Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, macht das KBA keine ABE-Kärtchen mehr für Austauschrahmen.
Da hilft nur der Weg über die Zulassungsstelle. Möglichst mit allen Unterlagen.
Die Zulassungsstelle (und nicht die Dekra, der Tüv etc ...) ist in solchen Fällen weisungsbefugt und entscheidet, was genau zu veranlassen ist.
Hallo Frank - genau so ist das. ![]()
Ich werde jetzt erst einmal in Flensburg eine BE für ein S51 Enduro BJ. 1985 beantragen. Das Typenschild wird neu geschlagen - ich habe das schon telefonisch angefragt - ist möglich bei Verlußt - also mit Bilder und allem Drum und dran - damit kann ich dann erst einmal reell fahren - der M54 Motor ist für mich zweitrangig und beeinflusst nicht das Versicherungsverhalten wegen unzulässigem Umbau.
Für die 75-er Rahmennummer von meinem S50 gehe ich nun einen anderen sehr aufwendigen Weg, den ich hier - aus verständlichen Gründen - nicht nennen werde. ![]()
Ach ja vielleicht zur Info wie es mir erging - zu DDR-Zeiten (1985) wurde der Austauschrahmen mit einer bestehenden Nummer NICHT in die Zulassung eingetragen - erst später mit der einseitigen neuen AABE bekamen die Rahmen Ersatznummern bzw. eine Neueintragung. Ich war damals mit dem Problem beim VPKA - da wurde mir erklärt, dass es ausreicht, die neue Rahmennummer in die Versicherungskarte einzutragen.
Heute fällt mir die DDR Verfahrensweise auf die Füße, weil sie nicht anerkannt wird - weder vom TÜV noch von der DEKRA. Heute heißt es - neue Rahmennummer - also Antrag auf BE fürs BJ. mit Typ zum passenden Fahrzeug.