da kommen wieder die eltern isn spiel
meine eltern haben früher immer gesagt " und jetzt geh dich entschuldigen"
aber das ist ne geile idee dann soll auch mal einer mir versuchen die simme zu klauen und dafür das ding putzen
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da kommen wieder die eltern isn spiel
meine eltern haben früher immer gesagt " und jetzt geh dich entschuldigen"
aber das ist ne geile idee dann soll auch mal einer mir versuchen die simme zu klauen und dafür das ding putzen
Sozialstunden ohne Verurteilung?
Das Verfahren ist eingestellt worden! Also gab es auch keine Verurteilung.
Die von der StA genannten "Maßnahmen" können eigentlich nur aus einer mündlichen Ermahnung bestanden haben.
.
Es gibt zwar auch die Möglichkeit, daß eine Einstellung eines Verfahrens mit Sozialstunden oder Geldbuße einhergeht; - dann aber wird diese Einstellung von einem Richter in einer Gerichtsverhandlung (mit Einverständnis des Staatsanwaltes) gemacht.
Der gezeigte Einstellungswisch aber ist von der StA, d.h. es kam gar nicht erst zu einer Anklage und damit auch zu keinem Gerichtsverfahren.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Staatsanwalt inzwischen richterliche Befugnisse hat und Sozialstunden oder Geldbußen anordnen kann. Das kann nur ein Richter; und dazu muß vorher Anklage erhoben werden und es muß zu einer Gerichtsverhandlung kommen (oder zumindest zu einer Absprache zwischen Gericht, StA und Angeklagten).
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Wir müssen also hier davon ausgehen, daß die genannten "Maßnahmen" wirklich nur aus einem "Du-du-du" bestanden haben ...
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unsere stadt kanst vergessen plus polizei kommt nie was raus kenne ich nur zugut
Alles anzeigenSozialstunden ohne Verurteilung?
Das Verfahren ist eingestellt worden! Also gab es auch keine Verurteilung.
Die von der StA genannten "Maßnahmen" können eigentlich nur aus einer mündlichen Ermahnung bestanden haben.
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Es gibt zwar auch die Möglichkeit, daß eine Einstellung eines Verfahrens mit Sozialstunden oder Geldbuße einhergeht; - dann aber wird diese Einstellung von einem Richter in einer Gerichtsverhandlung (mit Einverständnis des Staatsanwaltes) gemacht.
Der gezeigte Einstellungswisch aber ist von der StA, d.h. es kam gar nicht erst zu einer Anklage und damit auch zu keinem Gerichtsverfahren.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Staatsanwalt inzwischen richterliche Befugnisse hat und Sozialstunden oder Geldbußen anordnen kann. Das kann nur ein Richter; und dazu muß vorher Anklage erhoben werden und es muß zu einer Gerichtsverhandlung kommen (oder zumindest zu einer Absprache zwischen Gericht, StA und Angeklagten).
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Wir müssen also hier davon ausgehen, daß die genannten "Maßnahmen" wirklich nur aus einem "Du-du-du" bestanden haben ...
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das stimmt so nicht ganz. ich bin auch schon aus einem verfahren rausgegangen, welches eingestellt wurde und habe 50 sozialstunden bekommen.
die erzieherischen maßnahmen sind unabhängig von dem verfahren. meistens wird es zur option gestellt: entweder ihr nehmt die sozialstunden an, oder das verfahren würd ausgetragen. so kann es auch dazu kommen, das bei nicht-ableistung der sozialstunden das verfahren wieder aufgenommen wird.
richtig wenn die Sozialstunden nicht geleistet werden dann geht es an das geld oder es kommt die wieder aufnahme glaube pro sozialstunde 5€
ich bin auch schon aus einem verfahren rausgegangen, welches eingestellt wurde und habe 50 sozialstunden bekommen.
Wer hat die Sozialstunden angeordnet, der Staatsanwalt oder ein Richter?
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Das ist immer sonne Tauschaktion. Die bieten dir halt an "freiwillig" Sozialstunden zu machen und dafür wird das Verfahren eingestellt.
Haut mich nicht wenns falsch ist, aber ich glaube so läuft das ab...
o
der richter in einverständnis mit dem staatsanwalt. wobei der staatsanwalt 80 gefordert hat
@ D3v!l : nichts anderes hab ich oben geschrieben
jo du gehst zum jugendamt und die sprechen mit dir. dann sagen die " was haben sie sich denn für eine strafe vorgestellt" dann sagst du " 40 sozialstunden" und er "ok machen wir 80 draus" dann sagst du ok. und so ist es
der richter in einverständnis mit dem staatsanwalt.
Genau das meinte ich oben. Also war ein Richter beteiligt. Dazu mußte erst einmal Anklage erhoben werden.
Bei dem vorliegenden Fall aber hat der Staatsanwalt schon eingestellt, d.h. es ist gar nicht zu einer Anklage gekommen. Damit konnte auch kein Richter (in Absprache mit StA und dem Beschuldigten) eine Bußhandlung aussprechen, aufgrund derer er (der Richter!) dann das Verfahren einstellt.
Deshalb vermute ich halt, daß in diesem Fall dem Beschuldigten außer einer Ermahnung gar nichts passiert ist (also keine Sozialstunden o.ä.).
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