Das ist natürlich dann wieder Betrug.
Für diesen Fall hab ich aber auch was gepostet ![]()
Was bei ebay gekauft nun artikel gestohlen.
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
-
-
Ich würde den Verkäufer in die Pfanne hauen, ohne Anwalt.
Er behauptet die Wahre wurde geklaut. Er wird vermutlich keine Diebstallanzeige gemacht haben, da es ja kein Diebstall gibt.Jeder der bei Ebay was einstellt, tut sich in dem Augenblick dem Besitzanspruch von sich zu geben.
Die Ware gehört dem der Bietet und letztendlich den der den Zuschlag erhält.
Wenn die Ware geklaut wurde während der Auktion, gehört diese trotzdem dem rechtmäßigen Besitzer also dem der die Auktion gewonnen hat. Wenn sich die Ware wieder anfindet, sollte diese dem neuen Besitzer übergeben werden. Um das Recht auf Besitz der Ware zubekommen muss der Vertrag erfüllt werden, also die Ware bezahlt werden.Ich würde dem Verkäufer das Geld überweisen und eine Kopie von der Diebstallanzeige verlangen.
Wenn der Verkäufer eine Diebstallanzeige versäumt hat, würde ich dem Verkäufer anbieten selbst als Besitzer die Anzeige zu tätigen, ist ja einfach Online möglich, aber dann müsse er damit rechnen als Zeuge geladen zu werden, um vielleicht Hinweise zu dem Diebstall geben müssen.
Mit etwas Glück findet sich die Ware an. -
Man lass es doch einfach sein! Das lohnt sich nich, da jetzt mit nem Anwalt beizugehen! Der kostet nur Geld und gewonnen hast du dadurch auch nichts.
Guck einfach ob der Artikel wieder eingestellt wird und gut is! Mach das doch nich so nen Hermann draus!! -
Ich würde dem Verkäufer das Geld überweisen und eine Kopie von der Diebstallanzeige verlangen.
Also wenn die Ware schon nicht mehr "vorhanden " ist, dann würde ich auch kein Geld überweisen. Das sind Tips im Jahre 2011.... -
den betrag zu opberweisen kann ich gerade noch verkraften!
-
den betrag zu opberweisen kann ich gerade noch verkraften!
Je nachdem, wie das Überweisen im Nachhinein gestaltet wird, kann man es auch gut und gerne als Nötigung auslegen ...
Es ist kein Geld geflossen, somit wurde der Kaufvertrag von keiner der beiden Seiten erfüllt und fertig. Da er dir vor der Überweisung vom Diebstahl erzählt und somit quasi indirekt den Kaufvertrag zurück gezogen hat, kannst du ihm garnix.
Jetzt macht doch nicht aus ner Mücke nen Elefanten, da der Verkäufer ne Begründung in Form der Diebstahlsbehauptung abgegeben hat, hast du meiner Meinung nach Null Anspruch auf die Ware.
-
vom kaufvertrag zurücktreten geht nicht ohne grund.. udn ein grund muss belegbar sein und das kann er woh nicht !
-
Stell dir vor du stellst eine Putzfrau über myHammer an und ihr Mann sagt dir, sie sei gestorben. Willst dann den Totenschein vom Arzt sehen oder reicht dir die Begründung aus?
Er hat eine Begründung abgegeben.
Und wie gesagt, wenn du jetzt das Geld überweist, um die Herausgabe eventuell nonexistenter Ware oder einer ebenfalls eventuell fiktiven Diebstahlsanzeige zu erzwingen, dann ist das Nötigung und kann dir den Hals kosten. Einfach mal vernünftig drüber nachdenken und sich den Stress sparen ...
-
...also ick würd den totenschein oder die leiche sehn wollen...

-
Und dann noch testen, ob sie nicht vielleicht simuliert.
____________________________________________________________
-
Wenn der so blöd is, und gelich nach Auktionsende den Diebstahl meldet, dann würde ich über ne Andere Mail versuchen, den anzuschreiben, ob er denn den Anhänger nun verkauft hätte, und ach OGott ich hab die Auktion verpasst und hätte die meinetwegen 120Euro geboten. So auf die Schiene, vielleicht ist er ja auch blöd genug,darauf einzugehen und schwupp, hat er den Anhänger wieder gefunden. Dann kannste von deinem richtigen Account los legen.
Gruß Kev
-
Wenn der so blöd is, und gelich nach Auktionsende den Diebstahl meldet, dann würde ich über ne Andere Mail versuchen, den anzuschreiben, ob er denn den Anhänger nun verkauft hätte, und ach OGott ich hab die Auktion verpasst und hätte die meinetwegen 120Euro geboten. So auf die Schiene, vielleicht ist er ja auch blöd genug,darauf einzugehen und schwupp, hat er den Anhänger wieder gefunden. Dann kannste von deinem richtigen Account los legen.
Gruß Kev
das ist och nicht schlecht
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!