Neue Betriebserlaubnis anfordern!

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  • Hallo, Andy Peer !!



    Ich habe meine Betriebserlaubnis letzte Woche auch neu bekommen! :rolleyes:


    Am Sonntag haben wir sie beantragt und am Mittwoch Vormittag brachte sie der Postbote ! :) Dachte auch nicht, daß es so schnell geht!


    Angerufen hat niemand bei mir!!



    Liebe Grüße Moni

    simson...............................was sonst? :thumbup:

  • ...braucht man eigentlich zwingend eine orignale Betriebserlaubnis um 60km/h fahren zu dürfen? Im Gesetzestext heisst es ja, das Fahrzeug muss vor März 1992 in Verkehr gebracht worden sein. Es gibt ja keine Zulassung (im rechtlichen Sinne gem. StVo). Ich habe nun gelesen, man benötigt den Eintrag der originalen Betriebserlaubnis, um nachweisen zu können, wann das Fahrzeug zum ersten mal in Verkehr gebracht wurde.


    Wenn ich mir aber diesen Thread durchlese, so bekommt man wohl auch neue Papiere mit 60km/h-Eintrag, sofern das Baujahr passt - eventuell sogar für das "ganze" Jahr 1992 (auch März und später, sofern nicht auf dem Typenschild vermerkt).


    Wie verhält sich das, wenn ich mir eine Simson kaufe, welche z.B. Bj. 1992 ist, aber nach Verkäuferangaben noch nie zugelassen war? Reicht es, wenn er DDR-Papiere hat und dort 60km/h vermerkt sind? Oder muss da ein Halter eingetragen sein mit Datum vor März 1992?

  • Der Wisch vom KBA ist ein Auszug der originalen Betriebserlaubnis (mit 60 als Höchstgeschwindigkeit). Etwas anderes dürften die gar nicht ausstellen.


    Nicht für das ganze Jahr 1992 (auch wenn da auf dem Typenschild nur das Jahr steht), sondern nur bis Ende Februar (also ab 1. März 1992 nicht mehr).
    Du darfst denen nur nicht mitteilen, daß das Krad noch nie in Verkehr war; denn sonst dürfen die Dir nichts schicken und Du müßtest neue Papiere machen lassen und dürftest nur höchstens 45 fahren!


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  • Nicht für das ganze Jahr 1992 (auch wenn da auf dem Typenschild nur das Jahr steht), sondern nur bis Ende Februar (also ab 1. März 1992 nicht mehr).
    Du darfst denen nur nicht mitteilen, daß das Krad noch nie in Verkehr war; denn sonst dürfen die Dir nichts schicken und Du müßtest neue Papiere machen lassen und dürftest nur höchstens 45 fahren!


    ...wenn ich dich richtig verstehe, kann ich mir bei einem Bike Bj 12/1992, welches noch völlig jungfräulich ist, einfach neue Papiere beantragen und behaupten, dass es zw. 01.01.1992 und 28.02.1992 in Verkehr gebracht wurde - und damit wird alles gut 8)

  • Versuchen.
    Du füllst einfach das Online-Formular auf der KBA-Seite aus.
    Wichtig ist das Baujahr (ich weiß nicht, ob da der Monat gefragt wird; falls ja, gib halt Januar an; oder - noch besser - schreibe 1991, dann gibt es keinen Zweifel und damit keine Unklarheit und keinen Streß) und die Typenbezeichnung; vorbeugend kannst Du noch 60 als Höchstgeschwindigkeit angeben. Den Rest einfach freilassen; das füllen die schon anhand ihrer Daten im Rechner aus der Betriebserlaubnis selbst aus (hat bei mir zumindest funktioniert, bei vielen anderen auch).
    Dann schicken sie Dir den Auszug aus der BE per Nachname zu.
    Wenn es nicht klappen sollte, gib uns hier Bescheid.


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  • hallöle,


    ich bin gewissermaßen neu hier( war vor ca.2jahren schon mal hier, hab aber namen un pw vergessen) hatte damals ne problem simme, die ich wieder verkauft hatte, aber als ich vor 2 wochen bei schönstem sonnenschein nen 2takter gerochen hab, der an mir vorbei fuhr habe ich beschlossen, dass dieses jahr wieder ne simme fallig wird :D


    hab nun ne augenscheinlich zu 99% originale s50 erworben. läuft ganz gut, nur kickerwelle is i.a. und es sind keine papiere dabei. da ich am moped nichts finde auser die rahmennummer wollte ich mal fragen, wie ich nun zu neuen papieren komme (bin mir nicht sicher welche s50 es ist, da keine blinker, aber zündschloss verbaut ist).


    kann ich die neuen papiere nur mit der fahrgestellnummer beantragen?


    kann mir wer nen link schicken, der mich direkt zu solch einem antragsformuler lotst?


    bin mit der seite vom KBA n bissl überfordert :confused:



    ich hoff ich hab mal nicht zu viel gepostet ;)


    lg aus hessen

  • die alte ist verkauft, dass ist das problem, wo finde ich denn auf meiner jetzigen idr. das typenschild? vllt bin ich ja nur blöd und find es nicht.


    wenn wir schonmal dabei sind, kann mir jemand vllt sagen was für ein moped es nun ist?


    blauer lack( denk aber nachlackiert, da es nicht dieses babyblau ist)
    zündschloss (glaub 3 psoitionen)
    keine blinker
    3gang
    auf motor keine "3" oder "4" eingeprägt

  • Wenn das Zündkabel von der Zündung direkt an die Zündkerze geht,ist es eine S50B.
    Ist eine Zündspule dazwischen (silberne Tonne unterm Rahmen (etwas über dem Zyli),dann ist es eine S50B1
    Ist im rechten herzkasten ein Steuerteil (länglicher kasten mit 5 Anschlüssen),dann ist es eine S50B2.


    Ist für die Papiere völlig unwichtig.
    Gib folgendes an:
    S50
    Rahmennummer xxxxxxxx
    Baujahr : unbekannt, oder hier raussuchen:
    S50, S51 und S70 Fahrgestellnummern u. Baujahre für eine LISTE gesucht
    Angaben gemäß Typenschild: nicht vorhanden
    Zündung Schwunglicht
    Lichtleistung 25W
    batterie 6v,11Ah



    Alles andere läßt Du frei oder trägst nur das ein,wo Du Dir sicher bist
    das tragen die von ganz alleine an. Und falls die doch ne Frage haben,rufen dich die Damen an ;)

  • *daumenhoch*


    bedanke mich für die kompetente beratung ;)


    sollte ich mal auf den trichter kommen den motor regenerieren zu lassen komm ich auf dich zurück, kickstarterwelle is nähmlich i.a. und als anrollen is auch doof----aber erst, wenns die kohle erlaubt


    grüße

  • @ tacharo


    die zündspule ist bei mir nicht unter dem rahmen sondern im rechten herzkasten, was heist dass dann (steuerteil hab ich keins gefunden)


    gibt es nicht noch unterschiede wie z.b. s50B1-4 /s50b2-4 etc? was bedeutet das?


    jetzt nicht wegen der betriebserlaubnis nachfordern, sondern aus interesse

  • nö, zumindest nicht äußerlich, da du die externe Zündspule hast, ist es eine B1 ohne Blinker, hat nur der Vorbesitzer mal die Zündspule verlegt, hab ich bei mir auch gemacht ^^

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

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