ja danke erstmal Ich suche nur noch die Rücklichtkappen einzeln, ich brauche die Rücklichter nicht komplett neu. Die alten Dinger sind nur vergilbt. Hat da noch einer einen Tipp?
PS: werde natürlich mein DUO bald hier auch vorstellen
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ja danke erstmal Ich suche nur noch die Rücklichtkappen einzeln, ich brauche die Rücklichter nicht komplett neu. Die alten Dinger sind nur vergilbt. Hat da noch einer einen Tipp?
PS: werde natürlich mein DUO bald hier auch vorstellen
Hi ich hab noch Rücklichter da müsste mal schaun wie die Kappen aussehen , aber würde sie fürn günstigen kurs abgeben .
Dominik
Hallo,
ich habe vor 2 Tagen ein Duo baujahr 1965 gekauft und habe mal 2 Fragen.
1. sind diese Bowdenzüge ( http://www.mst-mopedshop.de/bo…-lenker-duo/prod_535.html ) die richtigen für die lenkung ?
2. welches zündschloss brauch ich für das Duo ?
MfG
Alles anzeigenHallo,
ich habe vor 2 Tagen ein Duo baujahr 1965 gekauft und habe mal 2 Fragen.
1. sind diese Bowdenzüge ( http://www.mst-mopedshop.de/bo…-lenker-duo/prod_535.html ) die richtigen für die lenkung ?
2. welches zündschloss brauch ich für das Duo ?
MfG
Ja der Bowdenzug ist der Richtige,Du brauchst aber nur einen!
Beim Zündschloss kann ich nicht weiter helfen,habe ein Duo 4/2
Gruß
Klaus
Super dann wär ja die eine Frage schon mal beantwortet
bleibt nur noch die frage nach dem Zündschloss
ist soweit ich weiß das von der Kr51/1.
supi dann werd ich das von der KR51/1 kaufen.
Erste Antwort ist auch schon gekommen, noch bleibt es aber ungeklärt.
Das KTA (Kraftfahrtechnische Amt der DDR) hat das Duo demnach anscheinend wirklich nur für schwerbehinderte erlaubt.
Angeblich soll diese Regelung übernommen worden sein.
Was bleibt jetzt also ungeklärt?
Laut Anhang in der Abe nich nur angeblich, ich wiederhole:
BENUTZUNG NUR DURCH KÖRPERBEHINDERTE PERSONEN!!!
Selbst wenn deiner Meinung nach das KBA damit einen Fehler gemacht hat, so steht es geschrieben und danach werden sich alle verantwortlichen Stellen richten.
Das Kinderf.... nur eine Therapie machen müssen, Kapitalverbrecher aber Jahrelang im Gefängnis sitzen müssen ist meiner Meinung nach auch ein Fehler, ist deshalb aber trotzdem so.
Warum nochmal das gleiche schreiben, also zitiere ich es einfach.
Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XI B III Sachgebiet B Straßenverkehrt
sagt aber:
"(22) Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als maschinell angetriebene Krankenfahrstühle nach § 18 Abs. 2 Nr. 5, wenn sie bis 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind. "
Demnach müssten die motorisierten Krankenfahrstühle (Duo usw.) ja genauso behandelt werden wie alle anderen maschinell angetriebenen Krankenfahrstühle die es im Westen so gab.
Da es für die jedoch unerheblich ist, ob man behindert ist oder nicht müsste dies auch fürs Duo gelten.
Dann zitiere ich mich auch noch mal, auch wenn es anders seien "müsste", wie du so deutlich schreibst,
wie gesagt, kinderschänder "müssten" auch härter bestraft werden als jemand, der mal das Finanzamt bescheisst, tun sia aber nicht:
Laut Anhang in der Abe nich nur angeblich, ich wiederhole:
BENUTZUNG NUR DURCH KÖRPERBEHINDERTE PERSONEN!!!
, wenn in meiner Abe von der Schwalbe drinsteht, dass sie 60 fahren darf "müsste" sie auch nur 45 fahren dürfen nach deutschem Recht, is aber nicht so!
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