Der Ostschrott soll von der Straße!
genau wie die ollen DDR-Führerscheine
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Der Ostschrott soll von der Straße!
genau wie die ollen DDR-Führerscheine
Rosa Lappen doch auch...
Welchen Sinn haben denn die verschärften Regeln? Sicher nicht, daß soviel Simmen wie möglich bewegt werden dürfen.
Der Ostschrott soll von der Straße!
Die verschärften Regeln haben wir dem Beschiss mit den Reimporten zu verdanken ... und wenn ich dann noch in der U-Röhre Videos sehe, wie man für Export KBA Papiere beantragt, denke ich, das muss dann nur noch wer aus dem Ministerium entdecken und dann gibts gar keine KBA-Papiere mehr ...
ansetzen müsst man an dem West-Moppedschein. Wieso darf ich damit ein Fahrzeug fahren mit 60 Kmh??
Die verschärften Regeln haben wir dem Beschiss mit den Reimporten zu verdanken ... und wenn ich dann noch in der U-Röhre Videos sehe, wie man für Export KBA Papiere beantragt, denke ich, das muss dann nur noch wer aus dem Ministerium entdecken und dann gibts gar keine KBA-Papiere mehr ...
Mal schauen, wer als nextes für ca. 4 Jahre auf dem entsprechenden Sessel sitzen wird...
Die verschärften Regeln haben wir dem Beschiss mit den Reimporten zu verdanken ... und wenn ich dann noch in der U-Röhre Videos sehe, wie man für Export KBA Papiere beantragt, denke ich, das muss dann nur noch wer aus dem Ministerium entdecken und dann gibts gar keine KBA-Papiere mehr ...
bin immernoch der rechtsauffassung, dass es egal ist WO die teile in verkehr genommen wurden.
quelle: EV Anl. I, Kap.XI, bIII Abs.2 Pkt. (21)
Nee, Troll. Aber kommen wir erstma auf deine Brille zurück
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
in Berlin sind auch 10g Hanfgift erlaubt, warum in Brandenburg nur 6g ?
dassin ungarn keen deutsches bundesrecht herrscht war mir klar!
bin immernoch der rechtsauffassung, dass es egal ist WO die teile in verkehr genommen wurden.
quelle: EV Anl. I, Kap.XI, bIII Abs.2 Pkt. (21)
Ist nicht derweil eine EU-Verordnung oben drüber, was die Fleppen betrifft?
Ist nicht derweil eine EU-Verordnung oben drüber, was die Fleppen betrifft?
die könn mir mal
die Reichsbürgerflagge hissend,
lehmann
bin immernoch der rechtsauffassung, dass es egal ist WO die teile in verkehr genommen wurden.
quelle: EV Anl. I, Kap.XI, bIII Abs.2 Pkt. (21)
(21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen >"Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik"< gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Na ein glück es steht drinn das sie den Vorschriften von Ungarn entsprechen muss..
?
Moin Leute
Also geklaut ist sie nicht, war natürlich bei einem Gartenhaus Fund das erste, mal zur nächsten Dienstelle zu gehen und die Rahmennummer überprüfen lassen, alles sauber.
Für mich ist auf dem Schild auch eine Null, die aber wie ihr richtig sagt über was drüber geschlagen wurde.
Wenn’s ein anderes (Nachbau) Schild wäre, wäre es aber schon ein Armutszeugnis die Nummer falsch zu kopieren.
Ich gehe stand jetzt einfach mal davon aus, das Fehler passieren, auch damals in Suhl und der gute Mitarbeiter vielleicht die falsche Zahl gegriffen und korrigiert hat, es gibt ja auch mal nen Rechtschreibfehler in Dokumenten.
Mit 0 passt alles in die Produktionsnummern in den Listen und Infos die man so findet. Zum Rahmen passt es auch.
Hatte die FIN nochmal frei gemacht, klar war sehr schlecht lesbar, waren halt 300my Korrosionsschutz drauf nach dem restaurieren
Jetzt liegt’s am KBA, habe alles noch mal geschildert und hoffe auf‘s beste.
Grüße aus Hessen
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