Verkehrsrechtliche Fragen

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  • Zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf das des Zugfahrzeugs unter Berücksichtigung der Anhängelast nicht überschreiten, und insgesamt das Gewicht des kompletten Zuges nicht über 3,5 Tonnen kommen.

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Das ist ja das Fiese an dem ganzen, es wäre schöner wenn das "Realgewicht" des Anhängers zählen würde und nicht die zulässige Gesamtmasse. Ich kann ja einen 2 oder 3 Achshänger oder einen 2 Achskipper dranhängen und habe "Real" nur 500Kg Grünabfälle drauf, darf das ganze aber nicht fahren/ziehen....... ^^

  • LordHelmchen

    Hat den Titel des Themas von „verkehrsrechtliche Fragen“ zu „Verkehrsrechtliche Fragen“ geändert.
  • Ja das ist auch so ein Problem. Mein Oller Kangoo Rapid hatte zb. nur eine Anhängelast von 550Kg (also nahezu nichts) und durfte auch schon 1,4T ziehen. Ging zwar, war aber echt nicht cool zu fahren.... ^^

  • Das ist ja das Fiese an dem ganzen, es wäre schöner wenn das "Realgewicht" des Anhängers zählen würde und nicht die zulässige Gesamtmasse. Ich kann ja einen 2 oder 3 Achshänger oder einen 2 Achskipper dranhängenund habe "Real" nur 500Kg Grünabfälle drauf, darf das ganze aber nicht fahren/ziehen....... ^^

    Wobei das erst mal Wurst ist ob das ein 1, 2 oder Achshänger ist,

    wie du schreibst, das tatsächliche Gewicht von Zugfahrzeug und des Anhänger spielt da keine Rolle

    Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und des Anhängers dürfen die 3,5T nicht überschreiten

    wenn es Anhänger ist, der das zulässige Gesamtmasse von 750kg überschreitet.


    Bei einen Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse, ist es wiederum Wurst was das Zugfahrzeug für eine zulässige Gesamtmasse hat

    den darf man ziehen auch wenn die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5T liegen sollte.

    nehmen wir ein Beispiel, Passat Variant
    Leer: 1400 kg
    zul. Gesamt: 2000 kg


    könnte ich irgendwas zwischen 1500 oder 2000 kg anbammeln? je nach dem wieviel das Zugfahrzeug grade wiegt?

    Nein

    Bei einen zul. Gesamt: 2000 kg vom Zugfahrzeug, darf der Anhänger maximal eine zulässiges Gesamtgewicht von 1500kg noch haben, vorausgesetzt das Zugfahrzeug darf überhaupt soviel ziehen.

    Was das Zugfahrzeug maximal ungebremst/gebremst anhängen darf steht in den Papieren (Anhängerlast).

    Siehe mein Edit, ein ungebremster Anhänger darf nicht über dem Gesamtgewicht von 750Kg liegen.

    Richtig, weil Anhänger über 750kg zulässiges Gesamtgewicht eine Bremse haben müssen,

    unter 750kg müssen sie keine haben, können aber eine haben,

    wie zb. der HP500 https://www.motor-talk.de/foru….html?attachmentId=750809

  • Also ähnlich wie der Berlingo. Leider hat meine Thule AHK nur 1100kg.. die quasi baugleiche von Westfalia (an der aber die Knotenbleche leider fehlen), die ich im Keller liegen habe, hat 1400kg (darf er auch ziehen). Da könnte man auf Gedanken kommen..

  • So wars doch gedacht. ;)

    Klar.. Typenschilder lesen können die auch. Aber Knotenbleche voneinander unterscheiden? Vermutlich nicht. (Aber das macht man ja nicht und wäre eine Anleitung zur Straftat, also ist das natürlich reines Rollenspiel @all Mods 8o )

  • Also ähnlich wie der Berlingo. Leider hat meine Thule AHK nur 1100kg.. die quasi baugleiche von Westfalia (an der aber die Knotenbleche leider fehlen), die ich im Keller liegen habe, hat 1400kg (darf er auch ziehen). Da könnte man auf Gedanken kommen..

    Ja das kommt auch noch dazu, die AHZV muss das laut Typenschild auch mitmachen und selbst das Zugmaul des Anhängers hat Typenschild worauf steht was damit maximal gezogen werden darf.

  • mit dem B kannst du doch 125er fahren


    Aber mit dem Hänger bin ich noch nicht schlauer als im Beitrag #1


    750 kg zul. Hängergesamtmasse, ungebremst (korrekt?)


    und was ist mit gebremst? Anscheinend darf man da ja bis zur zul. Anhängelast und gesamt 3500 kg?


    Außerdem, was wolln die machen wenn einer mit ner fragwürdigen Fuhre ankommt? Den ganzen Krempel wiegen?

  • Mit B darfst du nur 50ccm fahren, mittlerweile gibt es diesen (teuren) Zusatz der dich berechtigt bis 125ccm zu fahren. Wiegen tun die den Krempel nicht, die gehen dann nach den Papieren und wan als zul. Gesamtmasse eingetragen ist und Addieren das einfach, was du Real geladen hast ist dabei egal (außer du bist völlig überladen). Ansonsten ist das mit den 750kg bei ungebremsten Anhänger korrekt.

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