Ggf. werden die SZ von einen Gutachter nachgemessen
Nee, oder? Und was macht er dann mit den Maßen?
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Ggf. werden die SZ von einen Gutachter nachgemessen
Nee, oder? Und was macht er dann mit den Maßen?
Vergleicht die mit orig.
Vergleicht die mit orig.
und weiter?
Ich hatte erst ein Gutachten gelesen. Bei dem Zylinder wurden die SZ lt. Gutachter manipuliert. Der Junge war mit seiner Schwalbe zu schnell unterwegs. Der 32mm Krümmer ist aufgefallen. Das messen die wohl nach.
Na die müssen Nachweis warum die Karre zu schnell ist wenn der fahrer es nicht zugibt.
Also die Straftat muss die Rennleitung nachweisen, ohne den gibt's keine Konsequenzen.
Wenn die Karre schneller läuft als erlaubt und es ist alles orginal, gibt es eine Verwarnung und musst dafür sorgen das die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird.
die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird.
...welche man nach meiner Auffassung mit den derzeitigen Moppedfleppen sowieso nicht fahren dürfte
...welche man nach meiner Auffassung mit den derzeitigen Moppedfleppen sowieso nicht fahren dürfte
Deine Auffassung stimmt da aber nicht mit den was der Gesetzgeber dazu eindeutig sagt. ![]()
und was sagt der? Hilf mir mal auf die Sprünge, ich bin da schon zu lange raus.
Also mit Führerschein bis 45 km/h darf man 60 fahren?
Das kommt auf das Fahrzeug an. Vor ca. 2003 50km/h, danach 45km/h. Ausnahme Simson.
Also mit Führerschein bis 45 km/h darf man 60 fahren?
Na warte biste dein Führerschein umtauschen musst, dann darfste nur noch 45km/h fahren ![]()
Der Gesetzgeber
Zitat: "Laut dem Übergangsrecht werden Mopeds aus der DDR gemäß § 76 Abs. 8 c) der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."
Das kommt auf das Fahrzeug an. Vor ca. 2003 50km/h, danach 45km/h. Ausnahme Simson.
Nö
In der BRD dürften die KKR bis 2002, 50km/h die darf man auch mit neuen AM-Schein fahren.
Gibt es auch eine Übergangsregelung dazu.
Ausnahme Simson.
das Moped kann und darf schon 60 fahren aber der Führerscheininhaber deswegen nicht automatisch auch. Will vlt. keiner hören hier, aber für mich wärs logisch. Es sei denn man hat die DDR-Fahrerlaubnis.
Na warte biste dein Führerschein umtauschen musst, dann darfste nur noch 45km/h fahren
Irrtum. Ich habe alle Klassen unbeschänkt.
Du meinst, weil der AM nur für Fahrzeuge bis 45km/h gilt ?! Da gibt es aber noch einen " Anhang ". Da steht dann, welche Fahrzeuge man sonst noch fahren darf. Und da sind die 50 / 60km/h Fahrzeuge dabei.
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