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  • Man darf nicht unbeachtet lassen, dass ihr drei aus jeweils anderen Bundesländern kommt und vielleicht unterschiedliche Erfahrungen gemacht habt.

    Ich wollte auch nicht, dass meine eher locker gemeinte Frage gleich wieder zu so hitzigen Diskussionen führt.


    Ausgangspunkt sollte sein, dass man eben aus Gründen der Haltbarkeit die KBA-Papiere als Kopie mit hat.

    Schon klar, wenn man dann noch mit einer Bastelbude erwischt wird, dass dann etwas schärfer kontrolliert wird.

    Ich glaube auch, dass man in der Regel auf Beamte mit Verständnis stößt und man kommt mit etwas Verwarngeld davon.

  • Aber mal ehrlich keiner lädt dein Moped ein, wenn es augenscheinlich in einem der BE entsprechenden Zustand ist. Oder haben die das Moped was original ist und ein BE hat eingeladen, und dir erklärt da stimmt was nicht?


    Wenn der begründete Verdacht besteht, oder du mit 80 km/h vor den fährst, können Sie dein Fzg. sicherstellen weil es als Beweismittel dient.

    § 94 StPO - Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken


    Du darfst ohne gültige/originale BE nicht am straßenvwrkehr teilnehmen, dabei ist es egal ob Du diese verloren hast oder erlöschen ist. Die weiterfahrt wird immer untersagt bis angewiesen werden kann das eine gültige existiert. Und zur Absicherung des Beamten wird das Fahrzeug dann beschlagnahmt. Tut er es nicht, gehen Folgekosten wie zb ein Unfall usw. Auf seine Kosten, die kolegen hier überlegen sich das deshalb zweimal ob sie einen weiterfahren lassen.


    Zum Thema selbst, du bist verpflichtet die be im original mitzuführen, ich hab meine in einer extra Schutzhülle im portmonee.

  • Denkst du über das was du da schreibst auch nach? Oder ist das immer so ein haltloses Kluggescheiße, um überhaupt was schreiben zu können?


    Kannst du aber alles gerne nachlesen! § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    Aha, nur blöd das es in § 19 um Erteilung und Wirksamkeit der BE geht

    und nicht wenn keine dabei hast.


    Ohne BE, Zulassung oder/und können sie eine weiterfahrt untersagen, genauso wenn Führerschein nicht dabei hast.




  • Wenn du den Führerschein nicht dabei hast wird im Normalfall eine Abfrage gemacht ob du denn einen hast oder ob er dir entzogen wurde, danach kriegst du ein Knöllchen unn das wars. Dann zeigst du zeitnah deinen Führerschein vor und das wars. Oftmals ist es auch wichtig wie du mit den Polizisten umgehst, redet man normal mit denen und erklärt Sachlich wieso/weshalb sind sie dir meist auch wohlgesonnen (es gibt Ausnahmen). Polizisten sind auch nur Menschen und wollen im Normalfall unnötigen Sackgang vermeiden... :D

  • Bei der ganzen Thematik kommt man nicht auf einen grünen Zweig. Im Gesetz steht XY, kann aber auch als XY mit Zusatz A, B, C ausgelegt werden und obliegt am Ende jedem Beamten selbst wie er "reagiert und agiert", dazu verschiedene Bundesländer usw. Das ganze kann man ins Unendliche weiterspinnen... von daher: Freundlich zu Beamten sein und normal mit denen umgehen und Sachlich Argumentieren, damit lässt sich schon einiges machen. :)

  • Du darfst ohne gültige/originale BE nicht am straßenvwrkehr teilnehmen, dabei ist es egal ob Du diese verloren hast oder erlöschen ist. Die weiterfahrt wird immer untersagt bis angewiesen werden kann das eine gültige existiert. Und zur Absicherung des Beamten wird das Fahrzeug dann beschlagnahmt. Tut er es nicht, gehen Folgekosten wie zb ein Unfall usw. Auf seine Kosten, die kolegen hier überlegen sich das deshalb zweimal ob sie einen weiterfahren lassen.


    Zum Thema selbst, du bist verpflichtet die be im original mitzuführen, ich hab meine in einer extra Schutzhülle im portmonee.

