die muss auch drinstehen, wirds auch ![]()
ich war vorhin nur ein bissel in eile... ![]()
Fahrzeugbrief
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Doch steht drin. Habs nur überlesen, weil es oben rechts steht.
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Habe meine zum Leichtkraftrad umgebaute S51 jetzt auch zugelassen. Zulassungsstelle hat nur eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt ( also das was früher der Fahrzeugschein war ). Rechnung von der Versicherung ist inzwischen auch da: 31,xx Euro im Jahr ( nur Haftpflicht )

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31,xx Euro im Jahr
Sicherlich günstiger als mit Versicherungsschild, und Du kannst damit legal auf die Autobahn und Kraftfahrstraßen. - Aber dafür mußt Du wohl auch alle zwei Jahre zum TÜV, wenn Du Dir mehr als 80 als Höchstgeschwindigkeit hast eintragen lassen. Lästig und zusätzliche Kosten.
Wenn das mit dem TÜV nicht wäre, würde ich auch versuchen, meine Schwalbe irgendwie auf über 80 zu bringen und mit Zulassung zu fahren (hat ja schon einer gemacht; allerdings mit teurem Scheibenbremsen-Umbau).
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Hm also ich werd meine auch als entdrosselt eintragen lassen. Geht ohne Probleme hier im Westen. Ich hab gesagt, dass sie durch Luffi, Püff und Vergaser gedrosselt wäre. Die haben mir das geglaub und im Sommer gehts dann zum Eintragen.
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Schwabe: Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist 75 km/h. Die Notwendigkeit zur Hauptuntersuchung ergibt ist aus der jetzt neuen Fahrzeugart ( 25 2200 d.h. Kraftrad Leichtkraftrad ).
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bin ich nicht scharf. Das Schöne ist, legal mit 75km/h ( + x ) fahren zu können ohne Angst haben zu müssen, von der Rennleitung Schwierigkeiten zu bekommen.
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Naja, mich wundert das etwas, weil ich dieses Theater vom Dax-Nachbau eines Bekannten kenne:
Der hatte sich das Teil gekauft, das mit 76 angegeben war. Es gab dafür ein 80er-Schild (womit man aber auch schon auf die Autobahn darf), aber keinen TÜV-Streß. Weil bei der Höchstgeschwindigkeit unter 80 aber auch 16jährige damit fahren dürfen (er ist über 80 Jahre alt), mußte er sich bei der Versicherung dumm und dämlich bezahlen. Da haben wir ein anderes Ritzel montiert und das samt einer Höchstgeschwindigkeit von 81 eintragen lassen. Daraufhin mußte er sich ein großes Motorrad-Nummernschild kaufen (ein Hohn bei so einem winzigen Moped!) und seitdem alle zwei Jahre zum TÜV. Dafür zahlt er jetzt nur noch einen Witz an Versicherung.
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Ja, Leichtkraftrad und Versicherungskosten sind ein Thema für sich. Hab da schon einiges von mitbekommen, würde aber zu sehr vom Thema abschweifen. Man muß sich ein wenig bei den verschiedenen Versicherungen erkundigen.
Mein "S51 Leichtkraftrad" ( ja, es ist vom Typ her immer noch eine S51, von der Fahrzeugart her aber ein Leichtkraftrad ) darf auch ein 16 Jähriger mit entsprechender Fahrerlaubnis fahren, der zahlt dann aber wahrscheinlich etwas mehr an Versicherung. Ich habe die Zusatzklausel abgeschlossen, daß nur Personen mit Mindestalter 23 Jahre das Fahrzeug fahren, daher der günstigere Tarif.
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