Verkehrsrechtliche Fragen

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  • Außerdem, was wolln die machen wenn einer mit ner fragwürdigen Fuhre ankommt? Den ganzen Krempel wiegen?

    Ja das macht die Rennleitung und wenn es ein Anhänger ist mit zulässiger Gesamtmasse über 750kg reicht da auch blick in die Fahrzeugpapiere

    was da zum zulässigen Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug und vom Anhänger steht,

    ist das zusammen über 3,5T dann hast Stress, fahren ohne gültigen Führerschein usw.

    Anscheinend darf man da ja bis zur zul. Anhängelast und gesamt 3500 kg?

    Du muss unterscheiden was Führscheinrechtlich darfst und was Zugfahrzeug tatsächlich anhängen darf.

    Das was das Zugfahrzeug maximal als Anhängelast ungebremst/gebremst hat, das steht in den Fahrzeugpapieren. (genauso das zulässige Gesamtgewicht)

    Das mit einen Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse , nicht über 3,5T zulässige Gesamtmasse vom Gespann also Zugfahrzeug+Anhänger

    fahren darfst, ist Führerscheinrechtliche Angelegenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
    auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt. (laut Hitlerschein)


    Das mit einen Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse , nicht über 3,5T zulässige Gesamtmasse vom Gespann also Zugfahrzeug+Anhänger

    fahren darfst, ist Führerscheinrechtliche Angelegenheit.

    das ist genau der fragwürdige Punkt

  • das ist genau der fragwürdige Punkt

    Was ist daran jetzt fragwürdig :kopfkratz:


    "auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)"

    Bei Anhänger bis maximal 750kg zulässiges Gesamtgewicht , ist es wiederum Wurst was das Zugfahrzeug für zulässiges Gesamtgewicht hat

    damit auch was das Zugfahrzeug+Anhänger für zulässige Gesamtmasse hat, somit kann das Gespannt auch über 3,5T zulässiges Gesamtgewicht liegen.

  • na da bestimmt wohl nich

    Doch doch.

    Hast ein zb. SUV, Transporter der zulässig Gesamtgewicht von 3,5T hat darfst du einen Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtgewicht anhängen.

    Nur halt keinen mehr der über 750kg zulässiges Gesamtgewicht hat.

    was bedeutet "auch mit schwererem Anhänger"? Das ist die Gretchenfrage

    Na die haben es halt einfach ausdrücken wollen.

    "Auch mit schwereren Anhänger" ist einer über 750kg zulässig Gesamtgewicht gemeint.

  • Ich glaube du willst das, des Diskussionswillen, wie man das Verkehrsgesetz umkrempeln könnte, wenn man denn könnte, nicht verstehen, oder?

    Ansonsten ist es doch, wenn auch nicht unkompliziert in der Handhabe, sehr leicht zu verstehen (und wenn ich das, nach 2-3 mal Lesen kann, dann ja du wohl auch):


    https://www.kreis-tir.de/filea…V/Infoblatt_Anhaenger.pdf


    Weitere Fragen zu dem was den Lehrblättern nicht zu entnehmen ist?

  • ch glaube du willst das, des Diskussionswillen, wie man das Verkehrsgesetz umkrempeln könnte

    nein, ich gucke auf Führerschein und sehe was da aufgemalt ist.


    aber dein Link bringt wohl Klarheit
    750 kg gehen immer

    und was drüber ist auch, ist nur rechnen angesagt

    kann man so direkt den Fahrerlaubnisklassen nicht entnehmen, beschissen formuliert
    sonst hätte ich nich gefragt

  • 750 kg gehen immer

    und was drüber ist auch, ist nur rechnen angesagt

    Auf den Punkt gebracht. So ist das. Plus kleiner Spezifitäten (Was darf das Auto ziehen, was darf der Anhänger laden, was wiegt die Last, was darf die Anhängerkupplung ziehen,..,). Ist halt Deutschland. Wäre es einfach und unkompliziert, würde sich das ja irgendwie "falsch" anfühlen.

  • ja was denn nun? ich seh nich mehr durch.

    Och Menschen,

    ist doch garnicht so schwer zu verstehen.

    Führerscheinrechtlich,

    hast einen Anhänger bis 750kg zulässig Gesamtgewicht, darfs den immer anhängen.

    Geht's um Anhänger der über 750kg zulässiges Gesamtgewicht hat, musste darauf achten das das zulässig Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und des Anhängers zusammen nicht 3,5T übersteigt.

    Technich, musste dann das noch beachten was Alex86 schreibt.


    Früher war Führerscheinrechtlich ganz einfach

    Anhänger bist 750kg zulässiges Gesamtgewicht durfte man anhängen, für einen über 750Kg zulässiges Gesamtgewicht war der Anhänger-Schein nötig

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

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