Du meinst, weil der AM nur für Fahrzeuge bis 45km/h gilt ?! Da gibt es aber noch einen " Anhang ". Da steht dann, welche Fahrzeuge man sonst noch fahren darf. Und da sind die 50 / 60km/h Fahrzeuge dabei.
So ist es, dazu gibt es Übergangs-/Nationalen Regelung dazu.
Wie auch die B196 eine Nationale Regelung Deutschlands ist.