S51/1 C Baujahr 1990 oder 1989

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  • Hallo,


    Ich hab eine S51/1 C (alle Merkmale wie 12V, Seitenständer, klappbarer Kickstarterhebel, DZM, HS1, verstellbare Federbeine vorhanden). Ich war der Zweitbesitzer von dem Moped und bin mir auch ziemlich sicher Baujahr 1990 in Erinnerung zu haben. Die farbigen Teile wurden blau-metallic lackiert, bei Kratzern mein ich aber das weiß einer Comfort zu erkennen.


    Leider sind die Papiere verloren gegangen und ich hatte das Moped nach meiner Jugendzeit an einen Verwandten verliehen. In der Zeit wurde das Typenschild entfernt oder eventuell auch der Rahmen getauscht, wobei ich das dem Verwandten nicht zutraue.


    Die Motorhälften sind schwarz lackiert, Mittelteil und Zylinder aber nicht, der Zylinderkopf ist schwarz lackiert. Eventuell wurde da der Zylinder getauscht. Der ältere Herr hat sich noch einen alten Kickstarter angebaut, der klappbare ist ja etwas gewöhnungsbedürftig.


    Ich möchte jetzt beim KBA neue Papiere beantragen, weiß aber nicht was ich angeben soll. Die Rahmennummer beginnt mit 5676 und passt in kein Baujahr bei den üblichen Listen, die ja wohl unvollständig sind. Bei einer Liste ist es wohl Bj 1986, aber das passt ja für die S51/1 C nicht.


    Zusätzlich ist vor der Rahmennummer noch ein W im Kreis eingeschlagen, da hat der Erbauer sich wohl verewigt.


    Falls hallo-stege mitliest, kann er sich bitte mal melden, er hat da wohl eine ominöse Liste. ;)


    Zusatzfrage: Was passiert, wenn die Angaben unplausibel sind im KBA Antrag?


    Meint ihr ich komm damit durch, auch wenn die Rahmennummer nicht passt, der Rest aber schon? Hab ich bei denen eigentlich einen zweiten Versuch oder kommt die FIN dann auf eine Blacklist?


    Baujahr 1990

    COMFORT

    4 Gänge

    Elektronik Zündung

    Kickstarter

    Fußschaltung

    12 V Batterie

    5,5 Ah Batterie

    Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

    2 Mal editiert, zuletzt von cnbeam ()

  • DIe Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) sind leider nicht für Ersatzpapiere zuständig... :kopfkratz:


    Bedauerlicherweise hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seit einiger Zeit die Kriterien für Ersatzpapiere für Simsons deutlich verschärft.

    Lies dich auf deren Homepage oder im Forum am besten mal in die Thematik ein.

    Schon allein die Tatsache, daß das Typenschild fehlt, ist leider mittlerweile ein K.O.-Kriterium.

    Häufig fordert das KBA Fotos an, spätestens dann fällt das fehlende Typenschild auf und du bist raus.


    Zur Alternative, das Moped über eine Einzelabnahme einer Prüforganisation (TÜV, Dekra GTÜ,...) wieder auf die Straße zu bringen, findest du gute Hinweise über die Suchfunktion.

    Bei Vorlage des Prüfgutachtens auf der Zulassungsstelle (dort wird durch Stempel und Unterschrift die Betriebserlaubnis erteilt) kann dort eine Ablehnung des KBA für das betreffende Moped gefordert werden.


    Kurz - deutlich aufwändiger als die KBA-Variante...


    Mal sehen, ob sich hallo-stege zu deinem Beitrag meldet...

    Einmal editiert, zuletzt von Mopped987 ()

  • Hehe, ja natürlich KBA, nicht KVB ... hab auf Arbeit mit denen zu tun. Danke für die Hinweise soweit.


    Das Typenschild kann man ja nachbestellen, das hab ich auch vor, hätte nur gerne das richtige Baujahr zur FIN.


    Bei Vorlage des Prüfgutachtens auf der Zulassungsstelle (dort wird durch Stempel und Unterschrift die Betriebserlaubnis erteilt) kann dort eine Ablehnung des KBA für das betreffende Moped gefordert werden.


    Was meinst du mit Ablehnung? Das die FIN auf eine Liste kommt und niemand anders kann dann neue Papiere beantragen?

  • Hm.. also ist das Originalerkennungsmerkmal das Typenschild und nicht nur die Rahmennummer und da ein neues Typenschild nun mal nicht original aussieht lehnt das KBA den Antrag ab?


    Was wäre, wenn doch noch die Originalpapiere auftauchen? Ist es dann legal ein neues Typenschild "anzubauen" ?


    Also hab ich ja quasi schon verloren.

  • Das KBA besteht auf das Original-Typenschild, die im Handel verfügbaren weichen meist optisch vom urspünglichen Schild ab.

    Du wirst vermutlich auch keine Schlagzahlen haben, die in Größe und Schriftbild dem Original entsprechen.

    Es kann bereits Probleme geben, wenn das Originalschild mit falschen Nieten befestigt wurde!


    Mit Ablehnung meine ich, daß die Bearbeitung eines Einzelgutachtens von der Zulassungsstelle nur dann erfolgt,

    wenn du als Antragssteller eine schriftliche Ablehnung des KBA nach der Beantragung einer KBA-Betriebserlaubnis vorlegen kannst.

    Wird aber möglicherweise nicht überall gefordert, ein Bekannter von mir konnte ohne diesen Negativbescheid seinen TÜV-Bericht im Nachbarlandkreis zur Betriebserlaubnis stempeln lassen.


    Wenn die Original-Papiere wieder auftauchen, interessiert das Typenschild nicht wirklich. dann kannst du auch ein Nachbauschild anbringen.

    Das Original-Typenschild wird erst seit kurzer Zeit bei Beantragung einer Ersatz-Betriebserlaubnis vom KBA gefordert.

    Einmal editiert, zuletzt von Mopped987 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Mich beschleicht das Gefühl,man versucht nach und nach,mit fadenscheinigen Begründungen, die 60er Zulassungen aus dem Straßenverkehr zu entfernen.

    Da das Typenschild keinen urkundlichen Charakter besitzt und durchaus mal abfallen und somit verschwinden kann, sind solchen Begründungen seitens des KBA in meinen Augen völlig aus der Luft gegriffen.

    Da müßte irgendwer mal rechtlich gegen angehen

  • vor der Rahmennummer noch ein W im Kreis eingeschlagen

    Die Rahmennummer wurde nachträglich eingeschlagen. Das "W" ist das Siegel dafür.

    Auch das ist ein zusätzliches Kriterium für eine Ablehnung des KBA.

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

  • War das mit dem W nicht die vopo? Der rahmenwechsel wird/wurde in die Papiere eingetragen. Hast du die nicht mehr bleibt nur der weg über einzelabnahme ala dekra usw.



    Mfg ronny

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