Simson mit (echtem) Xenon

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  • So, habe einige Infos gefunden:


    hier mal Infos zu einem Xenon-Set für ein Motorrad bei dem der Brenner zwischen Abblende und Fernlicht verschoben wird:
    http://www.speed-buster.de/XEN…rrad_33675_63_526__0.html
    Die Aussage des Imporeurs zur Zulassung findet ihr ganz unten auf der Seite (rot geschrieben)



    Anmerkung:
    Wenn eine E-Prüfnummer angegeben ist, dann trifft folgendes zu:
    http://www.kba.de/Abt4/Typgene…/eg_betreibserlaubnis.htm
    und/oder
    http://www.kba.de/Abt4/Typgenehmigung/genehmigung_ece.htm


    Aber dieses Prüfzeichen bezieht sich nur auf das Vorschaltgerät bzw auf die \"Birne\", jedoch nicht auf den Scheinwerfereinsatz.


    Jetzt kommt der Haken:
    Die Scheinwerfer(einsätze) sind ausschließlich für Hallogen-\"Birnen\" zugelassen. Werden Xenon\'s eingesetzt, trifft die Zulassung nicht mehr zu, auch wenn die Xenon\'s lichttechnisch exakt abgeglichen sein sollen. => Teilezulassung ist durch die Umrüstung erloschen.



    Und das meint der TÜV zu den Xenon-Birnen für den Einsatz in Halogenscheinwerfern:
    http://www.tuev-nord.de/21860.asp
    :eek: Also lag ich mit meiner Meinung voll daneben!


    Irgendwie bin ich überrascht, dass die Umrüstung bei uns aktuell noch nicht zulässig ist. Vielleicht gibt es in absehbarer Zeit (Monate? Jahre? ) eine Typgenehmigung nach harmonisierten Vorschriften.
    Siehe: http://www.kba.de/Abt4/Typgene…nisierte_vorschriften.htm


    Was auch möglich wäre: Scheinwerfereinsätze werden geprüft, ob die Nachrüst-Xenon\'s unbedenklich sind und erhalten dann die entsprechende Zulassungserweiterung.
    Oder der Gesetzgeber bescheinigt eine allgemeine Unbedenklichkeit unter der Voraussetzung, dass eine Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet wird.


    Solange bleibt nur die derzeit einzig zulässige Option, dass komplette zugelassene Xenon-Scheinwerfersysteme (Brenner und Lampeneinheit) verbaut werden dürfen.


    Erfreulich ist nur, dass Xeneon-Fernlicht auch ohne Leuchtweitenregulierung und ohne Reinigungsanlage als Zusatzscheinwerfer angebaut werden darf.

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Stimmt genau so, wie du das schreibst :)
    Aber gut, dass du erkennst, dass deine vorige Meinung falsch war - man lernt halt immer wieder dazu :)


    Aber es ist trotzdem schade, dass man nicht einfach so auf Xenon umrüsten kann.
    Wenn ich nachts mit der BMW von einem Freund unterwegs bin wünsch ich mir trotz H4 so manches Mal Xenon...

    Leider keine Simme - ehemals ne S51/1 B in Billardgrün :)
    Wer Stress mit seiner Fahrzeugelektrik hat, darf mich gerne fragen...

  • in holland is es ja zugelassen.
    aber mal so gesagt, eigentlich dürften auch nicht mit getunten motoren herumfahren außer auf abgesperrten plätzen usw.
    xenon is schu ne feine sache, ich bin aber auch der meinung, man sollte es nicht unbedingt einschalten, wenn man damit andere gefährdet.
    ich habs auch nur weil ich es aus nem schrott audi a8 kriegen konnte.
    da ich aber viele feldwege und waldwege fahre, hat sich der einbau gelohnt.
    gleich mal noch ne frage: ich hab den originalen s50 scheinwerfer umgebaut, das heißt ich hab in den hohlspiegel mit nem 4er oder 3er bohrnutenfräser 4x 2 löcher reingemacht, damit ich den brenner (bei mir ist gleich das zündgerät mit am brenner dran) mit 4 straffen zugfedern festmachen kann. keine angst der das hab ich nicht mit dr bohrmaschine gemacht, sondern auf ner fräsmaschine. so nun zu meiner frage, ich hab schon oft gehört das der reflektor irgendwann den ar*** hoch macht (also nicht schmilzt, aber halt nicht mehr reflektiert), ist da was dran?


    Mfg SVI75Fahrer

  • g33k0:


    Umrüsten kannst du schon. ABER nur mit entsprechenden zugelassenen Scheinwerfer, wenn eben autom. Höhenregleung und Reinigungsanlage für Abblendlicht vorhanden ist oder nachgerüstet wird.


