also lichtplicht besteht erst ab 40w licht leistung so viel wie ich weiß
Dann weißt Du falsch.
Gruss von Frank
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
also lichtplicht besteht erst ab 40w licht leistung so viel wie ich weiß
Dann weißt Du falsch.
Gruss von Frank
Du? weggeputzt?....mit der Simme?
![]()
dann wohl eher anders rum
nö, mitm Avensis
Da geht n bissl mehr als mitm S50(siehe Fahrzeuge links) Mein West-Simmi liegt ja noch überwiegend in Einzelteilen und bis Sonntag ohne Motor und mein anderer S50 steht weit weg in Randpolen xD
Seh das aber genauso wie S51_chris: Fahre immer! mit Licht weil ich gesehen werden will...
mfg
klar , gesehen und gesehen werden ist die frage im straßenverkehr, das sagt mir mein vater auch immer ,
das doofe war nur das ich in der straße schonmal angehalten hatte , und schlauerweise beim anschalten den schlüssel nicht auf die lichtstellugn gestellt habe , ich meinte mit dem ganze nur , das der polizist direkt auf die straße gesprintet ist , und von mir verlangt hatte zu ihm ranzufahren obwohl er eigentlich gesehen hatte das ich am einparken war , dan gabs die verwarnung
das der polizist direkt auf die straße gesprintet ist , und von mir verlangt hatte zu ihm ranzufahren obwohl er eigentlich gesehen hatte das ich am einparken war , dan gabs die verwarnung
Es scheint mir so, dass die Polizei Dich sehr gerne hat. Vor Tagen die Ackernummer, jetzt die Lichtnummer. ![]()
deshalb kabel von klemme 56 auf klemme 59 des zündlichtschalters klemmen. dann is immer licht, sobald der motor läuft.
nö, mitm Avensis
Da geht n bissl mehr als mitm S50
Aber viel mehr geht mitm Toyota auch blos nich... ![]()
hab nur seite 1 gelesen:
es besteht in deutschlasnd keine lichtpflicht für mopeds und 125er.
diese gilt erst ab 126ccm...
wenn es also nicht dunkel war, war es nett dirch drauf hinzuweisen dass licht sinnvoll wäre, aber die 10 euro wären völlig zu unrecht verhängt worden.
PS: das ändert natürlich nix daran das licht total sinvoll ist!
hast du dafür nen Gesetzestext?
StVO §17 Absatz 2a
Die Beleuchtungspflicht des § 17 Abs. 2a StVO gilt für alle motorisierten Zweiräder, also auch für Mopeds und Mofas (die gem. § 50 Abs. 6a StVZO mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein müssen), nicht jedoch für Leichtmofas (Hentschel zu § 17 StVO).
Ach ja wenn die Frage aufkommt, was sind leichtmofas, hier noch eine info. Quelle ist Verkehrsportal.
Nach der "Leichtmofaverordnung" von 1993 gibt es bei den Mofas noch eine Untergruppe, die sich Leichtmofa nennt.
So brauchen die Fahrer der Leichtmofas entgegen §21 (2) StVO keine Helme während der Fahrt zu tragen, wenn das Fahrzeug die folgenden Merkmale aufweist:
- Fahrradmerkmale
- Leergewicht nicht mehr als 30 kg
- Felgendurchmesser vorne und hinten zwischen mindestens 26 und maximal 28 Zoll
- Reifenbreite nicht mehr als 1,75 Zoll (47 mm)
- Länge der Tretkurbel: mehr als 169 mm
- Abstand Oberkante Sitzrohrmuffe bis Mitte Tretlagerachse: mehr als 153 mm
- Lichttechnische Anlagen in amtlich genehmigter Bauart
- Hubraum: nicht mehr als 30 ccm
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 20 km/h
- Leistung: nicht mehr als 0,5 kW
- keine Änderungsmöglichkeit des Übersetzungsverhältnisses
(Weitere Spezifika bitte der Leichtmofaverordnung entnehmen. Nur leider scheint diese im Netz nicht verfügbar zu sein)
2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
Definition Kraftrad (Krad)
ein durch Maschinenkraft bewegtes, nicht an Gleise gebundenes, auf nicht mehr als zwei Rädern laufendes Landfahrzeug (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (vgl. § 2 Nr.9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Lenkung eines Krads erfordert Fahrerlaubnis der Klasse A (§ 6 der Fahrerlaubnisverordnung).
also müüsen wir auch mit Licht fahren ![]()
Und das steht genau wo?
Nicht falsch verstehen. Bevor Scrap den Link gepostet hatte, war ich auch der Meinung das ALLE 2 Räder bis auf Fahrräder mit Licht fahren müssen.
Jedoch sagt der §17 Abs. 2a etwas anderes?!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!