na das klingt doch schonmal alles positiv
was passiert denn wenn ich noch keine Papiere fuers Mokick habe??also nur den Versicherungsschein??
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na das klingt doch schonmal alles positiv
was passiert denn wenn ich noch keine Papiere fuers Mokick habe??also nur den Versicherungsschein??
@frogga
naja lass mir doch wenigstens die Hoffnung, ich denke das in meiner Kleinstadt sich hoffentlich keiner die Mühe macht in einen Schließsportverein zu gehen um ausgerechnet mein Möp zu klauen.
Hoffnung
MFG Maxe
hatte jetzt schon öfters kontakt mit den grünen
1.: Beim ersten mal direkt nach der schule angehalten (auto). ich war krank, hab attest abgegeben und sah fertig aus. Die habn mich natürlich rausgezogen und dachten ich bin drauf oder so. Durfte den anhauchen (lecker :D), bisschen blind rumlaufen, auf die nase tippen, blind auf 30 zählen und stop sagen.. ja der dachte ich wär nicht normal ^^. War aber alles in ordnung
2.: Dann (wieder gleiches auto) wurde ich mit kaputtem auspuff rausgezogen, der war nicht zu überhören. Bremsen an der verschleissgrenze (quietschen) und eine bremslicht war auch grade ausgefallen ( ). Die haben Papiere kontrolliert und sind auch gleich wieder weiter.
3.: Bin am bahnhof ausgestiegen und gemerkt dass ich den helm in der schule vergessen hab, also dacht ich "schnell mit der simme heim ehe das wer sieht". Warn ja nur 2km. Gleich die erste Kreuzung fährt grünweiss an mich ran mit einem mords geshrei "GEHTS NOCH? OHNE HELM?" (zudem hats auch noch gepisst..). Kurz lage erklärt, der meinte dann "aber dann schön vorsichtig! das das ja nicht nochmal vorkommt!"
achja und bei nem unfall warn die auch schon 2x zum gucken
Jo wenn man die Grünen sieht hat man ne Mordsangst.
Ich bin auch so gefahren und auf einmal ist die Polizei vor mir.
Ich gleich regelgerecht gefahren, also Spiegel, Schulterblick, Blinker, nochmal Schulterblick und in die Einfahrt.
auf einmal bremsen die ab, der eine fährt auf so ein abgelegenes StücK Wiese und der Kollege hat gewunken, ich dachte erst zu mir, bin also rangefahren und er sagte "Bitte weiterfahren"...
Boor hatte ich Schwein :D, obwohl hab eig nichts zu klagen außer das ich ohne BE rumfahre.
Beim 2. mal war das Spät abends ich wollte so nach Hause, auf einmal sind die auch in der Straße wo ich Wohne und denn bleiben die auf einmal stehen, mitten auf der Straße, ich dachte mir so hm was machen? Ich entschied mich für vorbeifahren aber rechts und nicht links, bin bis zum Hinterrad des Partybus mit meinem Vorderrad gefahren und auf einmal fahren die weiter, puh Glück gehabt, schnell eingebogen, Vom Bock gestiegen und schnell in die Garage geschoben xD
Da ich ohne Helm fahre, habe ich das "Pech", öfter angehalten zu werden als der Durchschnitt. - Andererseits aber habe ich auch das "Glück", daß i.d.R. die Polizisten vollauf zufrieden sind, wenn sie meine Ausnahmegenehmigung sehen.
Die Annahme, daß sie "sauer" seien, weil sie keine 15 Euro Verwarnungsgeld kassieren können, und deshalb dann "peinlich" nach etwas suchen, was sie einem "anhängen" können, ist zum Glück falsch. Das passiert so gut wie nie.
Auch als ich einmal richtig Streß wegen meiner Vorderbremse bekommen hatte, lag das nicht daran, daß die sich geärgert hätten, daß sie keine 15 Euro kassieren konnten, sondern einfach daran, daß der betreffende Beamte ein "Simsonhasser" war, der es sich außerdem zum "Hobby" gemacht hat, neben seiner eigentlichen Aufgabe (Akokolkontrollen) noch nebenher Kradfahrer zu stressen (und der sich dazu das nötige Wissen angeeignet hat).
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Was gilt denn als Ausnahmeregel ?
Überbreiter Kopf?
Loch im Kopf
Teure Frisur?
Da ich ohne Helm fahre, habe ich das "Pech", öfter angehalten zu werden als der Durchschnitt. - Andererseits aber habe ich auch das "Glück", daß i.d.R. die Polizisten vollauf zufrieden sind, wenn sie meine Ausnahmegenehmigung sehen.
Die Annahme, daß sie "sauer" seien, weil sie keine 15 Euro Verwarnungsgeld kassieren können, und deshalb dann "peinlich" nach etwas suchen, was sie einem "anhängen" können, ist zum Glück falsch. Das passiert so gut wie nie.
Auch als ich einmal richtig Streß wegen meiner Vorderbremse bekommen hatte, lag das nicht daran, daß die sich geärgert hätten, daß sie keine 15 Euro kassieren konnten, sondern einfach daran, daß der betreffende Beamte ein "Simsonhasser" war, der es sich außerdem zum "Hobby" gemacht hat, neben seiner eigentlichen Aufgabe (Akokolkontrollen) noch nebenher Kradfahrer zu stressen (und der sich dazu das nötige Wissen angeeignet hat).
