Was bei ebay gekauft nun artikel gestohlen.

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  • 1. interessiert das Ebay einen Scheißdreck
    2. Was sollten die auch machen. Die Begründung ist geliefert worden. Die können ja schlecht dort hinfahren und nachsehen.
    Gib dem Verkäufer eine negative Bewertung und schreib rein: Nach günstigem Erwerb war ware plötzlich geklaut.


    Das wirft schon mal ein schlechtes Bild auf den Verkäufer.
    Wird die Ware wieder eingestellt,mit Strafanzeige drohen,auf herausgabe des Artikels bestehen und den Artikel bei Ebay als gestohlen melden ;)

  • Hi,
    wenn du einen Artikel bei Ebay kaufst kannst du auf diesen Kauf bestehen. Jetzt wo der Artikel weg ist muss dir der Verkäufer den Schaden erstatten der dir entsteht wenn du den gleichen Artikel woanders kaufst ;) Ob du das durchziehst bleibt deine Sache.

  • Wo bei Stendal genau ist das? Die Gegend ist ja mein Jagdrevier.....


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Das ist doch Humbug.
    Warum soll der Verkäufer einen Schaden ersetzen,der gar nicht vorhanden ist.
    Was kann er dafür,wenn der Anhänger tatsächlich gestohlen wurde


    Hi,
    das interessiert niemanden. Der Vertrag ist geschloßen und nur das zählt.

  • Hi,
    wenn du einen Artikel bei Ebay kaufst kannst du auf diesen Kauf bestehen. Jetzt wo der Artikel weg ist muss dir der Verkäufer den Schaden erstatten der dir entsteht wenn du den gleichen Artikel woanders kaufst ;) Ob du das durchziehst bleibt deine Sache.


    Da nie Geld geflossen ist muss der Verkäufer keinen Schaden erstatten. Welcher Schaden ist denn entstanden? Totaler Quark!

  • Hi,
    erstmal vorweg bevor wir uns da rein steigern. Recht haben und Recht kriegen sind 2 Paar Schuhe. Jeder Anwalt kann dir seine nStandpunkt glaubwürdig vortragen und was das Gericht entscheidet ist evtl wieder was anderes. Mit dem Geldfluß ist ebenfalls uninteressant denn Kaufvertrag ist nicht davon abhängig.

  • Hi,
    habe mal ein bissl gegoogled. Ob Gewerblicher Verkäufer oder Privater ist ebenfalls unwichtig. Grundsätzlich gilt folgendes.


    Zitat

    (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.


    Wenn du die Mail über den Diebstahl wirklich kurz nach Ende der Auktion bekommen hast würde ich es drauf ankommen lassen (wenn du ne RS hast) Denn der Verkäufer muss im Zweifel nachweisen, dass ihn keine Schuld trifft.

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