polizei angehalten

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  • Kleiner Tip wenn du um 19 Uhr nochmals mit den Herren in grün telefonierst.


    Wenn er es sofort wissen will sollte er seine Ausgabe der STVZO aus dem Regal nehmen und § 36 Absatz 2 nachschlagen :whistling:

    Oder er soll mal im Internet nachschauen wenn er die STVZO nicht zur Hand hat, was als Verkehrspolizist eigentlich unentschuldbar wäre :huh:
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

    Zitat
  • :thumbup: thx kgberlin!


    edit sagt: rest gelöscht wegen gefählichen halbwissens... :biglaugh:

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

    Einmal editiert, zuletzt von Trollaxt ()

  • allso ich habe gerade angerufen und die behaupten doch echt stock und steif das das nicht stimmen würde ! dazu habe ich noch dasgefunden


    Zitat

    § 36 (2) StVO:
    (2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

    SR50 CE Bj 1987 60ccm :_shoot1:

  • fals du punkte bekommst dann musst du acuh ne nachschulung machen und das kostet richtig kohle

    Da er aber im Recht steht, kann die Polizei ihm gar nix - zumindest bezüglich der Reifen. :a_bowing:


    Edit: Das, was jetzt höchstens schwierig werden kann, ist die Tatsache, dass der Reifen ungleichmäßig abgenutzt ist, also an einer Stelle vielleiht noch 1,4 mm hat, woanders aber nur noch 0,7 beispielsweise.


    Obwohl auch hier wieder die Frage ist, ob man wirklich mit den Säbeln rasseln will. Zur Not wirklich einfach ein anderes Rad vom Kumpel zum Beispiel raufsetzten, damit hinfahren, alles ist okay, dann wieder nach Hause und das Eigene wieder drauf. Kann denen ja Wurscht sein, woher das Rad kommt ^^

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Ich hab in der fahrschule gelernt :b_dance: , dass mofa und mopedreifen (50er) eine mindesprofiltiefe von 1mm haben. Sollen die Bullen sich mal in einer Fahrschule informieren. :a_zzblirre:


    gruß jayem

  • Du kannst doch eh einen Stellungsnahmebogen ausfüllen, da schreibst §... rein und gut ist.

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • Mal eine Frage.


    Wir redet ihr mit der Polizei ?
    Also ich habe öfters Kontakt mit denen gehabt, habe ihn und werde ihn haben, Auto sei Dank aber sowas was ich hier lese, lese ich nur hier.


    Der Polizist kann garnicht behaupten das dies nicht stimmen kann da es so in der STVZO steht.
    Hör auf zu telefonieren und fahre direkt zur Wache und rede mit dem persönlich.
    Setz die Kappe richtig auf, nimm den Kaugummi raus und sag nicht Bulle zu ihm.
    Pack ihn den Gesetzenstext unter die Nase und dann soll er sagen das dies nicht stimmt.


    Wie schon geschrieben rollen bei 3 Punkten eine menge Unannehmlichkeiten auf dich zu und da kannst du deinen Popo mal ruhig zur Wache schieben :rolleyes:


    Lese dir mal das hier durch und dann leg Widerspruch ein und das besser gestern als heute.
    http://www.fahrschule24.net/bussgeldverfahren.php

    Zitat
  • afaik kann es übrigens auch schon reichen als fußgänger im vollsuff über die straße zu torkeln damit der lappen weg is oder man punkte bekommt. sobald man eben teilnehmer am straßenverkehr ist...von mir aus auch aufm dreirad...

  • und dabei tut es auch überhaupt nichts zur sache, ob man denn nun schon einen führerschein hat, oder nicht :biglaugh:


    wenn also ein 14-jähriges schlitzohr denkt: "ha ich fahr jetzt bei rot über die ampel, wenn ich erwischt werde ist das ja egal, hab ja keinen führerschein." . dann hat er falsch gedacht... geldstrafe und eintrag ins verkehrszentralregister... kann dann problematisch werden, wenn der bursche dann 3 jahre später seinen autoführerschein machen will ;)

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