Darf ich das geschriebene in der ABE nachfahren?

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  • Hallo,


    da in meinen Papieren die Schrift nicht mehr so toll lesbar ist und ich keine lust hab, neue papiere zu beantragen, wenn sich die schrift vollkommen aufgelöst hat wollte ich euch mal fragen ob ich die schrift mit kulli nachfahren darf weil man sie jetzt halt noch erkennen kann aber ich mir denken kann, dass sie bald nicht mehr erkennbar ist!?


    ich hoff ihr checkt meine frage habs nicht besser zu formulieren hinbekommen.


    MfG

  • Einlaminieren ist ebenfalls Manipulation und wird von den Ordnungshütern nicht geduldet.
    Ein Dokument verliert für die Bürokraten seine Gültigkeit, wenn es privat einlaminiert wird (da mußten sich schon Leute teure neue Führerscheine machen lassen, weil sie die alten Pappen einlaminiert oder mit Folie beklebt hatten).


    ________________________________________________________

  • ok danke schonmal.


    wie funktioniert das genau mit dem beglaubigen?

  • Also wenn man eine ABE mit durchsichtiger Folie einschlägt wie früher bei Schulbüchern kann man im Grunde eine neue ABE beantragen?

  • NEIN!
    Das Einschlagen in diese Folien, die das entsprechende Dokument berühren, aber keine bleibende, unlösbare Verbindung zu diesem eingehen, sind erlaubt. Dies sind Scheckkarten-Schutzhüllen, oder die dreiteiligen Schutzhüllen für die alten rosa Führerscheine. Die sind für eine Überprüfung schnell entfernt und schützen trotzdem. Sobald das Dokument (ABE, Führerschein, KBA-Zulassung, DDR-Zulassung, und viele andere) durch Klebechemie in einen für den Besitzer zwar verfallsicheren Zustand versetzt ist, jedoch für die zur Prüfung berechtigten Stellen die Originalität unprüfbar ist, zählt folgender Paragraf:


    Zitat

    § 273 StGB
    Verändern von amtlichen Ausweisen


    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr
    1. eine Eintragung in einem amtlichen Ausweis entfernt, unkenntlich macht, überdeckt oder unterdrückt oder eine einzelne Seite aus einem amtlichen Ausweis entfernt oder
    2. einen derart veränderten amtlichen Ausweis gebraucht,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 267 (Urkundenfälschung) oder § 274 (Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung) mit Strafe bedroht ist.


    Zu gut deutsch, ich würds lassen, rate allen, die ich mag, das gleiche zu tun, und schliesse mich meinen Vorrednern an: Die Kopie für nen Euro macht bei Kontrollen den gleichen Stress wie ne laminierte ABE, der Gang zur Behörde kostet zwar etwas mehr, stärkt aber die eigene Verhandlungsposition bei einer Kontrolle und stimmt die Rennleitung meist milder. Wenn die Papiere in Ordnung sind, das Möp nicht wie "grad aus dem Ackerloch gezogen" aussieht, kann sich die Rennleitung meist auf das aktuell geschehene konzentrieren, und die Sache ist schnell geritzt (je nachden, womit der Simsonist zuvor um Aufmerksamkeit bei der Rennleitung gebeten hat)... TIPP: Zu §267 StGB gehören auch diese zahlreich vertriebenen ebay-Zulassungen! Die sind so gut wie "keine"!


    Greetz
    FOXX

    Stau heißt nur, daß die Straße zu 100% ausgelastet ist!


    Gebrauchs- und Reparaturanweisungen sind nur Liebesbriefe von Entwicklungs-Ingenieur zu Instandsetzungs-Ingenieur. Der Rest wird überbewertet!


    Wegen meiner Anstrengungen, die Errungenschaften des Sozialismus zu verteidigen, habe ich heute eine Belobigung vom Btl.-Chef erhalten. Das Foto vor der entfalteten Truppenfahne wird am Samstag 14:00 Uhr gemacht!


  • Wenn die Papiere in Ordnung sind, das Möp nicht wie "grad aus dem Ackerloch gezogen" aussieht, [...]


    das stimmt nur bedingt ...


    das Moped muss zum Fahrer passen, einer von unserer Truppe fährt ein Möp, was schon kurz vor Ratte steht und ist damit noch nie angehalten worden, den einen Tag ist seine Freundin damit gefahren und prompt rausgezogen worden zur Papier-Überprüfung, weil sie rein optisch nicht zu dem Möp gehörte, allein dadurch ist sie aufgefallen ;)

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • 8|...wieso VOR ner ratte ??? die ratte steht vor meiner haustür!! :evil: :D


    ...aber ne hellblaue gore-tex und n weinroes aquarium passt wirklich nur bedingt zu meiner karre... :teufel: klar, dass die rennleitung da mal schnell ne halterabfrage macht! :search: die (eingetragenen) umbauten hatten se garnicht interessiert... :biglaugh: ...aber mel hats ja überstanden... :love:

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • 8|...wieso VOR ner ratte ??? die ratte steht vor meiner haustür!! :evil: :D


    so direkt wollt ich's nich schreiben :love:

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
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