    Einen Xenon-Brenner in einem Halo-Scheinwerfereinsatz ist nicht statthaft, sofern dieser nicht für den Betrieb mit einem Xenon-Brenner zugelassen ist.
    Also müsste man sich die Zulassungen der Scheinwerfereinsätze genau ansehen oder beim Hersteller fragen, ob nach ECE oder EG-Prüfnorm eine entsprechende Zulassung vorliegt (welche EU-weit anerkannt ist). Sicherheitshalber sollte man sich dann in diesem Zusammenhang dieses auch anhand einer Kopie der Bauteilzulassungsurkunde bescheinigen lassen.
    Tja, viel Aufwand!


    Aber wie ich schon geschrieben habe: Xenon-Fernlicht mit (zugelassenen; E-Siegel) Zusatzscheinwerfer/-n ist erlaubt. Da wird keine Reinigungsanlage und auch keine Höhenregulierung verlangt.


    Wenn man es genau überlegt: Selbst der Einsatz von einer H4-Birne in einem HS1-Scheinwerfereinsatz ist nicht zulässig!

    Gruß Frank


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  • DUO78
    warum isn das auch verboten? ich fahr zwar in meinem straßentauglichen ne bilux mit 12V wegen meiner vape, wollte aber schon oft mal nachrüsten... aber dann halt gleich auf h4.


    Mfg SVI75Fahrer

  • H4 im H4-Reflektor ist erlaubt.


    Aber H4 im HS1-Reflektor wird wohl nicht erlaubt sein, da der Reflektor für HS1-Birnen mit 35/35W ausgelegt ist und nicht auf die H4-Birnen mit 55/60W. Von den Maßen sind beide Typen jedoch identisch. Nur nicht von den Nasen am Sockel.


    Die Unterscheide beider Halogenbirnen-Typen besteht aus:
    HS1 hat symetrisches Abblendlicht (ohne \"Lichtfinger\") und H4 ist unsymetrisch (mit \"Lichtfinger\")
    (Dieses ist bei Abblendlich im Reflektor/auf der Streuscheibe) zu erkennen. )
    HS1 35/35W und H4 55/60W
    HS1 Fassung PX43t und H4 Sockel P43t


    Also um eine H4 in einen HS1-Sockel reinzubekommen, musst du entweder den Sockel der Birne oder die Fassung des Reflektors manipulieren. Ergo? = Bauteilzulassung erlischt.


    Auf den (meisten) HS1-Reflektoren ist (nicht ohne Grund) auch HS1 eingeprägt.


    Wenn, dann solltest du dir einen H4-Einsatz holen. Suche mal im Forum nach H4-Scheinwerfer.

    Gruß Frank


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  • hmm...
    kann ich nicht bestätigen mit dem sockel ändern oder ähnliches, war vorhin bei kollegen gewesen, die mit ner h4 birne fahren.
    der hat mir den scheinwerfer gezeigt, und da war zu sehen das weder am scheinwerfer noch an der lampe was geändert hat. der hat mir auch gezeigt, das seine originale hs1 birne noch reingeht.
    in diversen anderen foren wird z.b. auch geschrieben das man einfach die hs1 gegen eine h4 austauschen kann, ob das nun erlaubt ist, ist wieder ein anderes thema.
    naja ich werd bei meiner bilux bleiben, weil es mir net gefällt wenn das glas dann so nach vorne steht.


    Mfg SVI75Fahrer

  • Schau mal hier nach:


    http://www.motelek.net/andere/licht/lampen/sockelbilder.png


    Vergleiche mal die Bilder von beiden Sockeln (HS1 und H4).


    Da erkennst du, dass die vordere (linken) Nase vom HS1-Sockel (PX43t) etwas breiter ist. Das ist der Unterschied.


    Soweit ich mich erinnere, müsste dieser H4-Einsatz passen: http://www.louis.de/_30ca34079…tnr_gr=10033108&anzeige=0

    Gruß Frank


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  • hmm... stimmt schu.
    aber mir war so, das du bei dem hs1 scheinwerfereinsatz, so naja wie soll ich sagen, ne kleine nut hast, wo die zwei \"zapfen\" von den beiden birnen reinrutschen. naja, ich versuch ma am we paar bilder zu machen, ok?


    Mfg SVI75Fahrer

  • Soweit ich weiß:


    die vordere Nase wird in einen Schlitz geschoben und die beiden Hinteren sitzen in den Nuten. Darauf wird dann die Halterung (mit der Standlichbirne) aufgesetzt. Das müsste bei beiden Ausführungen gleich sein.
    Nur eben, dass die vordere Nase bei der HS1-Birne breiter und bei der H4 schmaler ist. (deswegen passt die H4 in den HS1-Einsatz)


    Ich wüßte nicht, ob da noch ein anderer Unterschied besteht. Dazu müsste ich das mal im Original vergleichen. (Weiß nicht, ob das vor Weihnachten noch klappt.)

    Gruß Frank


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