So, habe einige Infos gefunden:
hier mal Infos zu einem Xenon-Set für ein Motorrad bei dem der Brenner zwischen Abblende und Fernlicht verschoben wird:
http://www.speed-buster.de/XEN…rrad_33675_63_526__0.html
Die Aussage des Imporeurs zur Zulassung findet ihr ganz unten auf der Seite (rot geschrieben)
Anmerkung:
Wenn eine E-Prüfnummer angegeben ist, dann trifft folgendes zu:
http://www.kba.de/Abt4/Typgene…/eg_betreibserlaubnis.htm
und/oder
http://www.kba.de/Abt4/Typgenehmigung/genehmigung_ece.htm
Aber dieses Prüfzeichen bezieht sich nur auf das Vorschaltgerät bzw auf die \"Birne\", jedoch nicht auf den Scheinwerfereinsatz.
Jetzt kommt der Haken:
Die Scheinwerfer(einsätze) sind ausschließlich für Hallogen-\"Birnen\" zugelassen. Werden Xenon\'s eingesetzt, trifft die Zulassung nicht mehr zu, auch wenn die Xenon\'s lichttechnisch exakt abgeglichen sein sollen. => Teilezulassung ist durch die Umrüstung erloschen.
Und das meint der TÜV zu den Xenon-Birnen für den Einsatz in Halogenscheinwerfern:
http://www.tuev-nord.de/21860.asp
:eek: Also lag ich mit meiner Meinung voll daneben!
Irgendwie bin ich überrascht, dass die Umrüstung bei uns aktuell noch nicht zulässig ist. Vielleicht gibt es in absehbarer Zeit (Monate? Jahre? ) eine Typgenehmigung nach harmonisierten Vorschriften.
Siehe: http://www.kba.de/Abt4/Typgene…nisierte_vorschriften.htm
Was auch möglich wäre: Scheinwerfereinsätze werden geprüft, ob die Nachrüst-Xenon\'s unbedenklich sind und erhalten dann die entsprechende Zulassungserweiterung.
Oder der Gesetzgeber bescheinigt eine allgemeine Unbedenklichkeit unter der Voraussetzung, dass eine Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet wird.
Solange bleibt nur die derzeit einzig zulässige Option, dass komplette zugelassene Xenon-Scheinwerfersysteme (Brenner und Lampeneinheit) verbaut werden dürfen.
Erfreulich ist nur, dass Xeneon-Fernlicht auch ohne Leuchtweitenregulierung und ohne Reinigungsanlage als Zusatzscheinwerfer angebaut werden darf.