Der Krankenfahrstuhl "DUO" - Thread

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  • moin,
    ich bräuchte mal wieder maße vom 4/2


    1.wie lang sind die blinkerstangen vorne und wo genau sind die festgeschweist auf dem winkel, oben unten mittig?sind das die dünnen oder die dicken
    2.was sind die maße von den beiden flacheisen für tacho und schaltdingens
    3.wie weit stehen die rückleuchten aus dem blech oben und unten, und wie weit sind die von der unterkante blech und von der seitlichen schweißnaht entfernt
    4.wie groß ist die aussparung vorne links für das luftleitblech und wo sind die schraublocher dafür


    danke im vorraus


    gruß Andre

    ... Gehen Sie in sich. Wenn Sie dort jemanden finden, der dem mitleidigen Lächeln törichter Ignoranten gewachsen ist, sind Sie würdig, eine Simson zu chauffieren. Geben Sie Gas, stellen Sie sich der Welt - hier fahre ich, ich will nicht anders.
    Bernd Liedke

  • Hallo,


    vielleicht kann mir ja einer helfen, ich brauche für die 4/1 neue Rücklichtkappen, neue Blinker, und Kappen für die Positionsleuchten. Weiss jemand wo man diese Teile möglichst günstig beziehen kann?


    Danke

  • ja danke erstmal :) Ich suche nur noch die Rücklichtkappen einzeln, ich brauche die Rücklichter nicht komplett neu. Die alten Dinger sind nur vergilbt. Hat da noch einer einen Tipp?



    PS: werde natürlich mein DUO bald hier auch vorstellen ;)

  • Hi ich hab noch Rücklichter da müsste mal schaun wie die Kappen aussehen , aber würde sie fürn günstigen kurs abgeben .
    Dominik :b_wink:


  • Ja der Bowdenzug ist der Richtige,Du brauchst aber nur einen!


    Beim Zündschloss kann ich nicht weiter helfen,habe ein Duo 4/2 :thumbup:


    Gruß


    Klaus :b_wink:

  • Erste Antwort ist auch schon gekommen, noch bleibt es aber ungeklärt.


    Das KTA (Kraftfahrtechnische Amt der DDR) hat das Duo demnach anscheinend wirklich nur für schwerbehinderte erlaubt.
    Angeblich soll diese Regelung übernommen worden sein.






    Was bleibt jetzt also ungeklärt?


    Laut Anhang in der Abe nich nur angeblich, ich wiederhole:


    BENUTZUNG NUR DURCH KÖRPERBEHINDERTE PERSONEN!!!


    Selbst wenn deiner Meinung nach das KBA damit einen Fehler gemacht hat, so steht es geschrieben und danach werden sich alle verantwortlichen Stellen richten.


    Das Kinderf.... nur eine Therapie machen müssen, Kapitalverbrecher aber Jahrelang im Gefängnis sitzen müssen ist meiner Meinung nach auch ein Fehler, ist deshalb aber trotzdem so.

    Einmal editiert, zuletzt von Stahlwolle ()

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