Polizeier vor meiner haustür

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  • Es scheint mir so, dass die Polizei Dich sehr gerne hat. Vor Tagen die Ackernummer, jetzt die Lichtnummer. :u_blumenkind:



    falls du ma aufs datum guckst würdest du sehen das das ganze ewig her ist , und deswgeen schon lange der THEMA ERLEDIGT button angeklickt ist ;)


    warum sollten die mich gern haben ?
    1 sind meine karren alle unverbastelt und ich fahre ganz normal ,


    da gibt es hier viel schlimmere leute in der stadt die damit leider durchkommen


  • Im Rahmen des Bestandsschutzes gilt nur die Sondererlaubnis in Sachen Rücklicht der DDR (Nr. 397/87): Simsons mit 6V-Anlage dürfen am Tag auch nur den Scheinwerfer anhaben, Rücklicht bleibt aus. Normalerweise schreibt die STVZO vor, dass der Scheinwerfer nur zusammen mit dem Rücklicht schaltbar sein darf.


    wie kommts? Gibt es irgendwelche Simsons, bei denen Scheinwerfer und Rücklicht nicht "zusammen" angehen? Bei meiner S51 und der Schwalbe ist das so, also bitte um Aufklärung! :)

  • wie kommts? Gibt es irgendwelche Simsons, bei denen Scheinwerfer und Rücklicht nicht "zusammen" angehen? Bei meiner S51 und der Schwalbe ist das so, also bitte um Aufklärung! :)


    Lesen und verstehen:
    Link

  • 2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.



    Definition Kraftrad (Krad)
    ein durch Maschinenkraft bewegtes, nicht an Gleise gebundenes, auf nicht mehr als zwei Rädern laufendes Landfahrzeug (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (vgl. § 2 Nr.9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Lenkung eines Krads erfordert Fahrerlaubnis der Klasse A (§ 6 der Fahrerlaubnisverordnung).


    eben.
    das heist das man mit simme NICHT mit licht fahren muss, denn diese wird nicht als kraftrad eingestuft, sonst könnte man sie ja nicht mit M führerschein fahren.


    oder anders gesagt.
    alles was klasse A braucht muss mit licht fahren, der rest nicht.....

  • Hallo Scrap,


    Klein-Krafträder und Leicht-Krafträder (ich habe die Worte zum besseren Verständnis mal aufgetrennt) sind jeweils eine Untergruppe der Krafträder und müssen deswegen natürlich auch mit Licht fahren.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Die Beleuchtungspflicht des § 17 Abs. 2a StVO gilt für alle motorisierten Zweiräder, also auch für Mopeds und Mofas (die gem. § 50 Abs. 6a StVZO mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein müssen), nicht jedoch für Leichtmofas (Hentschel zu § 17 StVO).

    Ich weiß nicht, wo hier das Verständisproblem liegt, aber der Paragraph ist doch nun eindeutig 8|

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • kopieren ist das eine, selber nachdenkendas andere.


    ein krad muss beleuchtet sein, ok
    ein krad hat ÜBER 50 ccm oder ÜBER 45 km/h
    also ist ein 45km/h roller kein krad weil es WENIGER wie 50ccm und 45km/h hat und muss somit nicht beleuchtet werden, eigentlich logisch.
    die simme hat zwar weniger als 50ccm aber mehr wie 45 km/h, wird aber dank einigungsvertrag als ein solches eingestuft, also auch da keine beleuchtung....


    was gurkensalat gepostet hat ist kein paragraph sondern die meinung eines users...


    und @ hallo-stege:


    ich wusste nicht dass man für Klein-Krafträder und Leicht-Krafträder eine FS klasse A braucht.
    könnte daran liegen das das eben keine untergruppen sind sondern eben eigenständige gruppen.
    hättest du die begriffsbestimmung der fahrzeugzulassungsverordnung gelesen wüsstest du das


    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_02.php
    punkt 9 bis 11

  • hallo-stege braucht sicherlich keine Nachhilfe in Sachen Vorschriften etc., weil er täglich beruflich damit beschäftigt ist und dort Zugriff auf jeglichen erdenklichen schriftlichen Kram dazu hat.


    Die Sicherheitsspinner unter den Gesetzgebern haben tatsächlich irgendwann diesen Blödsinn mit dem Licht bei hellem Sonnenschein eingeführt.
    Sicherheit, blabla. - In England muß nicht einmal eine Lampe vorhanden sein, sofern man nur bei Tageslicht unterwegs ist. Und? Gibt es in England Massensterben von Insassen lampenloser Kraftfahrzeuge bei hellem Sonnenschein? Ich denke nein.
    Es geht also auch ohne Licht tagsüber, - wie es auch vor Einführung dieses Gesetzes ohne Licht tagsüber gegangen ist. Man wird deshalb nicht über den Haufen gefahren. Es gibt nicht ständig Unfälle wegen Krädern, die tagsüber ohne Licht unterwegs sind.


    Ich habe tagsüber eigentlich grundsätzlich kein Licht an. Das ist zwar gesetzwidrig; doch lieber zahle ich hin und wieder ´mal 10 Euro (bis jetzt nur einmal vorgekommen, in Erkner), als daß ich mir selbst wie ein Depp vorkomme, bei strahlendem Sonnenschein das Licht am Kfz anzuhaben.


    Seit einiger Zeit habe ich es an Schwalbe tagsüber an.
    Doch ganz bestimmt nicht deshalb, weil diese Drecks.... von Gesetzgeber es vorgeschrieben haben oder weil ich sonst 10 Euro zahlen muß.
    Und auch ganz bestimmt nicht aus Angst, sonst bei hellem Tag umgefahren zu werden, weil man mich ja ohne die trübe Schwalbenfunzel sonst bei strahlendem Sonnenschein nicht sehen würde ...
    Nein, es liegt einfach daran, daß ich nur eine kleine Billigbatterie drin habe und bei der L nur die Ladeanlage ohne das zweite Ladekabel (d.h. ohne das für geringe Ladung). Als ich wie immer ohne Licht fuhr, war es nur eine Frage der Zeit, bis die Batterie innen furztrocken war, d.h. auch nicht mehr die Spur irgendeiner Feuchtigkeit drin. Mit Wasser aufgefüllt, war sie dann wieder topp. Doch nach einiger Zeit lichtlosen Fahrens war sie irgendwann wieder furztrocken.
    Und ganz allein nur aus diesem einzigen Grunde fahre ich mit der Schwalbe auch tagsüber mit Licht (zum Glück sieht man diese trübe Funzel bei sonnenhellem Tag so gut wie nicht, sodaß ich mir nicht ganz so wie ein Angsthase vorkomme, der befürchtet, ohne die Funzel umgefahren zu werden).


    Bei dem anderen Moped aber wird das Licht nur angeschaltet, wenn es draußen dunkel ist oder ich in einen Tunnel fahre (nach dessen Verlassen wird es sofort wieder ausgeschaltet).


    Nein, mein Leben hängt nicht davon ab, daß oder ob ich bei strahlendem Sonnenschein das Licht am Krad anhabe oder nicht.


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