und was iss nun?
Fahren ohne Fahrerlaubnis einer S50 trotz Klasse M
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Sooo, sry für die lange Abwesenheit. Also es gibt was neues.
Ich war vor ca. 1 1/2 Wochen wieder bei der Polizei. Dort wurde meine Betriebserlaubnis kopiert und zu den Akten/Anzeige gelegt. Der Polizist hat zugegeben, dass es die "60 Km/h Sonderregelung" gibt und bittet um Verständnis, da man ja nicht alles wissen kann. Zudem meinte er, dass 80 km/h ja trotzdem zu schnell wären. Aber gleich nach diesem blöden Kommentar sagte er, es sei noch Toleranz abzuziehen, da es ja eine Messung aus dem Auto war. Sprich, meine Geschwindigkeitsüberschreitung ist nach Abzug der Toleranz nur noch eine "Lappalie". Deswegen wird die Anzeige wohl wegen Geringfühgigkeit fallen gelassen.Soo und zu der Aufsichtsbeschwerde.
Bis jetzt ist nur ein Schreiben gekommen, welches aussagt, dass eine Stellungsnahme vom ermittelten Polizisten und der übergeordneten Polizeistelle gefordert wurde und ich abwarten solle. -
Hey Leutz!
Damit hat der Unwissende etwas Mehrarbeit am Hals und klagt sein Leid vielleicht mal auf der Dienststelle... Damit würde dann wieder eine Wissenslücke aus der Polizeiakademie im laufenden Betrieb geschlossen und schützt bis zum Vergessen (Entmischung der Dienstgruppe, natürliche Prozesse des menschlichen Gehirns) solange, zumindest in diesem Zuständigkeitsbereich, die Simsonauten.
Greetz
FOXX -
Er konnte also nicht zugeben, daß die 80-Behauptung eine dreiste Übertreibung/Lüge war.
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Nein, das konnte er nicht...
Dann hätte er ja einen Fehler eingestehen müssen...
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So sind sie...
Naja ich versteh überhaupt nicht warum die dich überhaupt angehalten haben, schliesslich steht auf deinem Möp nicht Speedfight 2 oder was es da sonst noch so gibt -
dass mit dem speed fight is nicht lustig ich hab schon jemanden gesehn der nen simson motor und so nen kack platik roller eingebaut hat und meinte mit denn papieren von der simson 60 fahren zu dürfen
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hab mir jetzt auch mal sicherheitshalber die Paragraphen aus der FeV bei uns auf Arbeit in der Bibliothek kopieren lassen ... Hintergrund is bei mir folgender: ich hab bei uns mal die Polizei im Internet angeschrieben und gefragt ob denen der Paragraph bekannt ist und siehe da keine 10 Minuten später kam ein Anruf. Der nette Herr in Grün wusste, wie nicht anders zu erwarten, davon nichts. Er meinte dann, dass ich mich doch bitte damit an die richtige Stelle wenden soll
Mir ging es aber nun nicht darum, dass es irgendeine andere Stelle weiß sondern die selbst.Was ich damit sagen will is, dass man wohl in vielen Fällen Schwierigkeiten bekommen wird. Aber habs ja jetzt ausgedruckt und werde es denen bei Bedarf unter die Nase halten
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na das ist doch suppi vieleicht kannst du es ja auch einscanen und es hier mit unterbringen so das sich es jeder wie er möchte sich kopieren kann.
gruß odien -
1. Befindet sich das besagte Dokument schon im FAQ
2. Bekommt jeder, der eine ABE vom KBA hat ausstellen lassen, im Anhang das Schreiben mit dem entsprechenden Auszug aus dem Bundesgesetzblatt dazu (Überschrift: ERFORDERLICHE FAHRERLAUBNIS). Dieses werde ich immer mitführen und wenn ich trotz allem von der Trachtencrew angezeigt werde, weiß ich auch nicht mehr weiter....
MfG
Christian
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