Er kann ja den Motorumbau dann noch abnehmen lassen wenn er eine Zweitschrift vom KBA bekommt.
Ist ja mittlerweile auch so das einige Zulassungsstellen ohne den Antwortschreiben vom KBA kein 21er Gutachten abstempeln.
Ob man dagegen was mit eine Amtsaufsichtsbeschwerde was erreicht, muss ich erst noch zeigen.
Eine Amtsaufsichtsbeschwerde gibt es nicht.
Entweder Dienstaufsichtsbeschwerde (wegen des Verhaltens einer Person) oder Sachaufsichtsbeschwerde (gegen die Handhabung eines Verwaltungsaktes )