Das schreibt der ADAC:
https://www.adac.de/verkehr/ru…uehrerschein/klassen/pkw/
also is Wurscht wieviel ich geladen hab?
nur was genau bedeutet die Formulierung "auch mit schwererem Hänger"?
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Das schreibt der ADAC:
https://www.adac.de/verkehr/ru…uehrerschein/klassen/pkw/
also is Wurscht wieviel ich geladen hab?
nur was genau bedeutet die Formulierung "auch mit schwererem Hänger"?
Außerdem, was wolln die machen wenn einer mit ner fragwürdigen Fuhre ankommt? Den ganzen Krempel wiegen?
Ja das macht die Rennleitung und wenn es ein Anhänger ist mit zulässiger Gesamtmasse über 750kg reicht da auch blick in die Fahrzeugpapiere
was da zum zulässigen Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug und vom Anhänger steht,
ist das zusammen über 3,5T dann hast Stress, fahren ohne gültigen Führerschein usw.
Anscheinend darf man da ja bis zur zul. Anhängelast und gesamt 3500 kg?
Du muss unterscheiden was Führscheinrechtlich darfst und was Zugfahrzeug tatsächlich anhängen darf.
Das was das Zugfahrzeug maximal als Anhängelast ungebremst/gebremst hat, das steht in den Fahrzeugpapieren. (genauso das zulässige Gesamtgewicht)
Das mit einen Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse , nicht über 3,5T zulässige Gesamtmasse vom Gespann also Zugfahrzeug+Anhänger
fahren darfst, ist Führerscheinrechtliche Angelegenheit.
auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt. (laut Hitlerschein)
Das mit einen Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse , nicht über 3,5T zulässige Gesamtmasse vom Gespann also Zugfahrzeug+Anhänger
fahren darfst, ist Führerscheinrechtliche Angelegenheit.
das ist genau der fragwürdige Punkt
das ist genau der fragwürdige Punkt
Was ist daran jetzt fragwürdig ![]()
"auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)"
Bei Anhänger bis maximal 750kg zulässiges Gesamtgewicht , ist es wiederum Wurst was das Zugfahrzeug für zulässiges Gesamtgewicht hat
damit auch was das Zugfahrzeug+Anhänger für zulässige Gesamtmasse hat, somit kann das Gespannt auch über 3,5T zulässiges Gesamtgewicht liegen.
somit kann das Gespannt auch über 3,5T zulässiges Gesamtgewicht liegen.
na da bestimmt wohl nich
auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
was bedeutet "auch mit schwererem Anhänger"? Das ist die Gretchenfrage
na da bestimmt wohl nich
Doch doch.
Hast ein zb. SUV, Transporter der zulässig Gesamtgewicht von 3,5T hat darfst du einen Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtgewicht anhängen.
Nur halt keinen mehr der über 750kg zulässiges Gesamtgewicht hat.
was bedeutet "auch mit schwererem Anhänger"? Das ist die Gretchenfrage
Na die haben es halt einfach ausdrücken wollen.
"Auch mit schwereren Anhänger" ist einer über 750kg zulässig Gesamtgewicht gemeint.
Nur halt keinen mehr der über 750kg zulässiges Gesamtgewicht hat.
"Auch mit schwereren Anhänger" ist einer über 750kg zulässig Gesamtgewicht gemeint.
ja was denn nun? ich seh nich mehr durch.
Ich glaube du willst das, des Diskussionswillen, wie man das Verkehrsgesetz umkrempeln könnte, wenn man denn könnte, nicht verstehen, oder?
Ansonsten ist es doch, wenn auch nicht unkompliziert in der Handhabe, sehr leicht zu verstehen (und wenn ich das, nach 2-3 mal Lesen kann, dann ja du wohl auch):
https://www.kreis-tir.de/filea…V/Infoblatt_Anhaenger.pdf
Weitere Fragen zu dem was den Lehrblättern nicht zu entnehmen ist?
ch glaube du willst das, des Diskussionswillen, wie man das Verkehrsgesetz umkrempeln könnte
nein, ich gucke auf Führerschein und sehe was da aufgemalt ist.
aber dein Link bringt wohl Klarheit
750 kg gehen immer
und was drüber ist auch, ist nur rechnen angesagt
kann man so direkt den Fahrerlaubnisklassen nicht entnehmen, beschissen formuliert
sonst hätte ich nich gefragt
750 kg gehen immer
und was drüber ist auch, ist nur rechnen angesagt
Auf den Punkt gebracht. So ist das. Plus kleiner Spezifitäten (Was darf das Auto ziehen, was darf der Anhänger laden, was wiegt die Last, was darf die Anhängerkupplung ziehen,..,). Ist halt Deutschland. Wäre es einfach und unkompliziert, würde sich das ja irgendwie "falsch" anfühlen.
total bekloppt, steigt Junior und seine Mutter ja nie dahinter
ja was denn nun? ich seh nich mehr durch.
Och Menschen,
ist doch garnicht so schwer zu verstehen.
Führerscheinrechtlich,
hast einen Anhänger bis 750kg zulässig Gesamtgewicht, darfs den immer anhängen.
Geht's um Anhänger der über 750kg zulässiges Gesamtgewicht hat, musste darauf achten das das zulässig Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und des Anhängers zusammen nicht 3,5T übersteigt.
Technich, musste dann das noch beachten was Alex86 schreibt.
Früher war Führerscheinrechtlich ganz einfach
Anhänger bist 750kg zulässiges Gesamtgewicht durfte man anhängen, für einen über 750Kg zulässiges Gesamtgewicht war der Anhänger-Schein nötig
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