Neues Typenschild

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  • Bei mir stand als Begründung: "Typenschild nicht mehr original"

    Heißt für mich Reimport möglich aber nicht nachgewiesen.

    Richtig.

    Ist abgelehnt worden weil die Voraussetzung, originales Typenschild, nicht erfüllt ist.


    Heiß, das du jetzt nur über eine 21er Einzelabnahme eine BE erlangen kannst und das läuft auf eine BE als KKR mit maximal 50km/h V-max hinaus wenn nicht nachweisen kannst, das das Moped in der DDR auf der Straße war.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

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