Verkehrsrechtliche Fragen

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  • Zumindest nicht ungebremst, ein kleiner gebremster Wohnwagen geht, oder die typischen DDR Anhänger, die gibt es bis 650kg ungebremst, manchmal auch als gebremste Version.

  • Normalerweise kannst Du die auch anhängen, nur "DEIN" Auto verträgt nicht soviel Gewicht am Hamsterhaken, mein böhmischer Schnellroster hat sogar nur 600kg ungebremst. Da ist die Fahrerlaubnis egal. Praktisch kannst Du den 750kg Hänger nutzen, darfst halt nur soviel laden, dass die ganze Karre nur 730 kg wiegt.

  • Realistisch gesehen wird dir bei nem 750Kg Anhänger keiner den Kopf abreissen, da diese ja nunmal im Grunde "Standarthänger" sind. Rein rechtlich gesehen müsstest du dir beim besagten Passat einen gebremsten Anhänger mit Beispielsweise 1T zul. Gesamtgewicht holen, oder eben den 1,3T. Das ganze ist je nach Fahrzeug eine rechnerei ohne gleichen.

  • andre behaupten 750 kg kannst immer anhängen

    Es wurde schon mehrmals erwähnt das die Abhängelast vom Zugfahrzeug dies auch her geben muss,

    auch wurde schon geschrieben, das was Führerscheinrechtlich darfst und was das Kfz-Technisch darfst, zwei paar Schuhe sind.


    Mit dem Passat darfst halt immer einen Anhänger mit maximal 750kg zulässigen Gesamtgewicht anhängen,

    der aber darf nur inkl. Ladung 730kg auf die Waage bringen.


    Gebremst darf der 1,3T ziehen, damit biste bei einer zulässigen Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug und Anhänger bei 3,33T,

    was technisch damit darfst.

    Führerscheinrechtlich dürftest noch bis 3,5T.

    Heißt einen Anhänger der über 1,47T zulässigen Gesamtgewicht hat, darfst gar nicht nicht mehr mit dem Passat ziehen, selbst wenn der Anhänger Leer ist und nur 500kg auf die Waage bringt, da du über die 3,5T zulässigen Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug und Anhänger kommst.

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