Denn seit einiger Zeit darf man eh nur noch 50 fahren, Simson ist seit dem verboten für 50ccm-Piloten !
Dieses unsinnige Gerücht bekommt man derzeit leider wieder öfter zu lesen. Für die 60 km/h-Regel ist lediglich ausschlaggebend, wann das Fahrzeug erstmals in Verkehr gebracht wurde (nämlich VOR dem 01.03.1992), nicht, wann der Fahrzeugführer den Führerschein KLASSE M (bekanntermassen im B enthalten) gemacht hat!!!
Gruss
Mutschy