    Und immer schön unterscheiden zwischen BE (das sind bei der S 51 als ABE etwa 5 Leitz Ordner voll Papier, als EBE ein Einzelgutachten von der technischen Prüfstelle mit Stempel "Betriebserlaubnis erteilt" von der Zulassungsstelle) und dem Nachweis, dass Dein Fahrzeug einer ABE entspricht (landläufig ABE-Kärtchen genannt, passt in die Brieftasche).


    - Wenn Dein Fahrzeug keine ABE (oder EBE = Einzelbetriebserlaubnis) hat, darfst Du nicht am Straßenverkehr teilnehmen, wenn Du erwischt wirst, kostet das Geld, Punkte und ggf. auch den Versicherungsschutz.


    - Wenn Du den Nachweis (das ABE Kärtchen) nicht zur Hand hast, hat Dein Fahrzeug trotzden eine ABE (oder EBE) und Du darfst teilnehmen, musst aber ggf. ein Verwarnungsgeld zahlen, weil Du das Kärtchen nicht mit hattest ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Komisch hab die Mopedpapiere in so Plaste Brieftasche gepackt. Die ist immer in meiner Jacke und das seit 20 Jahren und kein Verfall festzustellen. Egal ob originale oder KBA. Versicherungsschein ist auch drin. Ok bin noch nie Angehalten worden, lassen wohl so älteren Herrn der Spass hat in Ruhe.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • Diese komische (Original -) Papier ist dafür ausgelegt, ordentlich was weg zu stecken bevor es kaputt geht. Gut nach 40 Jahren sind auch die DDR Papiere am Ende.

  • - Wenn Du den Nachweis (das ABE Kärtchen) nicht zur Hand hast, hat Dein Fahrzeug trotzden eine ABE (oder EBE) und Du darfst teilnehmen, musst aber ggf. ein Verwarnungsgeld zahlen, weil Du das Kärtchen nicht mit hattest ...

    Genau da ist aber der Punkt, nur weil man sagt das man die Papiere zu Hause hat, hat das für den durchführenden Beamten keine Relevanz, darum wird sichergestellt und einkassiert.


    Ich hatte das erst letztes Jahr mit meinem polo, dort hab ich original bbs Felgen drauf, der Polizist wollte dafür aber ne Abe sehen.. Die Räder sind unter der Fahrzeug Abe gelistet, Ende vom Lied Fahrzeug für 3monate eingezogen, am Ende hab ich nichtmal ne Entschuldigung bekommen.


    ...

  • Was dabei vergessen wird, das bei der ganzen Sache auch einen entschiedenen unterschied gibt zwischen ein zugelassen Fahrzeug und eins was zulassungsfrei ist und nur eine Betriebserlaubnis hat.

    Fahrzeuge die Zugelassen sind, (also die mit großes Kennzeichen), bei denen kann der Beamte eine Halterabfrage machen

    und wenn der Halter sich irgendwie ausweisen kann und da kann der Beamte davon ausgehen, das die Geschichte mit Papiere vergessen,

    wohl stimmen wird.

  • Ich hatte das erst letztes Jahr mit meinem polo, dort hab ich original bbs Felgen drauf, der Polizist wollte dafür aber ne Abe sehen.. Die Räder sind unter der Fahrzeug Abe gelistet, Ende vom Lied Fahrzeug für 3monate eingezogen, am Ende hab ich nichtmal ne Entschuldigung bekommen.


    ...

    Entschuldigung gibts nie. War ja beruflich..nicht persönlich. Auch wenn sich das für den Geschädigten stets anders anfühlt. Was aber geht, ist eine finanzielle Entschädigung, da du ja auf dein Fahrzeug drei Monate nicht zugreifen konntest. Evtl entstanden bei dem Garagenfahrzeug auch Schäden, aufgrund der Außenlagerung..

    Das selbe ist nämlich einen Bekannten von mir in Unna, mit seinem schwarzen Ascona Sport passiert. Alles eingetragen.. Lautstärke falsch gemessen.. einkassiert. Ganz bestimmt auch, weil RTL dabei war. "Nur" 3 Wochen, glaube ich. Aber zu unrecht und das bedeutete recht viel Ausgleichsgeld. Muss man leider natürlich auch einklagen und ja..natürlich sinds wieder mal Steuergelder, die im doppelten Sinne verbrannt werden.

    Da ist der blöde Beitrag:

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