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wie kommt dass mit der ausnahmegenehmigung?
Einfach nur den Antrag vom Arzt unterschreiben und abstempeln lassen. Der braucht darin nicht angeben, warum und weshalb (ärztliche Schweigepflicht). Das geht niemanden etwas an (und die Polizei und die Führerscheinstelle am wenigsten).
Da gibt es sicherlich verschiedene Möglichkeiten, weshalb ein Arzt die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sieht.
Überbreiter Kopf kann evtl. möglich sein, wenn ein dann zu enger Helm Schmerzen vorursacht, die eine Gefahr herbeibringen können. Loch im Kopf sicher nicht (da schützt ein Helm ja). Frisur sicher auch nicht.
Das Gesetz spricht ja nur von der Gefahr (Ausnahmen sind die religiösen Gründe bei Sikhs oder Nonnen). Ob die Gefahr gegeben ist, muß der Arzt entscheiden (nicht irgendeine Behörde; die stellt den Schein dann nur aus).
Ich weiß es z.B. von jemandem, dessen Arzt wegen übermäßigen Schwitzens (der Schweiß kann in die Augen laufen) das Ding unterschrieben und abgestempelt hat (habe ich zwar auch; doch den Wisch habe ich aus anderen Gründen).
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Das hört sich ja geil an Irre.
Sowas will ich auch ohne Mütze Möppi fahren.
Ich benutze zur Zeit für die Simmen ein Braincap das ist schon fast wie Ohne aber ganz Ohne wäre ja der Übergau.
Maxe
Ja, streng nach Gesetz ist "Braincap" genauso wie ohne. Der Unterschied ist nur, daß man i.d.R. deshalb nicht angehalten und um 15 Euro erleichtert wird. Aber jeder Polizist könnte das machen, wenn er wollte, da diese Dinger der gesetzlich vorgeschriebenen "Geeignetheit" nicht entsprechen.
In Bayern hat das eine Polizistin ´mal gemacht und der Kläger hat dann aufgrund des dann (auf seine Kosten) erstellten Gutachtens verloren und mußte auch noch die Gerichtskosten bezahlen.
Von daher kann man jedem, der wegen "Braincap" oder ähnlichem "nicht geeigneten" Schutzhelm 15 Euro wegen Fahren ohne Helm bezahlen muß, nur raten, die 15 Euro abzudrücken, da bei Gutachten und damit vor Gericht ohne jegliche Chance.
ZitatAlles anzeigenVerwendung nicht geeigneter Motorradhelme
In letzter Zeit wurden vermehrt Motorradfahrer angetroffen, die nicht geeignete Helme trugen.
Geeignet sind Helme nur dann, wenn sie eine hinreichende Schutzfunktion erfüllen.
Aus diesem Grund wurden drei Helme vom Typ HEADCAP einer Prüfung durch den TÜV Rheinland unterzogen.
Hier sind die Ergebnisse der Prüfung:
1. Stoßdämpfung
Da der Helm schon dem äußeren Anschein nach dem Prüfer völlig ungeeignet erschien, wurde (mit Rücksicht auf die Meßinstrumente) der Test anstatt aus der vorgesehenen Fallhöhe von 2,75 m nur aus 1 m vorgenommen.
Trotz der erheblich verringerten Fallhöhe wurde der Grenzwert um fast 100% überschritten, woraus sich eine völlig ungenügende Stoßdämpfung ergibt.
2. Kinnriemen
Bei der Prüfung des Kinnriemens darf dieser sich bei Belastung mit dem vorgeschriebenen Gewicht um maximal 35 mm dehnen.
Die Prüfung ergab, daß sich der Kinnriemen um mehr als 58 mm dehnte, da eine Vernietung an der Helmschale abriß.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Kinnriemen die Norm nicht erfüllt.
3. Abstreiftest
Hierbei wird überprüft, ob der Helm bei einem Aufprall gegen ein Hindernis auf dem Kopf des Fahrers bleibt oder sich vom Kopf des Fahrers löst.
Bei der Prüfung mit dem Normgewicht brach eine Kunststoffschlaufe des Kinnriemens, was ein Abstreifen des Helms zur Folge hatte. Bei einem Unfall hätte der Fahrer den Helm verloren.
Aus diesem Grund ist eine Schutzfunktion des Helmes nicht gegeben.
4. Schutzzonenabdeckung
Eine Überprüfung der Dämpfungswirkung bei einem seitlichen Aufprall konnte nicht durchgeführt werden, da die geforderte Schutzzone (rote Linie) nicht abgedeckt wird.
Im Gesamtergebnis bleibt festzuhalten, daß der geprüfte Helm kein geeigneter Schutzhelm im Sinne des Gesetzes ist, da er nicht einmal die Anforderungen für einen Fahrradhelm oder eine Reitkappe erfüllt.
Seine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr ist somit nicht zulässig und stellt einen Verstoß gemäß § 21 a StVO dar (Verwarnungsgeld 15 Euro).
is aber arg gefährlich.. ich fahr mit nem schuberth s1. So n Helm muss schon was taugen
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