisen ;)

    Um das alles nochmal klarzustellen:


    1. einige Prüfstände berechnen die Werte wie Fahrtwind oder Gewicht des Fahrers mit ein
    2. der Test kann nicht verweigert werden
    3. sollte das Möpp dabei kaputt gehen, kann der Schaden eingeklagt werden
    4. ein Test ist nur der Anhaltspunkt, gerichtsfest wird es durch hallo-stege
    5. die Beamten, die diese Prüfstände bedienen sind nicht auf den Kopf gefallen und kennen die gängigsten Methoden, wie Killschalter oder Bremshebelcode

  • Der Polizist muß wissen/erkennen, daß das Moped keinen Drehzahlbegrenzer hat und evtl. fahrtwindgekühlt ist. Wenn nicht, wird er darauf aufmerksam gemacht.
    Ich würde außerdem noch darauf hinweisen (wenn ich Zeugen dabeihabe), daß ich bei Ignorieren der Tatsachen und Zerstörung des Motors durch Drehen, bis die Geschwindigkeitsanzeige trotz aller eingebauter Spielereien 100 oder mehr anzeigt, obwohl es auf der Straße nicht schneller als vielleicht 70 wäre, Vorsatz unterstelle und daher die Schadensersatzforderung nicht an den Steuerzahler, sondern per Amtshaftung nach BGB aus dem privaten Geldbeutel des Polizisten einfordern würde (Zivilklage, auch wenn ein Strafantrag wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung von einer polizistenfreundlichen Staatsanwaltschaft eingestellt würde).


    Eine Simson ist so gebaut, daß sie mit zwei mittelgewichtigen Erwachsenen samt Gepäck auf ebener Straße bei mäßigem Gegenwind 60 erreichen kann. Ein 16-jähriger Hänfling ohne Gepäck alleine, evtl. bergab und mit Rückenwind kann damit also völlig legal auf 70 kommen.
    Ob ein moderner Rollenprüfstand mit all seinen "Einberechnungen", der normalerweise auf drehzahlbegrenzte Plastikroller ausgelegt ist, o.g. Werksbedingungen der "bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit" einer Simson mit berücksichtigt, daran hege ich so meine Zweifel.


    Manche Polizisten lernen erst, wenn es an den privaten Geldbeutel geht.


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  • Ich werde mich mal erkundigen, wer so einen Rollenprüfstand hat und dann mal nachfragen, wie die genau funktionieren. Letztenendlich unterhalten wir uns hier nur mit Halbwissen. In Bezug auf die Funktionsweise eines solchen Gerätes zähle ich mich mit dazu.

  • Apropos Einfahrzeit: Ich hätte ihn drauf hingewiesen das der Motor keine 1000 km gefahren wurde und ein jetziges Vollgas fahren in hohen Drehzahlbereichen einen Motorschaden zu folge hätte, wenn er ihn dann noch hochdreht und schrottet würde ich natürlich klagen.


    Aber wie siehts aus wenn sie wirklich 70 läuft (alles Original!) statt 60 ? Ich habe hier schon ein Link gelesen wo 20 % mehr Geschwindigkeit (also 72 Sachen) noch grenzwertig erlaubt sind. Kann mir der dann auch noch die Karre still legen? :huh:


    Ich würde die 70 Sachen einfach auf Werkstoleranz und gut eingefahrenen Zylinder richtigen Reifenluftdruck und eine gute Kettenspannung zurückfolgern und das der Polente so eintrichtern!

  • West-Richter nehmen 10% Toleranz, also nur 66; denn sie haben keine Ahnung von o.a. werksseitigen Bedingungen der "bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit" der Zonenmopeds.
    Wenn man auf so einen stößt, muß man einen Gutachter beauftragen, der sich mit den Zonen-Vorschriften auskennt und sich auf Bestandschutz berufen.
    Die 10% gehen von einer "absoluten" bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit aus, d.h. bei West-Mopeds ist das wohl das höchste aller Dinge (also mit superleichtem Einzelfahrer ohne Gepäck usw.). Das geht aber bei Zonen-Mopeds nicht, weil da die bbH eben mit zwei mittelgewichtigen Erwachsenen samt Gepäck und leichtem Gegenwind eingerichtet wurde, sodaß ein leichter Einzelfahrer ohne Gepäck und ohne Gegenwind ganz legal auf über 66 kommen kann und sich damit gemäß Bestandsschutz eben trotzdem nicht strafbar macht.


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