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  • Er kann ja den Motorumbau dann noch abnehmen lassen wenn er eine Zweitschrift vom KBA bekommt.


    Ist ja mittlerweile auch so das einige Zulassungsstellen ohne den Antwortschreiben vom KBA kein 21er Gutachten abstempeln.

    Ob man dagegen was mit eine Amtsaufsichtsbeschwerde was erreicht, muss ich erst noch zeigen.

    Eine Amtsaufsichtsbeschwerde gibt es nicht.

    Entweder Dienstaufsichtsbeschwerde (wegen des Verhaltens einer Person) oder Sachaufsichtsbeschwerde (gegen die Handhabung eines Verwaltungsaktes )

    Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen. Man weiß nie, was man kriegt. (Forrest Gump)

  • Eine Amtsaufsichtsbeschwerde gibt es nicht.

    Entweder Dienstaufsichtsbeschwerde (wegen des Verhaltens einer Person) oder Sachaufsichtsbeschwerde (gegen die Handhabung eines Verwaltungsaktes )

    Gleichzeitig kann man ja auch gegen die Entscheidung des Verwaltungsaktes vorgehen. Der Rechtsweg dazu steht einem ja immer offen...Widerspruch gegen den Verwaltungsakt ist ja möglich, nur eine Bundesländer haben den Verfahrensweg geändert, so dass man direkt Klagen muss.

    Das steht jedem natürlich frei. Das kann man sogar bei einer Hauptuntersuchung, Entscheidung einer Einzelabnahme. Das sind alles Verwaltungsakte.


    MfG


    Tobias

  • Eine Amtsaufsichtsbeschwerde gibt es nicht.

    Entweder Dienstaufsichtsbeschwerde (wegen des Verhaltens einer Person) oder Sachaufsichtsbeschwerde (gegen die Handhabung eines Verwaltungsaktes )

    Eine Sachaufsichtsbeschwerde ist von mir mit Amtsaufsichtsbeschwerde gemeint.

  • Moin, ich bolze mal eine kurze Frage dazwischen welche mich schon oft beschäftigt hat, aber dann doch wieder schnell vergessen wurde.


    Grundproblem ist, dass ich meine KBA-Papiere in der Geldbörse zusammengefaltet habe und diese dadurch schnell verschleißen.

    Wie macht ihr das? Die Papiere in der Garage und nur zur Fahrt mitnehmen oder im Fahrzeug verstauen?


    Eine Idee wäre noch nur eine Kopie mitzuführen bis es ernsthaften Ärger gibt und dann kann man ja die Originale zur Not nachreichen.

    Wenn man seine Bedenken glaubwürdig schildert, bezüglich Haltbarkeit und Diebstahlschutz dürfte es da doch keine Probleme geben.

  • ich führe meine nie mit, im schlimmsten Fall gibt es ein kleines Bußgeld und man muss sie nachzeigen. Meist gibt es zumindestens bei uns aber nichts, nicht einmal nachzeigen.


    Höchstens bei weiteren Fahrten würde ich sie eventuell mal einpacken.

  • dafür müssten sie erstmal einen begründeten Verdacht haben das dies Fahrzeug keine BE besitzt.

    Im Normalfall passiert genau nix, und ist mir in den letzten 14 Jahren auch noch nicht.


    Ansonsten müsstest du ja dein Auto auch nach Hause schieben wenn du die Papiere vergessen hast...

  • Im milden Fall.

    Im schlimmsten Fall lassen Sie dich nicht weiterfahren und du läufst Heim.

    So ein Blödsinn, das kostet dich 10 Euro und das war es.

    Bei einer ungültigen BE zahlst du 50 Euro und es gibt eine Punkt.

    Und wenn du die BE nicht vorzeigen kannst, weil sie verloren ist gibt es auch nur eine Geldstrafe. Und du musst eine Verlustanzeige machen!

  • dafür müssten sie erstmal einen begründeten Verdacht haben das dies Fahrzeug keine BE besitzt.

    Bei eine Simson ist der verdacht öfters gegeben, weil zahlreiche Leute einfach gar keine BE haben und fahren.

    Ebenso wenn an dem Moped was umgebaut ist.


    Zitat

    Ansonsten müsstest du ja dein Auto auch nach Hause schieben wenn du die Papiere vergessen hast...

    Nee, da bestellen Sie einfach Abschlepper wenn`s ganz hart kommt.


    Zitat

    und ist mir in den letzten 14 Jahren auch noch nicht

    Dann sei froh.

    Die allgemeine Kontrollen haben hier zugenommen,

    fahren ein hinterher und ziehen ein mit ihren Leuchtbalken "Bitte Folgen" oder "Anhalten" raus.

    Dann meist das volle Ballett, Frühschein, Fahrzeugpapiere, ist man mit PKW unterwegs dann wollen sie auch noch den Verbandskasten, Warndreieck und die Warnweste sehen.

    Als Abschluss dann noch Alkohol-Test oder Drogen_Test auch mal beides.

  • Denkst du über das was du da schreibst auch nach? Oder ist das immer so ein haltloses Kluggescheiße, um überhaupt was schreiben zu können?


    Es ist doch klar in der StVZO geregelt, wie die Sache zu handhaben ist, und desweiteren halten sich die Leute in Uniform an Regeln und Gesetze. Und wenn du mit deiner Stino Simme um die Ecke kommst und deine BE nicht dabei hast, zahlst mal eben 10 Euro dann wünscht man dir einen schönen Tag und das war es. Kannst du aber alles gerne nachlesen! § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

  • Denkst du über das was du da schreibst auch nach? Oder ist das immer so ein haltloses Kluggescheiße, um überhaupt was schreiben zu können?


    Es ist doch klar in der StVZO geregelt, wie die Sache zu handhaben ist, und desweiteren halten sich die Leute in Uniform an Regeln und Gesetze. Und wenn du mit deiner Stino Simme um die Ecke kommst und deine BE nicht dabei hast, zahlst mal eben 10 Euro dann wünscht man dir einen schönen Tag und das war es. Kannst du aber alles gerne nachlesen! § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


    Und genau bei sowas kommt mir das kotzen..


    Offt genug miterlebt wie die weiterfahrt untersagt wurde und das Fahrzeug einkassiert wird, die haben das moped einfach in den t4 gesteckt und fertig, nach nem halben Jahr durfte man das moped von dem außenlager mitten in der Pampa die Kiste wieder abholen..


    Laut gesetzt ist das eben auch machbar, und wenn ein Verdacht besteht ist der eben solange im Raum bis man das Gegenteil nachweisen kann!

  • Und genau bei sowas kommt mir das kotzen..


    Offt genug miterlebt wie die weiterfahrt untersagt wurde und das Fahrzeug einkassiert wird, die haben das moped einfach in den t4 gesteckt und fertig, nach nem halben Jahr durfte man das moped von dem außenlager mitten in der Pampa die Kiste wieder abholen..


    Laut gesetzt ist das eben auch machbar, und wenn ein Verdacht besteht ist der eben solange im Raum bis man das Gegenteil nachweisen kann!

    Aber mal ehrlich keiner lädt dein Moped ein, wenn es augenscheinlich in einem der BE entsprechenden Zustand ist. Oder haben die das Moped was original ist und ein BE hat eingeladen, und dir erklärt da stimmt was nicht?


    Wenn der begründete Verdacht besteht, oder du mit 80 km/h vor den fährst, können Sie dein Fzg. sicherstellen weil es als Beweismittel dient.

    § 94 StPO - Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken

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