Verkehrsrechtliche Fragen

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  • Frage: Pkw und Anhänger


    Fakten zur Führerscheinklasse B für Pkw

    • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
    • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
    • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
    • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt.


    ist das korrekt, und wenn ja wozu die Angabe max. Gesamtmasse 750kg? Und Anzahl der Achsen und ob gebremst oder ungebremst spielt keine Rolle?


    Bin ein bischen verwirrt, könnte ja danach an ein Fahrzeug mit 1500 kg einen Hänger mit 2000 kg anhängen mit Klasse B, oder wie??

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  • Siehe mein Edit, ein ungebremster Anhänger darf nicht über dem Gesamtgewicht von 750Kg liegen.

    und das ist mir eben unklar, also darf gebremst schwerer sein?


    nehmen wir ein Beispiel, Passat Variant
    Leer: 1400 kg
    zul. Gesamt: 2000 kg


    könnte ich irgendwas zwischen 1500 oder 2000 kg anbammeln? je nach dem wieviel das Zugfahrzeug grade wiegt?

    Einmal editiert, zuletzt von lehmann ()

  • lehmann, hast du etwa in deinen Führerschein einen Stempel drin, nur für Anhänger bis 750kg ? "B" bis 3500kg war noch bei einen DDR Führerschein. Nach bundesdeutschen Recht war der "B" bis 7500kg ?!

    Nee, ich kann alles fahren was nich schwimmt oder fliegt.
    Handelt sich um Junior, der will Transporte tätigen, hat aber Zweifel ob das rechtens ist was er da anhängt.

  • Das ist eben genau das Fiese... in der Praxis ist es ja meistens: "Kannste mal schnell den Hänger anhängen" oder "Können wir mal XY abholen". Und da müsste man jedesmal erst in die Papiere schauen ob, und was wieviel wiegt, zulässig ist usw. usw. Sehr nervige Geschichte. Beispiel was ja eigentlich Illegal wäre obwohl es locker funktioniert:


    Fahrzeug = Zul. Gesamtgewicht 1,7T

    Anhänger = Zul. Gesamtgewicht 2,3T (jedoch nur mit 1T beladen)


    Wären maximal dann 4T obwohl es real nur nur um die 3 bis 3,2T sein dürften. Schwierige Sache also... ^^ Wenn er öfters Transporte machen will wäre also die Überlegung sinnvoll nicht den BE Zusatz zu machen.

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